Tiere und Datenschutz

Ja Sie lesen richtig. Tiere und das Thema Datenschutz. Bei jedem Tierarztbesuch werden personengebundene Daten verarbeitet. Auch hier gilt das neue Datenschutzrecht. Neben der Behandlungsdokumentation benötigt der Tierarzt auch Informationen zum Tierhalter. Das sind Kontaktdaten oder die Bankverbindung zum Bezahlen der Rechnung.

Hat sich das geliebte Tier mit einer, auch für den Menschen ansteckenden Krankheit infiziert, werden die Daten Stellen wie das zuständige Gesundheits- oder Veterinäramt gemeldet.

Einwilligungserklärung für Tierhalter

Da eine Tierarztpraxis nachweisen muss, dass der Halter des Tieres seine Einwilligung zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken erteilt hat, ist die Schriftform die sicherste. Eine umfassende Information und Aufklärung ist notwendig.

Schweigepflicht des Tierarztes

Der Tierarzt ist wie jeder andere Arzt an die Schweigepflicht gebunden. Gesundheits- und Personendaten dürfen schon daher nicht ohne weiteres weitergegeben werden. Zum Beispiel zählt die Tatsache, einer unsauberen Haltung des Tieres, somit Grund der Behandlung unter die Schweigepflicht. Ausnahmen werden durch spezielle Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geregelt.

Das Offenbaren und somit die Weitergabe der unter die Schweigepflicht fallenden Daten, ist nur nach Einverständnis des Tierhalters gestattet.

Tipp:

Wer eine Tierarztpraxis betreibt, sollte sich im Zweifelsfall die Einwilligungserklärung des Halters einholen. Ratsam ist es, diese schon im Behandlungsvertrag zu verankern. Klären Sie Patienten ausreichend über ihre Rechte, die Art und den Zweck der Datenverarbeitung auf. Ein Informationsdatenblatt, welches am Empfang ausgehangen wird, weist Tierhalter auf die neuen Datenschutzregelungen hin.

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