Externer Datenschutzbeauftragter · bundesweit

Datenschutzbeauftragten bestellen: extern und online, ab 150 € im Monat

Sie wählen das Paket nach der Zahl Ihrer Mitarbeiter und bestellen online. Wir prüfen die Bestellung, schicken Ihnen Vertrag und Bestellungsurkunde und melden Ihren Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

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Preise netto zzgl. MwSt. · für Unternehmen, Behörden und Einrichtungen

Kurz gesagt

Einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen heißt: Die Geschäftsführung benennt eine fachkundige Person als Datenschutzbeauftragten, veröffentlicht deren Kontaktdaten und teilt sie der zuständigen Aufsichtsbehörde mit (Art. 37 Abs. 5 und 7 DSGVO). Das kann ein eigener Beschäftigter sein oder ein externer Dienstleister, der auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags arbeitet (Art. 37 Abs. 6 DSGVO). Bei DATUREX bestellen Sie den externen Datenschutzbeauftragten online ab 150 € netto im Monat, die Meldung an die Behörde übernehmen wir.

So bestellen Sie Ihren externen Datenschutzbeauftragten

Von der Bestellung bis zur Meldung bei der Aufsichtsbehörde sind es fünf Schritte. Vor dem Vertragsschluss erbringen wir keine Leistungen, deshalb ist die Reihenfolge fest.

1

Paket wählen und online bestellen: Im Shop wählen Sie die Zahl Ihrer Mitarbeiter und geben Rechtsform, Branche und Standorte an. Ihre Zahlung gilt bis zur Annahme als Vorauszahlung.

2

Prüfung und Auftragsbestätigung: Wir prüfen jede Bestellung und bestätigen sie innerhalb von 10 Werktagen in Textform. Erst damit kommt der Vertrag zustande. Passt das Paket nicht zu Ihrem Unternehmen, erstatten wir die Zahlung innerhalb von 14 Tagen.

3

Vertrag und Bestellungsurkunde: Mit der Bestätigung erhalten Sie den Dienstleistungsvertrag und die Bestellungsurkunde. Sobald Ihre Geschäftsführung beides unterschrieben hat, ist DATUREX als Ihr Datenschutzbeauftragter benannt.

4

Meldung an die Aufsichtsbehörde: Wir teilen die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten der zuständigen Landesdatenschutzbehörde mit. Sie ergänzen die Kontaktdaten in Ihrer Datenschutzerklärung, denn Betroffene müssen sie dort finden (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO).

5

Start der Betreuung: Im ersten Termin klären wir mit Ihnen, wie es um Verzeichnis, Verträge, Website und Prozesse steht, und legen fest, was zuerst angegangen wird. Danach berät Sie Ihr Datenschutzbeauftragter laufend, schult Ihre Beschäftigten einmal im Jahr und kontrolliert regelmäßig.

Pakete und Preise

Die Monatspauschale richtet sich nach der Zahl Ihrer Mitarbeiter. Abgerechnet wird pauschal, ohne Stundenabrechnung.

Mitarbeiter im Unternehmen Monatspauschale (netto) Bestellweg
bis 20 150 € online im Shop
bis 50 250 € online im Shop
bis 100 350 € online im Shop
bis 500 450 € online im Shop
mehr als 500 nach Angebot Angebot anfordern

Alle Preise zzgl. MwSt. Für Schulungen und Kontrollen vor Ort an Ihren Standorten berechnen wir zusätzlich Reisekosten. Größere Projekte außerhalb der laufenden Betreuung, etwa ein vollständiges DSGVO-Audit für 2.900 € oder zusätzliche Beratungstage für 890 € pro Manntag, kalkulieren wir vorab als eigenes Angebot.

In der Monatspauschale enthalten:

  • Benennung als externer Datenschutzbeauftragter mit Bestellungsurkunde und Meldung bei der Aufsichtsbehörde
  • Beratung von Geschäftsführung und Beschäftigten zu ihren Pflichten nach der DSGVO
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO und Datenschutz-Kontrollen, online oder vor Ort
  • Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Kommunikation mit Betroffenen und Aufsichtsbehörden
  • jährliche Datenschutzschulung für Ihre Beschäftigten, online oder vor Ort
  • kostenfreier Zugang zu unseren Webinaren
  • Website-Analyse und monatliche Schwachstellen-Scans Ihrer IT

Paket wählen und bestellen

Wie diese Preise im Marktvergleich liegen und welche Modelle andere Anbieter nutzen, zeigt die Seite Kosten externer Datenschutzbeauftragter.

Online bestellen oder Angebot anfordern?

Das Online-Paket passt für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen. Ein individuelles Angebot erstellen wir, wenn einer dieser Punkte auf Sie zutrifft:

  • Ihr Unternehmen hat mehr als 500 Mitarbeiter.
  • Sie verarbeiten als Kerntätigkeit Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO), etwa als Arztpraxis, Pflegedienst oder Labor. Krankmeldungen eigener Beschäftigter zählen nicht dazu.
  • Sie sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB oder wirken an deren Tätigkeit mit, etwa als Kanzlei, Steuerberatung oder IT-Dienstleister solcher Betriebe.
  • Sie betreiben Verarbeitungen, für die eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist.

In diesen Fällen ist der Betreuungsaufwand höher, und der Preis hängt von Ihren Abläufen ab. Über das Anfrageformular nennen Sie uns die Eckdaten, wir melden uns mit einem Angebot. Wenn Sie vorher sprechen möchten, buchen Sie ein kostenloses Erstgespräch (30 Minuten).

Was bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten rechtlich gilt

Wer einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss

Unternehmen in Deutschland müssen einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG). Unabhängig von der Größe gilt die Pflicht, wenn Verarbeitungen einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG) oder wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonders sensibler Daten oder in der regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht (Art. 37 Abs. 1 DSGVO). Wie Sie mitzählen und welche Ausnahmen es gibt, erklären die Seiten Datenschutzbeauftragter Pflicht und Datenschutzbeauftragter ab 20 Mitarbeitern.

Stand Oktober 2026: Die Bundesregierung will die nationale 20-Personen-Regel aufheben und die Pflicht auf die Fälle aus Art. 37 DSGVO beschränken. Ein Gesetzentwurf liegt bisher nicht vor. Bis zu einer Änderung gilt § 38 BDSG unverändert.

Form der Bestellung

Die DSGVO schreibt keine bestimmte Form vor. Weil Ihr Unternehmen die Benennung nachweisen muss (Art. 5 Abs. 2 DSGVO), ist eine schriftliche Bestellungsurkunde üblich: Wer wird benannt, für welche Gesellschaft und ab wann, unterschrieben von der Geschäftsführung.

Wer Datenschutzbeauftragter sein kann

Der Datenschutzbeauftragte braucht Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis (Art. 37 Abs. 5 DSGVO). Ausgeschlossen sind Personen mit Interessenkonflikt (Art. 38 Abs. 6 DSGVO), in der Regel also Geschäftsführung, Inhaber, IT-Leitung und Personalleitung. Welche Qualifikation sinnvoll ist, beschreibt die Seite Voraussetzungen für Datenschutzbeauftragte.

Meldung bei der Aufsichtsbehörde und Veröffentlichung

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten müssen veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Zuständig ist für Unternehmen in der Regel die Datenschutzaufsicht des Bundeslandes, in dem sie ihren Sitz haben. Veröffentlicht werden die Kontaktdaten meist in der Datenschutzerklärung; den Namen müssen Sie dort nicht zwingend nennen.

Zeitpunkt und Bußgeld

Eine eigene Frist nennt das Gesetz nicht. Die Pflicht besteht, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa wenn die 20. Person regelmäßig mit personenbezogenen Daten am Computer arbeitet. Fehlt der Datenschutzbeauftragte trotz Pflicht, droht ein Bußgeld von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).

Intern oder extern bestellen?

Ein interner Datenschutzbeauftragter braucht Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Zeit neben seiner eigentlichen Aufgabe. Ist die Benennung Pflicht, genießt er zudem besonderen Kündigungsschutz (§ 38 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 BDSG). Beim externen Datenschutzbeauftragten regelt ein Dienstleistungsvertrag die Zusammenarbeit. Einen ausführlichen Vergleich finden Sie im Ratgeber zum externen Datenschutzbeauftragten und auf der Seite Interner Datenschutzbeauftragter.

Häufige Fragen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Wie bestelle ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Bei DATUREX wählen Sie im Shop die Zahl Ihrer Mitarbeiter und bestellen online. Wir prüfen die Bestellung, bestätigen sie innerhalb von 10 Werktagen und schicken Ihnen Dienstleistungsvertrag und Bestellungsurkunde. Nach Ihrer Unterschrift melden wir den Datenschutzbeauftragten bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Kann ich einen Datenschutzbeauftragten online bestellen?

Ja, wenn das Paket zu Ihrem Unternehmen passt: bis 500 Mitarbeiter, keine Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Datenkategorien als Kerntätigkeit, keine Berufsgeheimnisträger und keine Verarbeitung mit Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Sonst erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Muss die Bestellung schriftlich erfolgen?

Die DSGVO verlangt keine bestimmte Form. Da Sie die Benennung nachweisen müssen, ist eine schriftliche Bestellungsurkunde aber üblich und sinnvoll. Bei DATUREX erhalten Sie die Urkunde zusammen mit dem Vertrag.

Wer meldet den Datenschutzbeauftragten bei der Aufsichtsbehörde?

Die Pflicht trifft das Unternehmen (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Wenn Sie DATUREX beauftragen, übernehmen wir die Meldung an die zuständige Landesdatenschutzbehörde, sobald die unterschriebenen Vertragsunterlagen vorliegen.

Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter bei DATUREX?

Die Monatspauschale beträgt 150 € bis 20 Mitarbeiter, 250 € bis 50, 350 € bis 100 und 450 € bis 500 Mitarbeiter, jeweils netto zzgl. MwSt. Für größere Unternehmen erstellen wir ein individuelles Angebot.

Wie schnell ist der Datenschutzbeauftragte benannt?

Wir bestätigen Bestellungen innerhalb von 10 Werktagen. Benannt ist der Datenschutzbeauftragte, sobald die Bestellungsurkunde unterschrieben ist; danach folgt die Meldung an die Behörde.

Externen Datenschutzbeauftragten jetzt bestellen

Bundesweite Betreuung online und vor Ort, fester Ansprechpartner, Meldung bei der Aufsichtsbehörde inklusive. Ab 150 € netto im Monat.

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Telefon 0351 / 79 59 35 13 · Rechtsgrundlagen: Art. 37–39 DSGVO, § 38 BDSG · Stand: Oktober 2026