Datenschutzbeauftragter Arztpraxen
Spezialisierte DSGVO-Compliance für Unternehmen in Dresden & Sachsen.
Spezialisierte Fachkenntnis für Arztpraxen in Dresden & Sachsen.
Als Arztpraxis verarbeiten Sie täglich hochsensible Gesundheitsdaten Ihrer Patientinnen und Patienten. Von der Anamnese über Laborergebnisse bis zur elektronischen Patientenakte (ePA) – jeder Behandlungsschritt erzeugt personenbezogene Daten, die unter den besonderen Schutz von Art. 9 DSGVO fallen. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die digitale Infrastruktur: Telematikinfrastruktur-Anbindung, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und digitale Rezepte verändern den Praxisalltag grundsätzlich.
Die DSGVO verpflichtet Arztpraxen, die regelmäßig besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten, zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 1 lit. c. Doch ein Datenschutzbeauftragter ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – er ist Ihr Sicherheitsnetz gegen Bußgelder, Patientenbeschwerden und Reputationsschäden. DATUREX unterstützt Arztpraxen in Dresden und ganz Sachsen als externer DSB mit branchenspezifischer Expertise im Gesundheitsdatenschutz.
Unsere Berater kennen die spezifischen Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), die Vorgaben der sächsischen Landesärztekammer und die technischen Anforderungen der gematik. Wir verbinden juristisches Fachwissen mit praktischer Praxiserfahrung – für Datenschutz, der im Praxisalltag funktioniert.
Warum braucht eine Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich für Arztpraxen direkt aus Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO. Danach muss ein DSB benannt werden, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht. Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO zählen zu diesen besonderen Kategorien. Unabhängig von der Praxisgröße oder der Anzahl der Mitarbeiter ist damit praktisch jede Arztpraxis zur DSB-Benennung verpflichtet.
Zusätzlich unterliegen Ärzte der berufsrechtlichen Schweigepflicht nach § 9 Abs. 1 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer. Ein Datenschutzverstoß kann daher nicht nur ein DSGVO-Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch berufsrechtliche Konsequenzen haben.
Typische Datenschutz-Herausforderungen in Arztpraxen
- Elektronische Patientenakte (ePA): Datenschutzkonforme Anbindung an die Telematikinfrastruktur und Verwaltung von Zugriffsrechten der Patienten auf ihre ePA-Daten
- Einwilligungsmanagement: Korrekte Einholung und Dokumentation von Patienteneinwilligungen für Datenübermittlungen an Labore, Fachärzte und Krankenkassen
- Laboranbindung und Befundübermittlung: Sichere Übertragung von Laboraufträgen und Befunden zwischen Praxis und externen Laboren über verschlüsselte Kanäle
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Regelmäßige Prüfung der Zugriffsrechte, Protokollierung und Datensicherung des eingesetzten PVS
- Mitarbeiterschulung: Sensibilisierung des Praxispersonals für den Umgang mit Patientendaten am Empfang, am Telefon und bei der elektronischen Kommunikation
DSGVO-Checkliste für Arztpraxen
Nutzen Sie diese Checkliste, um die wichtigsten DSGVO-Anforderungen für Ihre Arztpraxis systematisch zu prüfen. DATUREX unterstützt Sie bei jedem einzelnen Punkt.
- Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30 DSGVO) mit allen Datenverarbeitungen der Praxis erstellen und aktuell halten
- Patienteneinwilligungen für Datenübermittlungen an Dritte dokumentieren und archivieren
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) mit Laboren, IT-Dienstleistern und Abrechnungsstellen abschließen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) für PVS, E-Mail und Faxkommunikation dokumentieren
- Zugriffsrechte im Praxisverwaltungssystem rollenbasiert konfigurieren und regelmäßig prüfen
- Datenschutzerklärung der Praxis-Website DSGVO-konform gestalten (inkl. Online-Terminbuchung, Kontaktformular)
- Telematikinfrastruktur-Anbindung (TI) auf Datenschutzkonformität prüfen (Konnektoreinstellungen, SMC-B-Karte)
- Löschkonzept für Patientendaten unter Berücksichtigung der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht (§ 630f BGB) erstellen
- Meldeprozess für Datenschutzverletzungen (Art. 33/34 DSGVO) definieren und dem Praxisteam kommunizieren
- Regelmäßige Datenschutzschulungen für ärztliches und nicht-ärztliches Personal durchführen
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen?
Die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten richten sich bei Arztpraxen nach mehreren branchenspezifischen Faktoren: der Anzahl der Behandler und Mitarbeiter, der Anzahl der Praxisstandorte, dem Umfang der eingesetzten IT-Systeme (PVS, Laboranbindung, Telematikinfrastruktur) sowie dem aktuellen Stand der DSGVO-Umsetzung.
Im Vergleich zu einem internen DSB bietet ein externer Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen erhebliche Vorteile: kein aufwendiger Kündigungsschutz (der interne DSB genießt besonderen Kündigungsschutz nach § 6 Abs. 4 BDSG), keine Fortbildungskosten für den Gesundheitsdatenschutz und sofort verfügbares Fachwissen zu TI-Anbindung, ePA und Praxis-IT. Zudem entfällt das Risiko von Interessenkonflikten, das bei internen Lösungen häufig besteht – etwa wenn der Praxismanager gleichzeitig als DSB fungieren soll.
DATUREX erstellt Ihnen nach einer kostenlosen Erstberatung ein individuelles Angebot, das genau auf Ihre Praxissituation zugeschnitten ist. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot an.
Paragraph 38 BDSG und die Auswirkung auf Arztpraxen
Paragraph 38 BDSG regelt die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für nicht-öffentliche Stellen ab 20 Personen, die ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind. Derzeit wird eine Änderung dieser Schwelle diskutiert – eine Anhebung auf 50 Personen oder sogar die vollständige Streichung von Paragraph 38 BDSG steht im Raum.
Für Arztpraxen hat eine mögliche Streichung von Paragraph 38 BDSG jedoch KEINE Auswirkung auf die DSB-Pflicht. Arztpraxen verarbeiten besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO) als Kerntätigkeit, sodass die DSB-Pflicht direkt aus Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO folgt – unabhängig von der nationalen Schwelle des Paragraph 38 BDSG. Selbst eine Einzelpraxis mit wenigen Mitarbeitern bleibt zur Benennung eines DSB verpflichtet.
Stand: März 2026
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für Arztpraxen
Art. 35 DSGVO verpflichtet Arztpraxen zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), wenn Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Patienten mit sich bringen. Da Arztpraxen systematisch und umfangreich Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO verarbeiten, ist eine DSFA für mehrere typische Verarbeitungstätigkeiten erforderlich:
- Elektronische Patientenakte (ePA): Die zentrale Speicherung umfangreicher Gesundheitsdaten in der ePA erfordert eine DSFA, insbesondere bei Anbindung an die Telematikinfrastruktur und externem Zugriff durch Patienten.
- Praxisverwaltungssystem (PVS): Die systematische Verarbeitung von Diagnosen, Behandlungsverläufen und Abrechnungsdaten im PVS fällt unter die DSFA-Pflicht, besonders bei cloudbasierten Lösungen.
- Video-Sprechstunde: Die Übertragung von Gesundheitsdaten über Videokonferenzsysteme erfordert eine DSFA hinsichtlich der eingesetzten Plattform und Verschlüsselung.
- Labordatenübermittlung: Die regelmäßige Übermittlung sensibler Befunddaten an externe Labore muss auf Risiken für die Patientenrechte geprüft werden.
DATUREX unterstützt Ihre Arztpraxis bei der Durchführung der DSFA: von der Identifikation der DSFA-pflichtigen Verarbeitungen über die Risikobewertung bis zur Dokumentation geeigneter Schutzmaßnahmen. Wir orientieren uns dabei an den Empfehlungen der Datenschutzkonferenz (DSK) und den Vorgaben des Sächsischen Datenschutzbeauftragten.
Häufige Fragen: Datenschutzbeauftragter für Arztpraxen
Braucht jede Arztpraxis einen Datenschutzbeauftragten?
Ja. Arztpraxen verarbeiten als Kerntätigkeit besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO). Damit greift Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO – unabhängig von der Praxisgröße oder Mitarbeiterzahl. Auch Einzelpraxen ohne Angestellte sind verpflichtet, einen DSB zu benennen.
Welche besonderen DSGVO-Pflichten gelten für Arztpraxen mit Telematikinfrastruktur?
Die TI-Anbindung bringt zusätzliche Datenschutzanforderungen: Die Arztpraxis muss die dezentrale Komponente (Konnektor) datenschutzkonform betreiben, Zugriffsrechte auf SMC-B und HBA-Karten kontrollieren und die Kommunikation mit der TI-Plattform verschlüsselt sicherstellen. Zudem ist die ePA-Nutzung mit eigenen Einwilligungs- und Informationspflichten verbunden.
Kann der Praxismanager gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein?
In den meisten Fällen nein. Der DSB darf nicht in einem Interessenkonflikt stehen (Art. 38 Abs. 6 DSGVO). Der Praxismanager trifft regelmäßig Entscheidungen über Datenverarbeitungen – etwa bei der Auswahl von IT-Dienstleistern oder der Organisation der Patientenaufnahme. Diese Doppelrolle würde einen Interessenkonflikt begründen.
Was passiert bei einem Datenschutzverstoß in der Arztpraxis?
Bei DSGVO-Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Zusätzlich können berufsrechtliche Konsequenzen durch die Ärztekammer folgen. Betroffene Patienten haben zudem Schadensersatzansprüche nach Art. 82 DSGVO. Besonders kritisch: Datenschutzverletzungen müssen innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbehörde gemeldet werden (Art. 33 DSGVO).
Wie läuft die Zusammenarbeit mit DATUREX als externem DSB für Arztpraxen ab?
Nach einer kostenlosen Erstberatung analysieren wir den aktuellen Datenschutzstand Ihrer Praxis, erstellen ein Verarbeitungsverzeichnis, prüfen Ihre IT-Systeme und schulen Ihr Praxisteam. Als Ihr externer DSB sind wir dauerhafter Ansprechpartner für Datenschutzfragen, führen regelmäßige Audits durch und vertreten Ihre Praxis gegenüber der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten (SDTB).
Kostenlose Erstberatung für Arztpraxen
Als Arztpraxis stehen Sie vor besonderen Datenschutz-Herausforderungen: Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakte, Laboranbindungen und strenge Dokumentationspflichten. DATUREX ist Ihr zertifizierter Partner für Datenschutz im Gesundheitswesen – TÜV-, BSI- und IHK-geprüft. Vereinbaren Sie jetzt eine kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, wie wir Ihre Praxis DSGVO-konform aufstellen.
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Unsere Datenschutz-Leistungen für Arztpraxen
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