DATUREX GmbH
externer Datenschutzbeauftragter
Die externen Datenschutzbeauftragten der DATUREX GmbH sind Ihre Experten für Datenschutz und Informationssicherheit. Wir sind externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutz-Auditoren sowie Informationssicherheitsbeauftragte mit mehreren Jahren an Erfahrung. Wir beraten jährliche dutzende Unternehmen verschiedenster Branchen und betreuen aktiv eine Vielzahl an Mandanten.
Kunden der DATUREX GmbH






















DATUREX Gmbh
Wer wir sind
Wir sind Informatiker und Juristen die sich auf den externen Datenschutzbeauftragten und die Informationssicherheit spezialisiert sowie zertifiziert (TÜV+IHK+BSI) haben.
Wir sind zertifiziert und geprüft durch:
Ursprünglich kommen wir aus der Königsklasse der IT, der Software Entwicklung. Wir haben interdisziplinäre Teams mit Informatikern und Juristen.
Einzelne Mitarbeiter bei uns haben eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung („Ü2“) nach § 9 SÜG durchlaufen und dürfen somit in Umgebungen arbeiten die Zugang zu GEHEIM eingestuften Verschlusssachen haben.
Aufgrund der 20-jährigen Tätigkeit als Informatiker und der 10-jährigen Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte ist die Beratung zu technisch und organisatorischen Maßnahmen (gemäß Art.32 – EU-DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung) kein Problem. Damit können wir Ihnen ein umfassendes Gesamtpaket bieten.
Wir als externe Datenschutzbeauftragte verfolgen zwei Ziele:
Nur mit geschulten Personal, gesicherten Abläufen und einer sicheren IT Landschaft vermeidet man teure Verstöße gegen die neue Verordnung (DSGVO).
Durch ein Netzwerk von weiteren Fachleuten können wir dem Mandanten eine optimale Beratung als externer Datenschutzbeauftragter gewähren.
Ihr Nutzen
- Rechtssicherheit im Umgang mit schützenswerten Daten
- Verbesserungen für die Sicherheit in der Datenverarbeitung
- Entlastung der betrieblichen Organisation bei Bestellung eines externen Datenschutzbauftragten
- Hohe Fachkenntnis
- Neutrale Beratung
- Aktuelle Informationen zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Kontakte zu Behörden und Fachkollegen
Externer Datenschutzbeauftragter
Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und decken damit Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß DSGVO ab.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter
Wir stehen Ihnen als externer Informationssicherheitsbeauftragter zur Verfügung und decken damit Ihre gesetzlichen Pflichten ab sofern Sie z.B. als Kritis Teilnehmer oder aus anderen Gesetzen wie z.B. dem IT-Sicherheitsgesetz heraus verpflichtet sind. Wir stehen Ihnen aber auch für Zertifizierungen im Bereich der Informationssicherheit zur Verfügung wie z.B. ISO 27001, TISAX usw.
Datenschutzmanagement
Unser Datenschutzmanagement bietet Ihnen eine Methode, um die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen des Datenschutzes systematisch zu planen, zu organisieren, zu steuern und zu kontrollieren.
Vor Ort bei Ihnen
Wir legen viel Wert auf persönliche Nähe zu unseren Mandanten und sind jederzeit bereit zu persönlichen vor Ort Terminen.
Schulungen
Unseren Mandanten stehen eine Vielzahl an Online Schulungen und vor Ort Schulungsvarianten zur Verfügung, damit wird eine fortlaufende praxisnahe Sensibilisierung der Mitarbeiter gewährleistet.
Fördermittel für den Datenschutz
Externer Datenschutz ist förderfähig. Sie können für Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fordermittel beantragen. Gerne unterstützen wir Sie beim Stellen Ihres Antrags.
DSGVO
Wie erreichen auch Sie die Vorgaben laut Verordnung:
Es müssen alle Handlungsabläufe in einem Unternehmen auf die Frage ausgerichtet sein: Welche Risiken bestehen für die Betroffenen und deren Daten? Höhere Eigenverantwortung durch ein erhöhtes Maß an Dokumentation im Unternehmen, dies ist ein zentrales Ziel der DSGVO.

externer Datenschutzbeauftragter
Der Ablauf
Seit dem 25. 05. 2018 gilt die neue EU-Datenschutzschutz-Grundverordnung.
Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten ist unumgänglich, wenn mindestens zwanzig Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Ein weiteres Kriterium ist, wenn Verarbeitungen unternommen werden, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DS-GVO unterliegen oder personenbezogene Daten geschäftlich zum Zweck der Übermittlung oder zum Zweck von Marketingaktivitäten verarbeitet werden.
Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir unseren Mandanten neutral als Berater zur Seite.
Wir garantieren ein hohes Maß an Erfahrung, Sachkunde und die notwendigen Kompetenz zum Thema Datenschutz.
Bestellung zum externeN DatenschutzbeauftragteN und DSGVO konforme Beratung
Bestellen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten und benennen Sie uns vor der Landesdatenschutzbehörde. Wir übernehmen die Haftung bis 1,5 Mio Euro im Schadensfall. Wenn Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten bestellen vermeiden Sie hohe Personalkosten und dauerhafte Fortbildungskosten für einen unkündbaren Mitarbeiter.
Bestandsaufnahme
Die Bestandsaufnahme ist eine vollständige Dokumentation sämtlicher Abläufe, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Unternehmen.
Die gründliche Bestandsaufnahme fördert eine Vielzahl an datenschutzrechtlich relevanten Prozessen zutage.
Analyse
Die Analyse der Bestandsaufnahme bedeutet das die dokumentierten Verarbeitungstätigkeiten auf Datenschutz-Konformität hin überprüft werden.
Jede Verarbeitungstätigkeit ist mit einer Checklisten verknüpft. Durch die Fragen der Checklisten wird geprüft ob die jeweilige Verarbeitungstätigkeit gesetzeskonform abläuft.
BEWERTUNG
Nach der Analyse einer Verarbeitungstätigkeit wird das Ergebnis bewertet um Schwachstellen und Risiken aufzudecken.
Aktualisierung
Aktualisierung der Verarbeitungstätigkeiten die nicht datenschutzkonform ablaufen. Prozesse und Teilprozesse die nicht komplett datenschutzkonform sind müssen angepasst werden.
Information
Bewerber, Mitarbeiter und Kunden werden durch Informationsblätter gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO umfangreich über die datenschutzrechtliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Erhebung informiert. Weiterhin wird ein Datenschutzhandbuch als Handlungsanweisung mit Leitlinien und Richtlinien, sowie Notfallplänen und weiteren Dienstanweisungen zum Datenschutz den Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Ihre Mitarbeiter werden außerdem einmal im Jahr geschult und somit auf den neuen Datenschutz sensibilisiert.
Datenschützer können keine Daten schützen, sie können allenfalls kontrollieren, ob Daten hinreichend geschützt werden.
—Joachim Gauck
Unsere eLearning App für Smartphones.

Wir sind die einzigen externen Datenschutzbeauftragten mit einer eigenen App.
