Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist für viele Unternehmen verpflichtend. Doch wie steht dieser nach seiner Benennung eigentlich in der betrieblichen Praxis? Dies ist unter anderem auch Inhalt einer aktuellen Prüfung der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörde, an der auch das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beteiligt ist.

Erfahren Sie hier alles Wissenswerte zur Prüfaktion!

Erster Ansprechpartner in Sachen Datenschutz

Datenschutzbeauftragte sind in Sachen Datenschutz nicht nur erste Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden. Vielmehr bezeichnet das BayLDA sie gerade für kleine und mittlere Unternehmen als „Garanten des Datenschutzes im Alltag“. Sie behalten im Unternehmen den Überblick über datenschutzrechtliche Zielsetzungen und leisten auch einen zentralen Beitrag für das Gelingen datenschutzgerechter Digitalisierung.

DSB als zentrale Neuerung in der DSGVO

Als die DSGVO vor etwa fünf Jahren in Kraft getreten ist, war das Erfordernis des Datenschutzbeauftragten eine zentrale und viel diskutierte Änderung. Heute hat sich der Posten des Datenschutzbeauftragten bereits in allen Mitgliedsstaaten gut etabliert und der Datenschutzbeauftragte ist zu einem der Eckpfeiler des Datenschutzes geworden.

Betriebliche Praxis

Wie die Stellung des Datenschutzbeauftragten genau in der betrieblichen Praxis aussieht, will die Prüfaktion der Aufsichtsbehörden nun genauer untersuchen. Dabei sollen vor allen Fragen zur Qualifikation und Ressourcenausstattung gestellt werden. Außerdem sollen mögliche Beeinträchtigungen der unabhängigen und effektiven Aufgabenwahrnehmung beleuchtet werden.

Fraglich ist auch noch, inwieweit der Einfluss durch die Ausübung von Zusatzfunktionen als Doppelrolle des Datenschutzbeauftragten zu Interessenskonflikten beitragen kann.

Genauso hat es sich die Prüfaktion zum Ziel gesetzt, zu untersuchen, wie mit der Anforderung der Berichterstattung des Datenschutzbeauftragten auf Managementebene umgegangen werden muss.

Prüfbogen

Wenn Sie daran interessiert sind, welche Fragen konkret gestellt sind oder diese einmal selbst durchgehen wollen, finden Sie hier den Prüfbogen, den die Prüfaktion verwendet.

Bis zur vollständigen Auswertung bleibt es spannend, welche Rückschlüsse über die Stellung des Datenschutzbeauftragten gezogen werden.

Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutzbeauftragter wissen wollen, lesen Sie gerne hier alle unsere Blogartikel zu diesem Thema.

Haben Sie Fragen zum Thema Datenschutzbeauftragter oder Datenschutz im Allgemeinen? Unser Theam an Experten berät Sie gerne. Auch können wir Ihnen anbieten, einen professionell geschulten Externen Datenschutzbeauftragten zu stellen, sodass Sie sich um nichts mehr kümmern müssen. Kontaktieren Sie uns zu allen Themenbereichen gerne unverbindlich hier!

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