DSGVO-Bußgeldrechner 2026 — Bußgeld nach Art. 83 DSGVO schätzen

Schätzen Sie das mögliche Bußgeld bei einem Datenschutzverstoß nach Art. 83 DSGVO — auf Basis des DSK-Tagessatzmodells der deutschen Aufsichtsbehörden und der EDSA-Leitlinien 04/2022. Mit nachvollziehbarer Schritt-für-Schritt-Herleitung, aktueller Rechtsprechung (EuGH „Deutsche Wohnen“) und echten Bußgeld-Beispielen.

🧮 RECHNER Eckdaten eingeben — Bußgeld sofort schätzen

Geschätztes Bußgeld (DSK-Tagessatzmodell)

– €

Spanne: –

Gesetzliches Maximum: –

EDSA-Gegenprobe (Leitlinien 04/2022): Geben Sie die Daten oben ein.

Schritt-für-Schritt-Herleitung

  1. Berechnung wird nach Eingabe angezeigt.
Wichtiger Hinweis – keine Rechtsberatung: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierungs-Schätzung. Aufsichtsbehörden und Gerichte berücksichtigen den Einzelfall umfassend (Art. 83 Abs. 1–2 DSGVO) und weichen regelmäßig nach oben oder unten ab. Die tatsächliche Bußgeldhöhe kann erheblich abweichen. Eine belastbare Bewertung setzt eine individuelle Prüfung durch fachkundige Beratung voraus.

Was zählt überhaupt als DSGVO-Verstoß – und was löst ein Bußgeld aus?

Nicht jeder Datenschutz-Fehler führt automatisch zu einem Bußgeld – aber Art. 83 DSGVO unterscheidet zwei Verstoß-Kategorien mit unterschiedlichen Höchstgrenzen. So ordnen Sie Ihren Fall für den Rechner ein. Die häufigsten bußgeldbewehrten Verstöße:

Formeller Verstoß · Art. 83 Abs. 4bis 10 Mio € / 2 %

Verletzung von Organisations- & Nachweispflichten:

  • Kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)
  • Trotz Pflicht kein Datenschutzbeauftragter benannt (Art. 37–39)
  • Fehlender Auftragsverarbeitungsvertrag mit Dienstleistern (Art. 28)
  • Unzureichende oder nicht dokumentierte technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32)
  • Datenpanne nicht oder zu spät gemeldet (Art. 33/34 – Frist: 72 Stunden)
  • Keine Datenschutz-Folgenabschätzung bei hohem Risiko (Art. 35)
Materieller Verstoß · Art. 83 Abs. 5bis 20 Mio € / 4 %

Verletzung von Grundsätzen & Betroffenenrechten:

  • Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage oder ohne wirksame Einwilligung (Art. 6, 7)
  • Verstoß gegen die Verarbeitungsgrundsätze – z. B. fehlende Zweckbindung oder unterlassene Löschung (Art. 5)
  • Missachtung von Betroffenenrechten: Auskunft, Löschung, Widerspruch (Art. 12–22)
  • Werbung / Tracking ohne Einwilligung (Cookies, Newsletter, Profiling)
  • Verarbeitung besonderer Datenkategorien – Gesundheit, Religion, Biometrie – ohne Erlaubnis (Art. 9)
  • Unzulässige Datenübermittlung in Drittländer (Art. 44 ff.)

Und wie ordne ich den Schweregrad ein?

SchweregradTypische Merkmale
LeichtEinmalig, wenige Betroffene, keine sensiblen Daten, schnell behoben.
MittelSystematisch oder über längere Zeit, größerer Betroffenenkreis, spürbarer Kontrollverlust.
SchwerViele Betroffene, sensible Daten (Art. 9) oder struktureller Organisationsmangel.
Sehr schwerVorsätzlich, Massendaten, besondere Kategorien betroffen, fehlende Kooperation mit der Behörde.

So rechnen die Aufsichtsbehörden – die Methodik

1. Das DSK-Bußgeldkonzept (Tagessatzmodell, Oktober 2019)

Die deutschen Aufsichtsbehörden (Datenschutzkonferenz) bemessen Bußgelder gegen Unternehmen in fünf Stufen. Dieses Modell liefert die konkrete €-Schätzung dieses Rechners:

  1. Stufe 1 – Größenklasse: Einordnung des Unternehmens nach Vorjahres-Gesamtumsatz in eine von vier Hauptklassen (Kleinst-, kleine, mittlere, Großunternehmen) mit Untergruppen.
  2. Stufe 2 – mittlerer Jahresumsatz: Bestimmung des mittleren Jahresumsatzes der jeweiligen Untergruppe.
  3. Stufe 3 – Tagessatz: mittlerer Jahresumsatz ÷ 360.
  4. Stufe 4 – Schweregradfaktor: Multiplikation des Tagessatzes mit einem Faktor je nach Schwere der Tat – getrennt für formelle (Art. 83 Abs. 4) und materielle Verstöße (Art. 83 Abs. 5).
  5. Stufe 5 – Einzelfallanpassung: Anpassung anhand der täterbezogenen Umstände nach Art. 83 Abs. 2 und Deckelung beim gesetzlichen Maximum.

Schweregradfaktoren des DSK-Konzepts:

SchweregradFormeller Verstoß (Art. 83 Abs. 4)Materieller Verstoß (Art. 83 Abs. 5)
LeichtFaktor 1 – 2Faktor 1 – 4
MittelFaktor 2 – 4Faktor 4 – 8
SchwerFaktor 4 – 6Faktor 8 – 12
Sehr schwerFaktor > 6Faktor > 12

Größenklassen & mittlerer Jahresumsatz (Auszug):

KlasseJahresumsatzMittlerer Umsatz (Berechnungsbasis)
Kleinstunternehmenbis 2 Mio €0,35 – 1,7 Mio €
Kleine Unternehmen2 – 10 Mio €2,4 – 7,75 Mio €
Mittlere Unternehmen10 – 50 Mio €13,75 – 40 Mio €
Großunternehmenüber 50 Mio €62,5 Mio € bis tatsächlicher Umsatz

2. Die EDSA-Leitlinien 04/2022 (EU-weiter Rahmen)

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) hat 2023 ein harmonisiertes Berechnungsmodell veröffentlicht. Es bestimmt einen Ausgangsbetrag als Anteil am gesetzlichen Höchstbetrag, gestaffelt nach der Schwere des Verstoßes:

Schwere-EinstufungAusgangskorridor (Anteil am gesetzlichen Maximum)
Geringe Schwere0 – 10 %
Mittlere Schwere10 – 20 %
Hohe Schwere20 – 100 %

Anschließend wird der Betrag an den Umsatz des Unternehmens angepasst (Verhältnismäßigkeit) und nach den Faktoren des Art. 83 Abs. 2 erhöht oder gemindert. Dieser Rechner nutzt den Schwere-Korridor als Gegenprobe: Er zeigt, in welchem Bereich des gesetzlichen Maximums die DSK-Schätzung liegt. Dass beide Modelle abweichen – besonders bei kleinen Unternehmen – ist methodisch gewollt: Das DSK-Modell ist umsatzgebunden, der EDSA-Ausgangskorridor abstrakt am Höchstbetrag orientiert (vor der Umsatz-Anpassung).

Die Bemessungsfaktoren nach Art. 83 Abs. 2 DSGVO

Ob ein Bußgeld am oberen oder unteren Rand liegt, entscheidet sich an den gesetzlichen Kriterien des Art. 83 Abs. 2 DSGVO. Die wichtigsten:

FaktorWirkung
Art, Schwere & Dauer (lit. a)Umfang der Verarbeitung, Zahl der Betroffenen, Schadenshöhe – Kernkriterium der Schwere.
Vorsatz oder Fahrlässigkeit (lit. b)Vorsätzliche Verstöße werden deutlich höher geahndet.
Schadensminderung (lit. c)Maßnahmen zur Begrenzung des Schadens wirken mildernd.
Verantwortungsgrad & TOM (lit. d)Umgesetzte technisch-organisatorische Maßnahmen (Art. 32) mindern das Bußgeld.
Frühere Verstöße (lit. e)Einschlägige Wiederholungen erhöhen erheblich.
Kooperation (lit. f)Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde wirkt mildernd.
Datenkategorien (lit. g)Besondere Kategorien nach Art. 9 (Gesundheit, Religion, Biometrie) erhöhen das Bußgeld.
Art der Bekanntwerdung (lit. h)Eigene Meldung (Art. 33) wirkt mildernd gegenüber behördlicher Aufdeckung.

Neueste Rechtsprechung: das Urteil „Deutsche Wohnen" (EuGH C-807/21)

Am 5. Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (Rs. C-807/21, Deutsche Wohnen) zwei für die Bußgeldpraxis zentrale Fragen geklärt:

  • Verschulden erforderlich: Ein Bußgeld setzt einen schuldhaften Verstoß voraus – Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Eine rein objektive Haftung genügt nicht.
  • Unmittelbare Unternehmenshaftung: Eine Geldbuße kann direkt gegen eine juristische Person verhängt werden, ohne dass der Verstoß einer bestimmten natürlichen Leitungsperson zugeordnet werden muss. Für die Umsatz-Berechnung gilt der funktionale Unternehmensbegriff des EU-Kartellrechts (Konzernumsatz).

Praktische Folge: Der maßgebliche Umsatz für das gesetzliche Maximum ist der weltweite Gesamtkonzernumsatz – relevant für die 2-%- bzw. 4-%-Grenze in diesem Rechner.

Echte DSGVO-Bußgelder (Auswahl)

UnternehmenBußgeldBehörde / JahrVerstoß / Status
Meta Platforms (Facebook)1,2 Mrd €DPC Irland · 2023Unzulässige Datentransfers in die USA (höchstes DSGVO-Bußgeld überhaupt).
Amazon Europe746 Mio €CNPD Luxemburg · 2021Werbe-/Cookie-Praktiken; Verfahren noch nicht rechtskräftig.
TikTok345 Mio €DPC Irland · 2023Verarbeitung von Kinderdaten, voreingestellte Sichtbarkeit.
Google (LLC)50 Mio €CNIL Frankreich · 2019Intransparenz & fehlende Einwilligung bei personalisierter Werbung.
H&M35,3 Mio €Hamburg · 2020Heimliche Überwachung von Beschäftigten.
Deutsche Wohnen SE14,5 Mio €Berlin · 2019Aufbewahrung ohne Löschkonzept; Grundlage des EuGH-Urteils C-807/21.
Notebooksbilliger.de10,4 Mio €Niedersachsen · 2021Videoüberwachung; vom LG Hannover später weitgehend aufgehoben.
1&1 Telecom9,55 Mio €BfDI · 2019Unzureichende Authentifizierung; vom LG Bonn auf 900.000 € reduziert.
AOK Baden-Württemberg1,24 Mio €Baden-Württemberg · 2020Gewinnspiel-Daten für Werbung ohne wirksame Einwilligung.

Hinweis: Mehrere Bußgelder wurden gerichtlich reduziert oder aufgehoben – ein weiterer Beleg dafür, dass Schätzungen nur Orientierung bieten.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

  • Art. 83 DSGVO – Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen (Volltext).
  • § 41 BDSG – Anwendung der Vorschriften über das Bußgeld- und Strafverfahren.
  • EDSA-Leitlinien 04/2022 zur Berechnung von Geldbußen nach der DSGVO (finale Fassung vom 24.05.2023).
  • DSK – Konzept der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden zur Bußgeldzumessung (Oktober 2019).
  • EuGH, Urteil vom 05.12.2023, Rs. C-807/21 (Deutsche Wohnen SE) – Verschuldenserfordernis & unmittelbare Unternehmenshaftung.

Häufige Fragen zum DSGVO-Bußgeld

Wie hoch können DSGVO-Bußgelder maximal sein?
Bei materiellen Verstößen (Art. 83 Abs. 5 DSGVO) bis zu 20 Mio € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bei formellen Verstößen (Art. 83 Abs. 4) bis zu 10 Mio € oder 2 %.
Wie berechnet die Aufsichtsbehörde ein Bußgeld?
Deutsche Behörden nutzen das DSK-Tagessatzmodell: Unternehmensgröße → mittlerer Jahresumsatz → Tagessatz (Umsatz ÷ 360) → Schweregradfaktor → Einzelfallanpassung nach Art. 83 Abs. 2. EU-weit gilt zusätzlich die EDSA-Leitlinie 04/2022.
Wonach richtet sich die konkrete Höhe?
Nach den Kriterien des Art. 83 Abs. 2 DSGVO: Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Zahl der Betroffenen, betroffene Datenkategorien, frühere Verstöße, Kooperation mit der Behörde und umgesetzte technisch-organisatorische Maßnahmen.
Was hat das EuGH-Urteil „Deutsche Wohnen" geändert?
Der EuGH (C-807/21, 05.12.2023) stellte klar, dass ein Bußgeld ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) voraussetzt, aber direkt gegen das Unternehmen verhängt werden kann. Für das gesetzliche Maximum zählt der weltweite Konzernumsatz.
Ist das Ergebnis dieses Rechners verbindlich?
Nein. Es ist eine unverbindliche Orientierungs-Schätzung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die tatsächliche Bußgeldhöhe legen Aufsichtsbehörden und Gerichte im Einzelfall fest und können erheblich abweichen.
📊 Aktuelle Zahlen: DSGVO-Bußgeldreport 2026 — 7,1 Mrd. € Bußgelder EU-weit, Top-10-Rekordstrafen und die komplette Deutschland-Bilanz 2025 (249 Bußgelder, Vodafone 45 Mio. €).
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