Datenschutz-Beratung für Künstliche Intelligenz (KI)

Sichere Implementierung von ChatGPT, LLMs und autonomen Agenten. Wir machen Ihre KI-Strategie DSGVO-konform.

KI-Compliance Check

DSFA für KI-Systeme

Local AI Hosting

EU AI Act Ready

Künstliche Intelligenz und Datenschutz: Ein neues Zeitalter der Compliance

Die rasante Entwicklung im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere von Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Claude oder Llama, verändert die Arbeitswelt grundsätzlich. Unternehmen in Dresden und ganz Sachsen erkennen das enorme Potenzial zur Effizienzsteigerung und Innovation. Doch mit der Einführung von KI-Systemen treten komplexe datenschutzrechtliche Fragestellungen in den Vordergrund, die über die klassische DSGVO-Compliance weit hinausgehen. Als Experten für Datenschutz und Informationssicherheit begleitet die DATUREX GmbH Ihr Unternehmen bei der rechtssicheren Einführung und Nutzung von KI-Technologien.

Warum KI-Datenschutzberatung heute unverzichtbar ist

KI-Systeme basieren auf der Verarbeitung riesiger Datenmengen. Wenn Mitarbeiter KI-Tools für die Analyse von Kundendaten, das Verfassen von E-Mails oder die Programmierung nutzen, fließen oft unbewusst personenbezogene Daten in die Systeme der Anbieter. Dies birgt erhebliche Risiken:

  • Datenabfluss in Drittstaaten: Viele populäre KI-Dienste werden in den USA gehostet. Ein unkontrollierter Transfer von Mitarbeiter- oder Kundendaten kann zu massiven DSGVO-Verstößen führen.
  • Kontrollverlust über Trainingsdaten: Einige Anbieter nutzen eingegebene Daten („Prompts“), um ihre Modelle weiter zu trainieren. Vertrauliche Geschäftsinformationen könnten so in die Antworten der KI für Dritte einfließen.
  • Mangelnde Transparenz: KI-Modelle agieren oft als „Black Box“. Die DSGVO fordert jedoch Transparenz über die Logik der Datenverarbeitung, insbesondere bei automatisierten Einzelfallentscheidungen.
  • Haftung der Geschäftsführung: Mit dem neuen EU AI Act (KI-Verordnung) steigen die Anforderungen an das Risikomanagement. Die Geschäftsleitung ist persönlich für die Einhaltung der Sicherheits- und Datenschutzstandards verantwortlich.

Der EU AI Act: Was sächsische Unternehmen wissen müssen

Der europäische Gesetzgeber hat mit dem AI Act das weltweit erste vollständige Gesetz für Künstliche Intelligenz verabschiedet. Es folgt einem risikobasierten Ansatz und teilt KI-Anwendungen in verschiedene Kategorien ein – von „unannehmbarem Risiko“ (verboten) bis hin zu „geringem Risiko“. Für viele Unternehmen bedeutet dies neue Pflichten zur Kennzeichnung von KI-Inhalten, zur Dokumentation und zur Durchführung von Risikobewertungen. Unsere Beratung bereitet Sie vorausschauend auf diese neuen regulatorischen Anforderungen vor.

Unsere Leistungen im Bereich KI-Datenschutz

Wir bieten Ihnen eine vollständige Beratung, die sowohl die rechtliche als auch die technische Ebene der KI-Nutzung abdeckt:

1. KI-Audit & Bestandsaufnahme

Wir analysieren, welche KI-Tools in Ihrem Unternehmen bereits genutzt werden (Schatten-IT) und bewerten deren Risikoprofil. Wir prüfen die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien der Anbieter auf Übereinstimmung mit deutschen und europäischen Standards.

2. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für KI

Der Einsatz von KI stellt oft eine Verarbeitung mit „hohem Risiko“ für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen dar. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für Ihre KI-Projekte durch, identifizieren Schwachstellen und definieren Schutzmaßnahmen.

3. Erstellung von KI-Richtlinien (AI Policy)

Damit Ihre Mitarbeiter wissen, was erlaubt ist und was nicht, erstellen wir für Sie klare, praxisnahe Richtlinien. Diese regeln den Umgang mit Prompts, die Eingabe von personenbezogenen Daten und die Überprüfung von KI-generierten Ergebnissen auf Richtigkeit und Urheberrechtsverletzungen.

4. Beratung zu Lokalen KI-Lösungen (On-Premise)

Der sicherste Weg für den Datenschutz ist die Nutzung von lokalen KI-Modellen auf eigenen Servern. Wir beraten Sie gemeinsam mit unseren Partnern bei der Auswahl und Absicherung von Open-Source-LLMs (wie Llama 3), die ohne Internetverbindung in Ihrer eigenen IT-Infrastruktur laufen. Dies garantiert 100%ige Datenhoheit.

5. Schulung & Sensibilisierung

KI-Sicherheit beginnt beim Anwender. Wir schulen Ihre Teams in Dresden und Sachsen im sicheren Umgang mit KI-Prompts (Prompt Engineering unter Datenschutzaspekten) und sensibilisieren für die Risiken von Social Engineering durch KI.

Ihr Vorteil: Informatik-Expertise trifft Rechtswissen

Datenschutz bei KI lässt sich nicht nur mit juristischen Textbausteinen lösen. Es erfordert ein tiefes Verständnis dafür, wie neuronale Netze Daten verarbeiten, was Halluzinationen sind und wie Schnittstellen (APIs) gesichert werden können. Das Team der DATUREX GmbH besteht aus Informatikern und zertifizierten Datenschutzbeauftragten. Wir sprechen die Sprache Ihrer IT-Abteilung und Ihrer Rechtsabteilung gleichermaßen.

Gehen Sie die KI-Transformation sicher an. Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und die Daten Ihrer Mandanten und Kunden. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch in Dresden.

Unsere Leistungen: Datenschutzberatung | Externer DSB | Preise | Informationssicherheit

KI-Lösungen der DATUREX GmbH: KI für Unternehmen | Agentic Systems | NemoClaw | Lokale KI

KI und DSGVO: Die größten Herausforderungen

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Unternehmen bringt spezifische datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich, die über die klassischen DSGVO-Anforderungen hinausgehen. Als externer Datenschutzbeauftragter in Dresden beraten wir Unternehmen in Sachsen und bundesweit zu den komplexen Fragestellungen an der Schnittstelle von KI und Datenschutz.

Transparenz und Erklärbarkeit

Art. 13 und Art. 14 DSGVO verpflichten Verantwortliche, betroffene Personen über die Logik automatisierter Entscheidungsfindung zu informieren. Bei komplexen Machine-Learning-Modellen — insbesondere Deep-Learning-Systemen — ist die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung („Black Box“) eine fundamentale Herausforderung. Unternehmen müssen in der Lage sein, die wesentlichen Faktoren zu erläutern, die zu einer bestimmten KI-Entscheidung geführt haben. Dies erfordert den Einsatz von Explainable-AI-Methoden (XAI) wie SHAP-Werte, LIME oder Attention-Mechanismen, die Entscheidungen nachvollziehbar machen.

Rechtsgrundlage für KI-Training

Das Training von KI-Modellen erfordert in der Regel große Mengen an Daten, die häufig personenbezogene Informationen enthalten. Die Frage der Rechtsgrundlage ist dabei zentral: Reicht ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, oder ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a erforderlich? Die Antwort hängt vom konkreten Anwendungsfall, der Art der verarbeiteten Daten und der Eingriffsintensität ab. Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO — etwa Gesundheitsdaten oder biometrische Daten — gelten besonders strenge Anforderungen.

Automatisierte Einzelentscheidungen

Art. 22 DSGVO gewährt betroffenen Personen das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies betrifft zahlreiche KI-Anwendungsfälle: automatisierte Kreditentscheidungen, KI-gestütztes Bewerbermanagement, algorithmische Preisgestaltung oder automatisierte Betrugserkennung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass eine menschliche Überprüfung der KI-Entscheidung möglich ist und die betroffene Person ihr Recht auf Anfechtung wirksam ausüben kann.

Datenschutzfolgenabschätzung bei KI

Der Einsatz von KI-Systemen, die personenbezogene Daten verarbeiten, erfordert in vielen Fällen eine Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA) nach Art. 35 DSGVO. Dies gilt insbesondere bei systematischer und vollständiger Bewertung persönlicher Aspekte natürlicher Personen (Profiling), bei der Verarbeitung besonderer Datenkategorien in großem Umfang oder bei der systematischen Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche. Die DSFA muss die Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen bewerten und geeignete Abhilfemaßnahmen dokumentieren.

EU AI Act und Datenschutz

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) wurde im März 2024 vom Europäischen Parlament verabschiedet und tritt schrittweise in Kraft. Sie ergänzt die DSGVO um spezifische Anforderungen an KI-Systeme und schafft einen risikobasierten Regulierungsrahmen, der Unternehmen vor neue Compliance-Herausforderungen stellt.

Risikoklassen und Anforderungen

Der AI Act unterscheidet vier Risikoklassen: Unannehmbares Risiko — diese KI-Systeme sind verboten, darunter Social Scoring, manipulative Techniken und biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen. Hohes Risiko — umfasst KI in kritischen Bereichen wie Personalwesen, Kreditvergabe, Strafverfolgung und kritische Infrastruktur. Diese Systeme unterliegen strengen Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, Transparenz und menschliche Aufsicht. Begrenztes Risiko — betrifft KI-Systeme mit Transparenzpflichten wie Chatbots oder Deepfakes. Minimales Risiko — darunter fallen die meisten KI-Anwendungen wie Spamfilter oder KI-gestützte Videospiele.

Zusammenspiel von AI Act und DSGVO

Der AI Act und die DSGVO gelten parallel und ergänzen sich. Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt, adressiert der AI Act die spezifischen Risiken von KI-Systemen unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. In der Praxis müssen Unternehmen beide Regelwerke beachten: Ein KI-System zur Bewerberauswahl muss sowohl die DSGVO-Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten als auch die AI-Act-Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme erfüllen. Die Datenschutzfolgenabschätzung nach DSGVO und die Konformitätsbewertung nach AI Act können jedoch in einem integrierten Prozess durchgeführt werden.

Zeitplan und Umsetzung

Die Verbote für KI-Systeme mit unannehmbarem Risiko gelten bereits seit Februar 2025. Die Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme und allgemeine KI-Modelle werden ab August 2025 bzw. August 2026 anwendbar. Unternehmen sollten jetzt mit der Bestandsaufnahme ihrer KI-Systeme beginnen und die Klassifizierung in die Risikoklassen vornehmen. Als Ihr Datenschutzbeauftragter unterstützen wir Sie bei der integrierten Compliance-Strategie für DSGVO und AI Act.

KI-Compliance Checkliste

Die folgende Checkliste unterstützt Sie bei der systematischen Überprüfung der Datenschutz-Konformität Ihrer KI-Anwendungen. Sie deckt die wesentlichen Anforderungen aus DSGVO und AI Act ab.

  • Bestandsaufnahme aller KI-Systeme — Dokumentieren Sie alle im Unternehmen eingesetzten KI-Anwendungen, einschließlich eingebetteter KI in Drittanbieter-Software, und klassifizieren Sie diese nach den Risikoklassen des AI Act.
  • Rechtsgrundlage für jede KI-Verarbeitung — Prüfen und dokumentieren Sie für jedes KI-System, das personenbezogene Daten verarbeitet, die einschlägige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO.
  • Transparenzpflichten erfüllen — Stellen Sie sicher, dass betroffene Personen über den Einsatz von KI und die Logik automatisierter Entscheidungen informiert werden. Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte entsprechend den Anforderungen des AI Act.
  • DSFA durchführen — Führen Sie für KI-Systeme mit hohem Risiko eine Datenschutzfolgenabschätzung durch und dokumentieren Sie die Ergebnisse einschließlich der getroffenen Abhilfemaßnahmen.
  • Menschliche Aufsicht sicherstellen — Implementieren Sie Prozesse für die menschliche Überprüfung von KI-Entscheidungen, insbesondere bei Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung nach Art. 22 DSGVO.
  • Datenqualität gewährleisten — Stellen Sie sicher, dass Trainingsdaten repräsentativ, aktuell und frei von diskriminierenden Verzerrungen (Bias) sind. Dokumentieren Sie die Herkunft und Qualität der verwendeten Daten.
  • Auftragsverarbeitung prüfen — Schließen Sie mit KI-Dienstleistern Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO. Prüfen Sie insbesondere bei Cloud-basierten KI-Diensten die Datenübermittlung in Drittländer.
  • Lösch- und Berichtigungsrechte — Stellen Sie sicher, dass Betroffenenrechte auch bei KI-verarbeiteten Daten gewährleistet werden können — einschließlich des Rechts auf Löschung aus Trainingsdaten und der Korrektur fehlerhafter KI-Ergebnisse.
  • Schulung der Mitarbeiter — Schulen Sie alle Mitarbeiter, die mit KI-Systemen arbeiten, hinsichtlich Datenschutzanforderungen, ethischer Grundsätze und der korrekten Nutzung der Systeme.
  • Regelmäßige Überprüfung — Etablieren Sie einen Prozess zur regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung Ihrer KI-Compliance-Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf neue Rechtsprechung und sich ändernde regulatorische Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen zu KI und Datenschutz

Darf ich ChatGPT in meinem Unternehmen einsetzen?

Grundsätzlich ja, aber unter Beachtung strenger datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen. Personenbezogene Daten von Kunden, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern dürfen nicht ohne weiteres in ChatGPT eingegeben werden, da OpenAI diese Daten für das Training des Modells verwenden kann. Nutzen Sie Enterprise-Versionen mit Auftragsverarbeitungsvertrag, erstellen Sie klare Nutzungsrichtlinien für Mitarbeiter und schulen Sie diese im datenschutzkonformen Umgang. Dokumentieren Sie den Einsatz im Verarbeitungsverzeichnis und passen Sie die Datenschutzerklärung entsprechend an.

Brauche ich eine Datenschutzfolgenabschätzung für jede KI-Anwendung?

Nicht für jede, aber für viele. Eine DSFA ist nach Art. 35 DSGVO erforderlich, wenn die Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt. Bei KI-Systemen, die Profiling betreiben, automatisierte Einzelentscheidungen treffen oder besondere Datenkategorien verarbeiten, ist eine DSFA in der Regel Pflicht. Auch die Aufsichtsbehörden-Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO (Positivlisten) sollten geprüft werden. Im Zweifel empfehlen wir, lieber eine DSFA durchzuführen — sie dient gleichzeitig als Dokumentation Ihrer Sorgfaltspflichten.

Wie gehe ich mit KI-generierten Personenprofilen um?

KI-generierte Personenprofile unterliegen vollständig den DSGVO-Anforderungen. Die betroffenen Personen müssen über das Profiling informiert werden und haben das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO. Zudem müssen die Profile auf Diskriminierungsfreiheit geprüft werden — KI-Systeme können bestehende gesellschaftliche Vorurteile verstärken, wenn die Trainingsdaten entsprechende Verzerrungen enthalten. Implementieren Sie regelmäßige Bias-Audits und stellen Sie sicher, dass keine Entscheidungen ausschließlich auf Grundlage der automatisierten Profile getroffen werden.

Was sind die Bußgeldrisiken bei Verstößen gegen DSGVO und AI Act im KI-Bereich?

Die Bußgeldrisiken sind erheblich. Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Der AI Act sieht für Verstöße gegen die verbotenen KI-Praktiken Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Umsatzes vor. Bei Hochrisiko-KI-Systemen drohen bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes. Die kumulativen Risiken aus beiden Regelwerken machen eine integrierte Compliance-Strategie nötig.

Kostenlose Erstberatung

Zertifizierte Datenschutzexperten. DATUREX GmbH, Dresden.

Telefon: 0351 / 79593513