Interner Datenschutzbeauftragter — Aufgaben, Vorteile und Nachteile
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Interner Datenschutzbeauftragter — Aufgaben, Vorteile und Nachteile
Viele Unternehmen stehen vor der Frage: Soll ein interner Datenschutzbeauftragter bestellt werden oder ist ein externer Datenschutzbeauftragter die bessere Wahl? Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen — von den Kosten über die Haftung bis hin zum Kündigungsschutz. In diesem vollständigen Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über den internen Datenschutzbeauftragten wissen müssen, und warum sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein externer DSB häufig als die klügere Lösung erweist.
Was ist ein interner Datenschutzbeauftragter?
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der zusätzlich zu seiner eigentlichen Tätigkeit — oder in Vollzeit — die Funktion des Datenschutzbeauftragten übernimmt. Er wird gemäß Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG bestellt und ist für die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen verantwortlich.
Im Gegensatz zum externen Datenschutzbeauftragten, der als unabhängiger Dienstleister agiert, ist der interne DSB Teil der Organisation. Das bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die Unternehmen sorgfältig abwägen sollten.
Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht in Deutschland unter anderem, wenn:
- Mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG)
- Verarbeitungen durchgeführt werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen (Art. 35 DSGVO)
- Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO umfangreich verarbeitet werden
Ob intern oder extern — die Pflicht besteht unabhängig davon, welches Modell gewählt wird. Die DSGVO lässt dem Unternehmen hier die Wahlfreiheit.
Aufgaben und Pflichten des internen Datenschutzbeauftragten
Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind in Art. 39 DSGVO definiert und gelten gleichermaßen für interne wie externe DSB. Ein interner Datenschutzbeauftragter muss folgende Kernaufgaben erfüllen:
Überwachung der DSGVO-Konformität
Der interne Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der DSGVO, des BDSG und weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften im gesamten Unternehmen. Dazu gehört die regelmäßige Prüfung aller Verarbeitungstätigkeiten, die Kontrolle technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM) sowie die Bewertung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
Beratung der Geschäftsführung
Als interner Berater informiert der DSB die Geschäftsführung und alle Abteilungen über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten. Er bewertet neue Projekte, Software-Einführungen und Geschäftsprozesse hinsichtlich ihrer Datenschutzkonformität und gibt Empfehlungen zur Risikominimierung.
Schulung der Mitarbeiter
Regelmäßige Datenschutzschulungen für alle Mitarbeiter sind Pflicht. Der interne DSB muss Schulungskonzepte entwickeln, durchführen und dokumentieren. Die Schulungen müssen auf die spezifischen Verarbeitungstätigkeiten der jeweiligen Abteilungen zugeschnitten sein.
Anlaufstelle für Betroffene und Aufsichtsbehörden
Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für betroffene Personen, die ihre Rechte (Auskunft, Löschung, Berichtigung, Datenübertragbarkeit) geltend machen. Gleichzeitig fungiert er als Kontaktperson für die zuständige Aufsichtsbehörde — in Sachsen die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte (SDTB).
Dokumentation und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Der interne DSB unterstützt bei der Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO), prüft Auftragsverarbeitungsverträge und dokumentiert alle datenschutzrelevanten Vorgänge lückenlos.
Management von Datenpannen
Im Fall einer Datenschutzverletzung (Art. 33/34 DSGVO) koordiniert der DSB die Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden, bewertet das Risiko für Betroffene und leitet Gegenmaßnahmen ein. Hier zeigt sich oft ein kritischer Unterschied: Ein interner DSB ohne ausreichende Erfahrung kann in einer Krisensituation überfordert sein.
Voraussetzungen und Qualifikation eines internen Datenschutzbeauftragten
Art. 37 Abs. 5 DSGVO verlangt, dass der Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere seines Fachwissens auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis bestellt wird. Für einen internen Datenschutzbeauftragten bedeutet das konkret:
Fachliche Anforderungen
- Juristische Kenntnisse: Umfassendes Verständnis der DSGVO, des BDSG, des TTDSG sowie branchenspezifischer Datenschutzvorschriften
- Technische Kompetenz: Verständnis von IT-Systemen, Datenbanken, Cloud-Diensten, Verschlüsselungstechnologien und IT-Sicherheitsmaßnahmen
- Organisatorisches Wissen: Kenntnis der Unternehmensstruktur, Geschäftsprozesse und branchenspezifischer Anforderungen
- Zertifizierungen: Empfohlen sind Qualifikationen wie TÜV-Zertifizierung, DEKRA-Zertifizierung oder vergleichbare Nachweise
Fortbildungspflicht
Das Datenschutzrecht entwickelt sich ständig weiter — neue Urteile, Leitlinien der Aufsichtsbehörden und technologische Entwicklungen erfordern kontinuierliche Fortbildung. Der Arbeitgeber muss dem internen DSB die notwendigen Ressourcen und Fortbildungen zur Verfügung stellen (Art. 38 Abs. 2 DSGVO). Die Kosten für Fortbildungen, Fachliteratur, Konferenzen und Zertifizierungserneuerungen belaufen sich schnell auf 3.000 bis 8.000 Euro jährlich.
Das Problem der Doppelrolle
In der Praxis wird der interne DSB häufig als Nebentätigkeit bestellt — etwa der IT-Leiter, der Personalleiter oder ein Jurist aus der Rechtsabteilung. Das führt zu einem grundsätzlichen Problem: Der Datenschutz konkurriert ständig mit den eigentlichen Aufgaben. Studien zeigen, dass interne DSB in Doppelfunktion durchschnittlich nur 20–30 % ihrer Arbeitszeit für Datenschutzaufgaben aufwenden können — oft zu wenig für eine gründliche Überwachung.
Vorteile eines internen Datenschutzbeauftragten
Fairerweise bietet ein interner Datenschutzbeauftragter in bestimmten Konstellationen durchaus Vorteile:
Tiefe Unternehmenskenntnis
Ein interner DSB kennt die Strukturen, Prozesse und die Unternehmenskultur von innen heraus. Er weiß, welche Abteilungen personenbezogene Daten verarbeiten, kennt die eingesetzten IT-Systeme im Detail und versteht die branchenspezifischen Besonderheiten. Dieses Insiderwissen kann bei der Bewertung von Datenschutzrisiken hilfreich sein.
Ständige Verfügbarkeit vor Ort
Als Mitarbeiter ist der interne DSB täglich im Unternehmen präsent und kann bei Fragen unmittelbar angesprochen werden. Kurze Wege und direkte Kommunikation erleichtern den Austausch mit Fachabteilungen.
Integration in Unternehmensprozesse
Der interne DSB kann frühzeitig in neue Projekte eingebunden werden und Datenschutzaspekte von Beginn an berücksichtigen (Privacy by Design). Er nimmt an internen Meetings teil und ist in die Entscheidungsprozesse integriert.
Allerdings: Diese Vorteile relativieren sich in der Praxis erheblich, wenn man die Nachteile und versteckten Kosten eines internen DSB betrachtet.
Nachteile und Risiken eines internen Datenschutzbeauftragten
Die Nachteile eines internen Datenschutzbeauftragten sind zahlreich und werden von vielen Unternehmen erst erkannt, wenn es zu spät ist:
Erweiterter Kündigungsschutz — das unterschätzte Risiko
Der gravierendste Nachteil aus Arbeitgebersicht ist der besondere Kündigungsschutz gemäß § 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG. Ein interner Datenschutzbeauftragter genießt:
- Kündigungsschutz während der Bestellung: Eine ordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) möglich — nicht wegen seiner Tätigkeit als DSB
- Nachwirkender Kündigungsschutz: Der Schutz gilt noch ein Jahr nach Abberufung fort
- Abberufung nur aus wichtigem Grund: Die Abberufung des internen DSB ist ebenfalls nur aus wichtigem Grund möglich
- Benachteiligungsverbot: Der DSB darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden (Art. 38 Abs. 3 DSGVO)
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie einen Mitarbeiter zum internen DSB bestellen, binden Sie sich faktisch langfristig an diese Person — selbst wenn sich die Zusammenarbeit als unbefriedigend erweist oder die fachliche Qualifikation nicht ausreicht. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie den Vertrag hingegen mit normalen Kündigungsfristen beenden.
Interessenkonflikte — ein strukturelles Problem
Die DSGVO verlangt in Art. 38 Abs. 6, dass der DSB keine Aufgaben wahrnimmt, die zu einem Interessenkonflikt führen. In der Praxis ist das bei internen DSB ein massives Problem:
- Geschäftsführer, Prokuristen oder Abteilungsleiter können nicht gleichzeitig DSB sein — sie würden sich selbst kontrollieren
- IT-Leiter als DSB: Müsste seine eigenen IT-Entscheidungen datenschutzrechtlich bewerten — ein klarer Interessenkonflikt, den auch Aufsichtsbehörden regelmäßig beanstanden
- HR-Leiter als DSB: Verarbeitet selbst massenhaft Beschäftigtendaten und kann sich nicht neutral kontrollieren
- Marketing-Leiter als DSB: Steht im Spannungsfeld zwischen Datennutzung und Datenschutz
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat bereits Bußgelder wegen unzulässiger Interessenkonflikte bei internen DSB verhängt. Ein externer DSB ist per Definition frei von solchen Konflikten.
Mangelnde Unabhängigkeit und Betriebsblindheit
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist Teil der Unternehmenshierarchie. Auch wenn er formal weisungsfrei ist, besteht in der Praxis oft ein impliziter Druck, Datenschutzbedenken herunterzuspielen oder unbequeme Empfehlungen nicht auszusprechen. Schließlich möchte der Mitarbeiter sein Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten nicht belasten.
Hinzu kommt die natürliche Betriebsblindheit: Wer täglich im selben Unternehmen arbeitet, übersieht leichter Datenschutzlücken als ein externer Experte, der mit frischem Blick und breiter Branchenerfahrung an die Prüfung herangeht.
Haftungsrisiko für das Unternehmen
Wichtig zu verstehen: Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes liegt immer beim Unternehmen (dem Verantwortlichen im Sinne der DSGVO), nicht beim DSB. Wenn der interne DSB aufgrund mangelnder Qualifikation oder Zeitmangels Datenschutzverstöße übersieht, haftet das Unternehmen — mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes.
Bei einem externen DSB haben Sie zusätzlich die vertragliche Absicherung: Professionelle Datenschutzdienstleister verfügen über eine Berufshaftpflichtversicherung, die im Schadensfall greift.
Kosten: Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter im Vergleich
Die Kostenfrage ist oft der wichtige Faktor bei der Wahl zwischen internem und externem DSB. Dabei werden die wahren Kosten eines internen Datenschutzbeauftragten häufig drastisch unterschätzt:
Versteckte Kosten eines internen DSB
| Kostenposition | Jährliche Kosten |
|---|---|
| Anteiliges Gehalt (30–50 % der Arbeitszeit) | 15.000 – 30.000 € |
| Arbeitgeberanteile Sozialversicherung | 3.000 – 6.000 € |
| Fortbildungen und Zertifizierungen | 3.000 – 8.000 € |
| Fachliteratur und Fachzeitschriften | 500 – 1.500 € |
| Datenschutz-Software und Tools | 1.000 – 5.000 € |
| Konferenzen und Netzwerke | 1.000 – 3.000 € |
| Opportunitätskosten (entgangene Produktivität) | 5.000 – 15.000 € |
| Gesamtkosten interner DSB pro Jahr | 28.500 – 68.500 € |
Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten
Im Vergleich dazu liegen die Kosten für einen externen Datenschutzbeauftragten je nach Unternehmensgröße und Komplexität typischerweise bei:
- Kleine Unternehmen (bis 50 Mitarbeiter): 200 – 500 € monatlich (2.400 – 6.000 € jährlich)
- Mittlere Unternehmen (50–250 Mitarbeiter): 500 – 1.500 € monatlich (6.000 – 18.000 € jährlich)
- Größere Unternehmen (250+ Mitarbeiter): 1.500 – 3.000 € monatlich (18.000 – 36.000 € jährlich)
Das Ergebnis ist eindeutig: Ein externer DSB ist in den meisten Fällen deutlich günstiger als ein interner — und bietet gleichzeitig höhere Fachkompetenz, garantierte Unabhängigkeit und Haftungsabsicherung durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
Wann lohnt sich ein externer Datenschutzbeauftragter mehr?
Für die große Mehrheit der Unternehmen — insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen — ist ein externer Datenschutzbeauftragter die wirtschaftlich und fachlich überlegene Lösung. Das gilt besonders in folgenden Situationen:
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
KMU haben selten Mitarbeiter mit ausreichender Datenschutz-Expertise. Die Ausbildung eines internen DSB dauert Monate, die laufende Fortbildung kostet jährlich tausende Euro — und der Mitarbeiter fehlt in seiner eigentlichen Rolle. Ein externer DSB bringt sofort einsatzbereites Expertenwissen mit und ist ab dem ersten Tag voll handlungsfähig.
Bei fehlender interner Expertise
Datenschutzrecht ist hochkomplex und ändert sich ständig. Externe Datenschutzbeauftragte betreuen zahlreiche Mandanten aus verschiedenen Branchen und verfügen über breitgefächerte Praxiserfahrung. Sie kennen aktuelle Urteile, Behördenleitlinien und Best Practices aus erster Hand.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Wenn kein Mitarbeiter ohne Interessenkonflikt als DSB bestellt werden kann, ist ein externer DSB nicht nur die bessere — sondern die einzig rechtskonforme Lösung.
Zur Vermeidung des Kündigungsschutzes
Der erweiterte Kündigungsschutz ist für viele Arbeitgeber ein erhebliches Risiko. Mit einem externen DSB besteht dieses Problem nicht: Der Dienstleistungsvertrag kann unter Einhaltung normaler Kündigungsfristen beendet werden.
Für höhere Qualität und Professionalität
Professionelle externe Datenschutzbeauftragte verfügen über TÜV-, BSI- und IHK-Zertifizierungen, nutzen professionelle Datenschutz-Management-Systeme und arbeiten nach standardisierten, bewährten Prozessen. Ein einzelner interner Mitarbeiter kann dieses Niveau in der Regel nicht erreichen.
Für garantierte Unabhängigkeit
Ein externer DSB ist per Definition unabhängig vom Unternehmen. Er berichtet direkt an die Geschäftsführung, unterliegt keinen internen Hierarchien und kann Datenschutzbedenken frei und ohne Angst vor beruflichen Konsequenzen äußern.
Interner vs. externer Datenschutzbeauftragter — der direkte Vergleich
| Kriterium | Interner DSB | Externer DSB |
|---|---|---|
| Kosten | Hoch (28.500–68.500 €/Jahr) | Niedrig (2.400–18.000 €/Jahr) |
| Fachkompetenz | Muss aufgebaut werden | Sofort verfügbar |
| Unabhängigkeit | Eingeschränkt | Garantiert |
| Interessenkonflikte | Häufig problematisch | Ausgeschlossen |
| Kündigungsschutz | Ja + 1 Jahr nachwirkend | Nein |
| Haftpflichtversicherung | Nein | Ja |
| Vertragliche Flexibilität | Gering | Hoch |
| Branchenerfahrung | Begrenzt auf eigenes Unternehmen | Breit und verschieden |
| Verfügbarkeit | Vor Ort, aber Doppelrolle | Feste Reaktionszeiten (SLA) |
Häufige Fehler bei der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten
In unserer langjährigen Beratungspraxis sehen wir immer wieder die gleichen Fehler bei der Bestellung interner Datenschutzbeauftragter:
- Bestellung ohne ausreichende Qualifikation: Der Mitarbeiter wird zum DSB ernannt, ohne die nötige Fachkenntnis zu besitzen. Das ist nicht nur ineffektiv, sondern kann als Verstoß gegen Art. 37 Abs. 5 DSGVO gewertet werden.
- Fehlende Ressourcen: Dem internen DSB wird keine ausreichende Zeit für seine Aufgaben eingeräumt. Er soll Datenschutz „nebenbei“ erledigen — ein Rezept für Datenschutzlücken.
- Interessenkonflikt nicht erkannt: Personen in Leitungspositionen (IT, HR, Marketing, Geschäftsführung) werden zum DSB bestellt, obwohl ein klarer Interessenkonflikt besteht.
- Keine Einbindung in Entscheidungsprozesse: Der DSB wird nicht rechtzeitig bei neuen Projekten und Verarbeitungen hinzugezogen — seine Überwachungsfunktion wird faktisch ausgehebelt.
- Unterschätzung des Kündigungsschutzes: Unternehmen erkennen erst nach der Bestellung, dass sie den Mitarbeiter praktisch unkündbar gemacht haben.
Fazit: Interner Datenschutzbeauftragter — selten die beste Wahl
Ein interner Datenschutzbeauftragter kann in großen Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung und umfangreichen Datenschutz-Teams eine sinnvolle Lösung sein. Für die überwiegende Mehrheit der deutschen Unternehmen — insbesondere für kleine und mittlere Betriebe — überwiegen jedoch die Nachteile deutlich:
- Hohe versteckte Kosten bei gleichzeitig geringerer Fachkompetenz
- Erweiterter Kündigungsschutz als erhebliches Arbeitgeberrisiko
- Strukturelle Interessenkonflikte, die kaum vermeidbar sind
- Mangelnde Unabhängigkeit und Betriebsblindheit
- Kein Haftungsschutz durch Berufshaftpflichtversicherung
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet demgegenüber sofort verfügbare Expertise, garantierte Unabhängigkeit, volle Flexibilität und signifikant niedrigere Kosten. Gerade für kleine Unternehmen ist der externe DSB fast immer die klügere, sicherere und wirtschaftlichere Entscheidung.
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