Haustiere und Datenschutz
Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2026
Tiere und Datenschutz
Ja Sie lesen richtig. Tiere und das Thema Datenschutz. Bei jedem Tierarztbesuch werden personengebundene Daten verarbeitet. Auch hier gilt das neue Datenschutzrecht. Neben der Behandlungsdokumentation benötigt der Tierarzt auch Informationen zum Tierhalter. Das sind Kontaktdaten oder die Bankverbindung zum Bezahlen der Rechnung.
Hat sich das geliebte Tier mit einer, auch für den Menschen ansteckenden Krankheit infiziert, werden die Daten Stellen wie das zuständige Gesundheits- oder Veterinäramt gemeldet.
Einwilligungserklärung für Tierhalter
Da eine Tierarztpraxis nachweisen muss, dass der Halter des Tieres seine Einwilligung zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken erteilt hat, ist die Schriftform die sicherste. Eine umfassende Information und Aufklärung ist notwendig.
DATUREX GmbH stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO — inklusive Audit, Schulungen, VVT-Pflege und Datenpannen-Meldung. Kostenlose Ersteinschätzung in 30 Minuten.
→ Leistungen ansehenErsteinschätzung anfragenSchweigepflicht des Tierarztes
Der Tierarzt ist wie jeder andere Arzt an die Schweigepflicht gebunden. Gesundheits- und Personendaten dürfen schon daher nicht ohne weiteres weitergegeben werden. Zum Beispiel zählt die Tatsache, einer unsauberen Haltung des Tieres, somit Grund der Behandlung unter die Schweigepflicht. Ausnahmen werden durch spezielle Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geregelt.
Das Offenbaren und somit die Weitergabe der unter die Schweigepflicht fallenden Daten, ist nur nach Einverständnis des Tierhalters gestattet.
Tipp:
Wer eine Tierarztpraxis betreibt, sollte sich im Zweifelsfall die Einwilligungserklärung des Halters einholen. Ratsam ist es, diese schon im Behandlungsvertrag zu verankern. Klären Sie Patienten ausreichend über ihre Rechte, die Art und den Zweck der Datenverarbeitung auf. Ein Informationsdatenblatt, welches am Empfang ausgehangen wird, weist Tierhalter auf die neuen Datenschutzregelungen hin.
Datenschutz in der Tierarztpraxis: Rechtliche Grundlagen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in Tierarztpraxen unterliegt den gleichen datenschutzrechtlichen Anforderungen wie in jeder anderen Branche. Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen verschiedenen Berufsgruppen. Jede Tierarztpraxis, die Daten von Tierhaltern verarbeitet, ist ein Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich in der Regel aus dem Behandlungsvertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten des Tierhalters (z. B. bei Zoonosen) bedarf es einer besonderen Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO.
Welche Daten verarbeitet eine Tierarztpraxis?
In einer modernen Tierarztpraxis werden verschiedene Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet:
- Stammdaten des Tierhalters: Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Zahlungsdaten: Bankverbindung, Kreditkartendaten, offene Rechnungen
- Tierdaten: Tiername, Rasse, Alter, Chipnummer (diese sind dem Halter zuordenbar und damit personenbezogen)
- Behandlungsdaten: Diagnosen, Therapien, Medikamentengaben, Impfungen
- Kommunikationsdaten: E-Mails, Terminvereinbarungen, Rückrufbitten
Die Chipnummer als personenbezogenes Datum
Ein oft übersehener Aspekt: Die Transponder-Chipnummer eines Tieres ist ein personenbezogenes Datum, da sie über die Registrierung bei TASSO oder dem Deutschen Haustierregister dem Halter zugeordnet werden kann. Damit unterliegt auch die Chipnummer dem Datenschutz.
Wird ein Tier verkauft oder an einen neuen Halter übergeben, muss die Registrierung aktualisiert werden. Der alte Halter hat einen Anspruch auf Löschung seiner Daten in der Registrierungsdatenbank, sobald das Tier nicht mehr in seinem Besitz ist.
Meldepflichten bei Tierseuchen und Zoonosen
Das Tiergesundheitsgesetz und die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten verpflichten Tierärzte, bestimmte Tierseuchen den zuständigen Behörden zu melden. Diese Meldepflicht geht dem Datenschutz vor und stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung).
Meldepflichtige Erkrankungen umfassen unter anderem:
- Tollwut
- Vogelgrippe (Aviäre Influenza)
- Afrikanische Schweinepest
- Blauzungenkrankheit
Bei Zoonosen, also Krankheiten die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind, können auch Gesundheitsdaten des Tierhalters relevant werden. In solchen Fällen greift die Ausnahme des Art. 9 Abs. 2 lit. i DSGVO (öffentliches Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit).
Datenschutz beim Online-Tierhandel
Der Handel mit Tieren über Online-Plattformen wie eBay Kleinanzeigen oder spezialisierte Portale wirft besondere datenschutzrechtliche Fragen auf:
- Identitätsprüfung: Seriöse Züchter und Händler müssen die Identität der Käufer prüfen, insbesondere bei Tieren, die einem Sachkundenachweis bedürfen
- Übergabeprotokolle: Bei der Übergabe eines Tieres werden personenbezogene Daten beider Parteien erfasst
- Gewährleistung: Kaufverträge und zugehörige Daten müssen für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufbewahrt werden
GPS-Tracker und Überwachung von Haustieren
GPS-Tracker für Haustiere sind beliebt, werfen aber datenschutzrechtliche Fragen auf. Die Standortdaten des Tieres sind indirekt personenbezogene Daten, da sie Rückschlüsse auf den Aufenthaltsort und die Gewohnheiten des Tierhalters ermöglichen.
Bei der Nutzung von GPS-Trackern sollten Tierhalter darauf achten:
- Welche Daten erhebt der Anbieter des GPS-Trackers?
- Wo werden die Standortdaten gespeichert?
- Werden die Daten an Dritte weitergegeben?
- Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter?
Datenschutz in der Tierpension und beim Tiersitter
Auch Tierpensionen und Tiersitter verarbeiten personenbezogene Daten der Tierhalter. Dazu gehören Kontaktdaten, Notfallkontakte, Informationen zu Allergien oder Medikamenten des Tieres. Diese Daten müssen nach Beendigung der Betreuung unter Beachtung der Aufbewahrungsfristen gelöscht werden.
Empfehlungen für Tierarztpraxen
Als externer Datenschutzbeauftragter empfehlen wir Tierarztpraxen folgende Maßnahmen:
- Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung für Ihre Praxis und hängen Sie diese sichtbar aus
- Implementieren Sie ein Verarbeitungsverzeichnis für alle Datenverarbeitungsprozesse
- Schließen Sie Auftragsverarbeitungsverträge mit Ihren Softwareanbietern (Praxisverwaltungssoftware, Labor-Dienste)
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zum Thema Datenschutz
- Erstellen Sie Einwilligungserklärungen, die den aktuellen Anforderungen entsprechen
Die DATUREX GmbH unterstützt Tierarztpraxen in Dresden und Sachsen bei der Umsetzung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.
Datenschutz bei der Tierkennzeichnung
Die Europäische Union schreibt für Hunde, Katzen und Frettchen eine eindeutige Kennzeichnung durch Mikrochip vor (Verordnung (EU) Nr. 576/2013). Die Registrierung des Chips erfolgt über Datenbanken wie TASSO, dem Deutschen Haustierregister oder FINDEFIX. Diese Datenbanken speichern neben der Chipnummer auch die personenbezogenen Daten des Tierhalters.
Datenschutzrechtlich relevant ist hierbei:
- Die Registrierung erfolgt auf freiwilliger Basis (keine gesetzliche Meldepflicht für Hunde auf Bundesebene, allerdings gibt es in vielen Bundesländern und Kommunen eine Registrierungspflicht)
- Der Tierhalter muss über die Datenverarbeitung durch die Registrierungsstelle informiert werden
- Bei Halterwechsel muss die Registrierung aktualisiert oder gelöscht werden
- Die Datenbanken müssen als Auftragsverarbeiter mit den Tierarztpraxen vertraglich gebunden sein
Tierhalterhaftung und Datenschutz bei Schadensfällen
Verursacht ein Haustier einen Schaden, kann dies datenschutzrechtliche Konsequenzen haben. Versicherungen erheben im Schadensfall umfangreiche personenbezogene Daten des Tierhalters und des Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung des Tierhalters darf dabei nur die für die Schadensregulierung erforderlichen Daten verarbeiten.
Besonders relevant wird der Datenschutz bei Beißvorfällen: In vielen Bundesländern müssen Beißvorfälle dem Ordnungsamt gemeldet werden, was die Weitergabe personenbezogener Daten des Tierhalters an Behörden einschließt. Diese Datenweitergabe ist durch gesetzliche Vorschriften legitimiert.
Online-Tierhandel und Datenschutz-Pflichten
Der Handel mit Tieren über Online-Plattformen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Gewerbliche Tierhändler und Züchter, die online verkaufen, müssen dabei umfangreiche Datenschutzpflichten erfüllen:
- Datenschutzerklärung: Jede Webseite, über die Tiere verkauft werden, benötigt eine vollständige Datenschutzerklärung
- Käuferdaten: Die im Kaufvertrag erhobenen Daten dürfen nur für die Vertragsabwicklung verwendet werden
- Herkunftsnachweise: Zuchtpapiere und Abstammungsnachweise enthalten personenbezogene Daten der Züchter und Vorbesitzer
- Gesundheitszeugnisse: Tierärztliche Bescheinigungen enthalten Daten des ausstellenden Tierarztes und des Tierhalters
Smart Pet Technology und Datenschutz
Die zunehmende Verbreitung von Smart-Pet-Technologien wirft neue datenschutzrechtliche Fragen auf. Neben GPS-Trackern gibt es mittlerweile eine Vielzahl vernetzter Produkte für Haustiere:
- Automatische Futterautomaten mit Kamera: Diese Geräte ermöglichen die Fernüberwachung des Tieres per App und zeichnen dabei auch die häusliche Umgebung auf
- Aktivitätstracker für Hunde: Ähnlich wie Fitness-Tracker für Menschen erfassen diese Geräte Bewegungsmuster und Schlafverhalten des Tieres, was indirekt auch Rückschlüsse auf den Tagesablauf des Halters ermöglicht
- Intelligente Katzenklappen: Diese Geräte erkennen das Tier anhand des Mikrochips und protokollieren Ein- und Ausgangszeiten
- Telemedizin für Tiere: Video-Konsultationen mit dem Tierarzt erfordern die Verarbeitung von Bild- und Tondaten sowie Gesundheitsinformationen
Bei all diesen Technologien gilt: Die Anbieter müssen transparent über die Datenerhebung informieren, und die Daten sollten vorzugsweise auf europäischen Servern gespeichert werden.
Datenschutz im Tierheim
Tierheime verarbeiten neben den Daten der Tierhalter, die Tiere abgeben, auch die Daten potenzieller Adoptanten. Bei der Vermittlung eines Tieres werden umfangreiche personenbezogene Daten erhoben, darunter Wohnsituation, Berufstätigkeit und familiäre Verhältnisse. Auch Vorkontrolleure, die ehrenamtlich die Eignung eines Interessenten vor Ort prüfen, müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen beachten.
Fazit: Datenschutz rund ums Haustier
Der Datenschutz bei Haustieren mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen, doch die Verarbeitung personenbezogener Daten von Tierhaltern unterliegt denselben strengen Anforderungen wie in jeder anderen Branche. Von der Tierarztpraxis über die Tierpension bis hin zu Smart-Pet-Technologien, überall werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet.
Die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst:
- Tierarztpraxen sind Verantwortliche im Sinne der DSGVO und müssen alle Anforderungen erfüllen
- Die Chipnummer eines Tieres ist ein personenbezogenes Datum
- Meldepflichten bei Tierseuchen gehen dem Datenschutz vor
- Smart-Pet-Technologien erfordern besondere Aufmerksamkeit bezüglich der Datenspeicherung
- Einwilligungserklärungen sollten bereits im Behandlungsvertrag verankert werden
Die DATUREX GmbH steht Tierarztpraxen, Zoofachhandlungen und allen Unternehmen der Tierbranche in Dresden und Sachsen als kompetenter Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Datenschutz bei der Tierhalterdatenbank und behördlichen Registrierungen
In vielen Kommunen, einschließlich Dresden, ist die Anmeldung von Hunden beim Steueramt Pflicht. Dabei werden personenbezogene Daten wie Name, Adresse und Bankverbindung des Hundehalters erhoben. Diese Daten dürfen nur für den Zweck der Hundesteuererhebung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne gesetzliche Grundlage unzulässig. Hundehalter haben das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten und deren Berichtigung oder Löschung nach Abmeldung des Hundes zu verlangen. Die kommunale Hundesteuerdatenbank ist ein Verarbeitungsverzeichnis-Eintrag, den die zuständige Behörde führen muss. Für Unternehmen der Tierbranche in Sachsen bietet die DATUREX GmbH umfassende Datenschutzberatung, die alle branchenspezifischen Besonderheiten berücksichtigt.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz in Ihrer Tierarztpraxis, Ihrem Zoofachhandel oder Ihrer Tierpension? Die Datenschutzexperten der DATUREX GmbH in Dresden beraten Sie umfassend und praxisnah zu allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen rund um die Tierhaltung und Tiermedizin.
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