Ferienzeit, Reisezeit und Datenschutz
Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2026
Datenschutz auf Reisen – So schützen Sie Ihre Daten im Urlaub
Der Sonne entgegen, endlich Ferien, der wohlverdiente Urlaub und ganz unbeschwert die Seele baumeln lassen. Der Hund ist versorgt, die Blumen auch und die Post wird bei der freundlichen Dame nebenan abgegeben. Aber was ist mit den eigenen Daten? Diese gibt man ja schon bei der Buchung an und werden unterwegs mehrmals abgefragt. Der Datenschutz auf Reisen ist wichtig und sollte auch in der schönsten Zeit des Jahres Beachtung finden.
Welche personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter genutzt?
Reiseveranstalter benötigen bei der Reisebuchung verschiedene Informationen zu Ihrer Person und weiteren Mitreisenden. Beim Ausfüllen der Buchungsunterlagen werden meistens Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Telefonnummer, Nationalität und weitere Informationen eingetragen. Diese Informationen werden im Rahmen der Veranstaltertätigkeit verwendet – sie werden beispielsweise an Hotels, Reisebüros oder Fluggesellschaften weitergegeben.
Der Zweck muss klar definiert sein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann die Erfüllung des Vertrags, die Durchführung vorsorglicher Maßnahmen nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sein.
DATUREX GmbH stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO — inklusive Audit, Schulungen, VVT-Pflege und Datenpannen-Meldung. Kostenlose Ersteinschätzung in 30 Minuten.
→ Leistungen ansehenErsteinschätzung anfragenWICHTIG: Natürlich ist auch hier die ausdrückliche Einwilligung der Reisenden Voraussetzung für die Verwendung der personenbezogenen Daten.
Ist der Reisende verpflichtet seine Daten bereitzustellen?
Niemand muss seine Daten preisgeben. Allerdings gestaltet sich die Buchung schwierig, wenn der Reiseveranstalter keine Daten erhält. Wer also eine Reise plant, sollte sich damit anfreunden, dass einige Angaben zur eigenen Person benötigt werden.
WLAN-Sicherheit im Hotel und am Flughafen
Öffentliche WLAN-Netzwerke in Hotels, an Flughäfen oder in Cafés sind ein beliebtes Einfallstor für Datendiebe. Unverschlüsselte Netzwerke ermöglichen es Angreifern, Ihren Datenverkehr mitzulesen. So schützen Sie sich:
- VPN nutzen: Ein Virtual Private Network verschlüsselt Ihre gesamte Internetkommunikation
- Automatische Verbindung deaktivieren: Schalten Sie die automatische WLAN-Verbindung auf Ihrem Smartphone aus
- Kein Online-Banking im öffentlichen WLAN: Erledigen Sie sensible Transaktionen nur über mobile Daten oder VPN
- Bluetooth ausschalten: Deaktivieren Sie Bluetooth, wenn Sie es nicht benötigen
- Firewall aktivieren: Stellen Sie sicher, dass die Firewall Ihres Geräts aktiv ist
Datenschutz am Flughafen – PNR-Daten und Grenzkontrollen
Bei Flugreisen werden sogenannte PNR-Daten (Passenger Name Records) erhoben und an die Behörden übermittelt. Diese umfassen neben den Personalien auch Informationen zum Reiseverlauf, zur Buchung und zur Zahlungsmethode. Seit der EU-PNR-Richtlinie (2016/681) sind Fluggesellschaften verpflichtet, diese Daten zu übermitteln.
Bei Grenzkontrollen außerhalb der EU können zusätzliche Daten erhoben werden. Die USA verlangen beispielsweise über das ESTA-System umfangreiche Informationen einschließlich Social-Media-Accounts.
Smartphone und Laptop auf Reisen schützen
Ihre mobilen Geräte enthalten eine Fülle sensibler Daten. Im Urlaub besteht ein erhöhtes Risiko für Diebstahl oder Verlust:
- Geräteverschlüsselung: Aktivieren Sie die Vollverschlüsselung auf allen Geräten
- Starke Passwörter: Verwenden Sie biometrische Entsperrung und starke PINs
- Fernlöschung: Richten Sie die Möglichkeit zur Fernlöschung ein
- Backup vor der Reise: Sichern Sie alle wichtigen Daten vor der Abreise
- Nur nötige Daten mitnehmen: Nehmen Sie nur die Geräte und Daten mit, die Sie wirklich brauchen
Soziale Medien im Urlaub – Weniger ist mehr
Das Urlaubsfoto in Echtzeit auf Instagram posten – verlockend, aber riskant. Durch Standortmarkierungen und Zeitstempel verraten Sie nicht nur Ihren Aufenthaltsort, sondern auch, dass Ihr Zuhause möglicherweise leer steht. Veröffentlichen Sie Urlaubsbilder besser erst nach der Rückkehr.
Datenschutz bei Online-Buchung
Die meisten Reisen werden heute online gebucht. Achten Sie auf folgende Punkte:
- SSL-Verschlüsselung: Die Website muss eine verschlüsselte Verbindung (https://) verwenden
- Datenschutzerklärung: Lesen Sie die Datenschutzerklärung des Portals
- Zahlungsdaten: Verwenden Sie sichere Zahlungsmethoden wie Kreditkarte mit 3D-Secure
- Bewertungen: Veröffentlichen Sie keine Klarnamen in Reisebewertungen
Datenschutz bei Drittlandtransfers
Wenn Sie außerhalb des EWR reisen, verlassen Ihre Daten möglicherweise den Schutzbereich der DSGVO. Unternehmen, die Reisedaten ihrer Mitarbeiter bei Geschäftsreisen verarbeiten, müssen besonders auf die Einhaltung der DSGVO-Vorschriften achten.
Fazit: Datenschutz gehört ins Reisegepäck
Ob bei der Buchung, am Flughafen oder im Hotel – Ihre personenbezogenen Daten sind auf Reisen vielfältigen Risiken ausgesetzt. Mit den richtigen Vorsichtsmaßnahmen können Sie die Ferienzeit unbeschwert genießen. Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Sie gern umfassend zu diesen und weiteren Themen.
Datenschutz bei Mietwagen und Carsharing
Mietwagen und Carsharing-Dienste sind im Urlaub beliebt – doch auch hier werden zahlreiche personenbezogene Daten erfasst. Neben den üblichen Buchungsdaten wie Name und Führerscheinnummer werden bei modernen Fahrzeugen auch Fahrprofile, GPS-Standorte und teilweise sogar Fahrverhaltensdaten aufgezeichnet.
Laut einer Untersuchung der Mozilla Foundation aus 2024 sammeln moderne Fahrzeuge mehr Daten als jede andere Produktkategorie. Mietwagenunternehmen greifen auf diese Fahrzeugdaten zu und speichern sie teilweise über die Mietdauer hinaus. Fragen Sie vor der Buchung nach, welche Daten erfasst werden, und setzen Sie die Telematik-Systeme nach Möglichkeit zurück, bevor Sie den Wagen zurückgeben.
Datenschutz bei Kreuzfahrten
Kreuzfahrtschiffe sind schwimmende Städte – und entsprechend umfangreich ist die Datenverarbeitung an Bord. Von der Bordkarte mit RFID-Chip über die Videoüberwachung bis hin zu den Einkäufen im Bordshop: Auf einer Kreuzfahrt fallen enorme Mengen personenbezogener Daten an.
Besonders problematisch ist, dass viele Kreuzfahrtunternehmen ihren Sitz außerhalb der EU haben und ihre Schiffe unter Flaggen von Drittstaaten fahren. In solchen Fällen greift die DSGVO nur eingeschränkt. Prüfen Sie vor der Buchung die Datenschutzerklärung des Anbieters und achten Sie darauf, welche Daten an Dritte weitergegeben werden.
Reisetipps für den digitalen Datenschutz – Checkliste
Damit Sie Ihren Urlaub sorgenfrei genießen können, haben wir eine praktische Checkliste zusammengestellt:
Vor der Reise
- Backup aller wichtigen Daten auf einem sicheren Speichermedium erstellen
- VPN-App auf Smartphone und Laptop installieren und testen
- Alle Geräte mit aktuellen Sicherheitsupdates versorgen
- Gerätepasswörter überprüfen und bei Bedarf verstärken
- Fernlöschungsfunktion einrichten und testen
- Nur die wirklich benötigten Daten auf das Reisegerät laden
- Kreditkarten-Benachrichtigungen für ungewöhnliche Transaktionen aktivieren
Während der Reise
- VPN bei jeder WLAN-Nutzung aktivieren
- Keine sensiblen Transaktionen über öffentliche Netzwerke durchführen
- Geräte niemals unbeaufsichtigt lassen
- Bildschirmsperre aktivieren, auch bei kurzer Abwesenheit
- Keine Boardingpässe oder Reisedokumente in sozialen Medien teilen
- Bei Grenzkontrollen nur die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen angeben
Nach der Reise
- Alle im Urlaub genutzten Passwörter ändern
- Bank- und Kreditkartenabrechnungen auf verdächtige Buchungen prüfen
- Mietwagen-Telematik-Daten zurücksetzen
- Hotelbonus- und Reiseportale auf ungewöhnliche Aktivitäten überprüfen
Datenschutz bei Ferienwohnungen und Airbnb
Die Buchung einer Ferienwohnung über Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder FeWo-direkt erfordert die Angabe umfangreicher personenbezogener Daten. Neben den üblichen Buchungsdaten werden häufig auch Ausweiskopien, Zahlungsinformationen und persönliche Nachrichten zwischen Gast und Gastgeber gespeichert.
Gastgeber, die über solche Plattformen vermieten, werden zu Verantwortlichen im Sinne der DSGVO und müssen die Daten ihrer Gäste schützen. Dies umfasst die sichere Aufbewahrung von Ausweiskopien (die für die Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz erforderlich sein können), die fristgerechte Löschung nach dem Aufenthalt und den Schutz der Kommunikationsdaten.
Reiseversicherungen und Gesundheitsdaten
Beim Abschluss einer Reiseversicherung – insbesondere einer Reisekrankenversicherung oder Reiserücktrittsversicherung – werden besonders sensible Daten erhoben. Bei der Schadensregulierung müssen häufig ärztliche Bescheinigungen und Diagnosen vorgelegt werden. Diese Gesundheitsdaten unterliegen dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre medizinischen Unterlagen nur direkt an die Versicherung übermitteln und nicht etwa über unverschlüsselte E-Mails. Viele Versicherungen bieten mittlerweile sichere Upload-Portale für solche Dokumente an.
Digitale Reisepässe und biometrische Daten
Moderne Reisepässe enthalten biometrische Daten wie Fingerabdrücke und ein digitales Gesichtsbild. Diese Daten werden in einem RFID-Chip im Pass gespeichert und können bei Grenzkontrollen ausgelesen werden. In der EU ist seit 2019 die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Personalausweis verpflichtend.
Die biometrischen Daten auf dem RFID-Chip sind zwar verschlüsselt, doch Sicherheitsexperten warnen vor möglichen Risiken des kontaktlosen Auslesens. Spezielle RFID-Schutzhüllen für Reisepässe und Personalausweise bieten einen zusätzlichen Schutz gegen unbefugtes Auslesen.
Datenschutz bei Reise-Apps
Reise-Apps für Navigation, Übersetzung, Währungsumrechnung oder lokale Empfehlungen sind praktische Begleiter im Urlaub. Viele dieser Apps sammeln jedoch im Hintergrund umfangreiche Standort- und Nutzungsdaten. Vor der Installation sollten Sie die Berechtigungen der App überprüfen und nur die wirklich notwendigen Zugriffe gewähren.
Besonders bei Offline-Kartenapps ist Vorsicht geboten: Obwohl sie keine Internetverbindung benötigen, speichern einige Anbieter die Standortdaten lokal und übertragen sie bei der nächsten Verbindung an ihre Server. Verwenden Sie nach Möglichkeit datenschutzfreundliche Alternativen wie OsmAnd, das auf OpenStreetMap basiert und keine Nutzerdaten an Dritte übermittelt.
Datenschutz bei Geschäftsreisen – Was Arbeitgeber beachten müssen
Für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter auf Geschäftsreisen schicken, ergeben sich besondere datenschutzrechtliche Pflichten. Die Buchung über Reisemanagementsysteme, die Nutzung von Firmenkreditkarten und die Reisekostenabrechnung beinhalten die Verarbeitung personenbezogener Daten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Daten zweckgebunden verwendet und angemessen geschützt werden.
Besonders relevant ist die Frage, ob der Arbeitgeber den Standort des Mitarbeiters während der Geschäftsreise überwachen darf. GPS-Tracking über das Diensthandy ist ohne ausdrückliche Einwilligung grundsätzlich unzulässig und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters dar. Auch die Auswertung von Kreditkartenabrechnungen zur Kontrolle des Reiseverhaltens ist nur in engen Grenzen zulässig.
Zollkontrollen und Datenschutz bei der Einreise
Bei der Einreise in bestimmte Länder können Zollbeamte die Herausgabe von Passwörtern für elektronische Geräte verlangen. In den USA und Australien ist dies gesetzlich erlaubt. Die Verweigerung kann zur Einreiseverweigerung oder zur Beschlagnahme des Geräts führen. Reisende, die sensible Geschäftsdaten mit sich führen, sollten erwägen, ein separates Reisegerät ohne vertrauliche Daten zu verwenden oder ihre Daten vor der Reise in eine sichere Cloud zu übertragen und vom Gerät zu löschen.
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