Beschreibung
Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 und ihre deutsche Umsetzung im BSI-Gesetz nehmen rund 30.000 Unternehmen in Deutschland neu in die Pflicht – von Energie, Gesundheit und Verkehr bis zu Lebensmittelproduktion, Maschinenbau, IT-Dienstleistern und der öffentlichen Verwaltung. Eine der am häufigsten übersehenen Anforderungen: Geschäftsleitungen müssen selbst Schulungen zur Cybersicherheit absolvieren und ihren Beschäftigten regelmäßig Schulungen anbieten (Art. 20 Abs. 2 NIS-2). Wer das nicht nachweisen kann, riskiert Bußgelder bis zu 10 Mio. € bzw. 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – und die persönliche Haftung der Leitungsorgane.
Unsere NIS-2-Schulung vermittelt genau das Wissen, das Aufsicht und Auditoren als Nachweis erwarten – verständlich, praxisnah und ohne Juristendeutsch.
Zwei Formate – Sie entscheiden
- E-Learning / Schulungsunterlagen (149 € netto): vollständiger Foliensatz mit Sprechernotizen, Praxis-Checkliste, Wissenstest und Vorlage für das Teilnahmezertifikat. Zugang innerhalb eines Werktages per E-Mail, unternehmensintern ein Jahr lang unbegrenzt einsetzbar – ideal, wenn Sie intern schulen oder das Material in Ihr eigenes E-Learning übernehmen.
- Live-Online-Schulung (349 € netto): 2 Stunden per Videokonferenz für bis zu 20 Teilnehmende, durchgeführt von unserem Schulungsteam aus zertifizierten Datenschutz- und Informationssicherheits-Experten (IHK/TÜV/BSI), inklusive Frage-Antwort-Runde, Schulungsunterlagen und personalisierten Zertifikaten. Den Termin stimmen wir nach der Bestellung per E-Mail mit Ihnen ab.
Schulungsinhalt
- NIS-2 im Überblick: Ziel der Richtlinie, Unterschied zu NIS-1, Zusammenspiel mit BSI-Gesetz, DSGVO und ISO 27001
- Bin ich betroffen? Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, Sektoren, Schwellenwerte (Mitarbeiter, Umsatz), Lieferketten-Betroffenheit
- Die zehn Mindestmaßnahmen nach Art. 21: Risikoanalyse, Incident-Handling, Business Continuity, Lieferkettensicherheit, Schwachstellenmanagement, Kryptografie, Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung, Awareness
- Meldepflichten in der Praxis: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat – wer meldet was an wen?
- Pflichten und Haftung der Geschäftsleitung: Billigungs- und Überwachungspflicht, Schulungspflicht, persönliche Haftung, Registrierung beim BSI
- Bußgelder und Aufsicht: Sanktionsrahmen, Befugnisse des BSI, Zusammenspiel mit der Datenschutzaufsicht
- Der Mitarbeiter als Sicherheitsfaktor: Phishing, Social Engineering, sichere Passwörter, Umgang mit Sicherheitsvorfällen im Arbeitsalltag
- Umsetzungsfahrplan: Gap-Analyse, Prioritäten, Dokumentation, Nachweisführung gegenüber Aufsicht und Kunden
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat, das die Schulung zur NIS-2-Richtlinie bestätigt – als Nachweis der Schulungspflicht gegenüber Geschäftsführung, Auditoren und Aufsichtsbehörde.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Geschäftsführung und Vorstände betroffener Einrichtungen, IT-Leitung, Informationssicherheitsbeauftragte, Compliance- und Datenschutzverantwortliche sowie alle Beschäftigten, die im Rahmen der NIS-2-Awareness-Pflicht geschult werden müssen. Zulieferer, die von ihren Kunden NIS-2-Nachweise verlangt bekommen, profitieren ebenso.
Weiterführend
Sie brauchen über die Schulung hinaus Unterstützung bei der Umsetzung? Unsere Schwesterseite informiert über die NIS-2-Beratung und den externen Informationssicherheitsbeauftragten. Für die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden empfiehlt sich ergänzend unsere Informationssicherheit-Schulung für Mitarbeiter.
Bestellen Sie jetzt das passende Format – und weisen Sie Ihre NIS-2-Schulungspflicht revisionssicher nach.




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