Beschreibung
Die KI-Verordnung (EU AI Act) gilt stufenweise: Seit dem 2. Februar 2025 sind bestimmte KI-Praktiken verboten und Art. 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen — seit dem KI-Omnibus (in Kraft seit 27. Juli 2026) ausdrücklich ohne Pflicht, ein bestimmtes Niveau zu garantieren. Seit August 2025 gelten die Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, seit August 2026 die Transparenzpflichten; die Pflichten für Hochrisiko-Systeme folgen ab dem 2. Dezember 2027. Betroffen ist praktisch jedes Unternehmen, in dem Beschäftigte ChatGPT, Copilot, KI-Bewerbungsfilter oder KI-Funktionen in Fachsoftware nutzen – die Kompetenzpflicht kennt keine Unternehmensgrößen-Schwelle.
Unsere EU-AI-Act-Schulung macht Ihre Mitarbeitenden und Führungskräfte handlungssicher: Was ist erlaubt, was ist verboten, welche Pflichten treffen uns als Betreiber – und wie dokumentieren wir das so, dass es im Audit standhält.
Zwei Formate – Sie entscheiden
- E-Learning / Schulungsunterlagen (149 € netto): vollständiger Foliensatz mit Sprechernotizen, Praxis-Checkliste, Wissenstest und Vorlage für das Teilnahmezertifikat. Zugang innerhalb eines Werktages per E-Mail, unternehmensintern ein Jahr lang unbegrenzt einsetzbar – ideal, wenn Sie intern schulen oder das Material in Ihr eigenes E-Learning übernehmen.
- Live-Online-Schulung (349 € netto): 2 Stunden per Videokonferenz für bis zu 20 Teilnehmende, durchgeführt von unserem Schulungsteam aus zertifizierten Datenschutz- und Informationssicherheits-Experten (IHK/TÜV/BSI), inklusive Frage-Antwort-Runde, Schulungsunterlagen und personalisierten Zertifikaten. Den Termin stimmen wir nach der Bestellung per E-Mail mit Ihnen ab.
Schulungsinhalt
- Der EU AI Act im Überblick: Ziele, risikobasierter Ansatz, Zeitplan der Anwendbarkeit, Zusammenspiel mit DSGVO und Urheberrecht
- Rollen und Pflichten: Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler – und warum die meisten Unternehmen Betreiber sind
- Die vier Risikoklassen: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme (Anhang III), Transparenzpflichten, minimales Risiko – mit Praxisbeispielen aus HR, Vertrieb, Kundenservice und Produktion
- Art. 4 KI-Kompetenz: Was die Förderpflicht nach der Neufassung 2026 konkret verlangt, rollenbasierte Schulungskonzepte, Nachweisführung
- Betreiberpflichten nach Art. 26: bestimmungsgemäße Verwendung, menschliche Aufsicht, Protokollierung, Information der Beschäftigten und des Betriebsrats
- Transparenz nach Art. 50: Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten, Deepfakes
- KI im Arbeitsalltag sicher nutzen: Schatten-KI erkennen, Prompt-Hygiene, keine personenbezogenen oder vertraulichen Daten in öffentliche Modelle, Ergebnisse prüfen
- Bußgelder und Governance: Sanktionsrahmen bis 35 Mio. € bzw. 7 % des Umsatzes, KI-Richtlinie, KI-Register, Rolle des KI-Beauftragten
Zertifikat
Alle Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über die absolvierte KI-Kompetenz-Schulung nach Art. 4 KI-Verordnung – als Nachweis gegenüber Geschäftsführung, Kunden, Betriebsrat und Aufsichtsbehörden.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Alle Beschäftigten, die KI-Werkzeuge nutzen oder deren Ergebnisse verantworten, Führungskräfte, HR, Marketing, IT sowie Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche. Für Unternehmen mit Hochrisiko-Anwendungen ergänzen wir die Inhalte um die spezifischen Anhang-III-Pflichten.
Weiterführend
Wer die KI-Compliance dauerhaft in verantwortliche Hände geben will, findet auf unserer Schwesterseite den externen KI-Beauftragten mit inkludierten Art.-4-Schulungen sowie einen Ratgeber zu Art. 4 KI-Kompetenzpflicht. Datenschutzrechtliche Fragen zum KI-Einsatz deckt unsere Schulung Datenschutz für KI-Einsatz im Unternehmen ab.
Bestellen Sie jetzt das passende Format – und erfüllen Sie die KI-Kompetenzpflicht nachweisbar.




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