Bewerbung, aber sicher!

Bewerbung, dort landen Ihre Daten!

Die Suche nach einer passenden Stelle erfordert viel Geduld. Ist das passende Angebot dann doch dabei, heißt es bewerben, aber schnell! Denn ein berühmtes Sprichwort besagt „Es ist nicht wenig Zeit, die wir haben, sondern viel Zeit, die wir nicht nutzen“ (Sokrades).

Also ran an den PC, Daten eintippen, Anschreiben formulieren und los. Jetzt heißt es abwarten. Nach einiger Zeit erhalten Sie die ernüchternde oder erfreuliche Antwort. Soweit so gut, aber was passiert mit den vielen persönlichen Daten?

Auch hier gilt der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten!

Weitergabe und Sichtung der Bewerberdaten

Bei der Einsicht der Bewerbungsunterlagen werden außer dem personalverantwortlichen Mitarbeiter auch der Geschäftsführer, der Betriebsrat und weitere Personen hinzugezogen. Die Daten werden geprüft und verglichen. Natürlich sind alle Betroffenen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Wer ist geeignet und wer nicht. Dennoch gilt auch bei Bewerberdaten, die Weitergabe muss streng begrenzt sein. Mitarbeiter die mit dem Bewerberprozess nicht im Zusammenhang stehen, dürfen die Daten nicht einsehen.

Aufbewahrungsfristen

Bewerberdaten dürfen in dem Zeitraum aufbewahrt werden indem die Stelle noch nicht besetzt ist. Danach muss das Unternehmen die Daten, sowie alle zugehörigen Informationen im vernichten.

Außer: der Bewerber stimmt der Speicherung seiner Angaben zu.

Natürlich ist für das Bewerbungsverfahren eine Einwilligungserklärung unumgänglich.

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