Betroffenenrechte nach DSGVO
Die Betroffenenrechte (Art. 12–22 DSGVO) sind die Rechte, die jede natürliche Person gegenüber datenverarbeitenden Stellen hat. Dazu zählen Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und das Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden. Unternehmen müssen Anträge i. d. R. innerhalb eines Monats bearbeiten.
Die wichtigsten Betroffenenrechte im Überblick
- Auskunft (Art. 15) — welche Daten werden verarbeitet?
- Berichtigung (Art. 16) — Korrektur falscher Daten
- Löschung / „Recht auf Vergessenwerden“ (Art. 17)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20) — Daten in maschinenlesbarem Format
- Widerspruch (Art. 21) — u. a. gegen Direktwerbung
- Keine automatisierte Einzelentscheidung (Art. 22)
Pflichten der Unternehmen
Verantwortliche müssen Betroffenenanfragen erkennen, fristgerecht beantworten und dokumentieren. Sie brauchen dafür definierte Prozesse, Zuständigkeiten und Identitätsprüfung. Fehlende oder verspätete Reaktionen sind ein häufiger Bußgeldgrund nach Art. 83 DSGVO.
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