Beschreibung
Eine Hinweisgeberschutzgesetz-Schulung vermittelt die Fachkunde, die das HinSchG von den Personen in der internen Meldestelle verlangt (§ 15 Abs. 2 HinSchG). Eine interne Meldestelle müssen alle Beschäftigungsgeber mit in der Regel mindestens 50 Beschäftigten einrichten und betreiben (§ 12 HinSchG). Wer das unterlässt, riskiert ein Bußgeld bis 20.000 €; wer Meldungen behindert oder Hinweisgeber benachteiligt, bis 50.000 € (§ 40 HinSchG). Damit der Meldekanal im Alltag funktioniert, sollten neben den Meldestellen-Verantwortlichen auch Führungskräfte und Mitarbeitende wissen, wie Meldungen abgegeben werden und dass Repressalien verboten sind.
Inhalte unserer Online-Schulung: rechtliche Grundlagen des HinSchG, interne und externe Meldekanäle, Vertraulichkeitsschutz, Repressalienverbot, Bearbeitung und Dokumentation von Hinweisen sowie Schnittstellen zu DSGVO/BDSG — mit Zertifikat als Fachkundenachweis für Ihre Compliance-Dokumentation. Wer die Meldestelle nicht selbst betreiben möchte, findet hier das Komplettpaket Meldestelle + Ombudsmann.
Unsere Online-Schulung „Hinweisgeberschutzgesetz – Schulung für Mitarbeiter inklusive Zertifikat“ vermittelt die wesentlichen Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die Teilnehmer erlernen die relevanten Bestimmungen und erhalten nach Abschluss einen Fachkundenachweis in Form eines Zertifikats.
Schulungsinhalt
- HinSchG – Was ist das?: Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
- HinSchG – Warum gibt es das?: Hintergrund und Zweck des Gesetzes
- Wer kann Hinweisgeber sein?: Definition und Rechte der Hinweisgeber
- Was sind Meldekanäle?: Verschiedene Wege zur Abgabe von Hinweisen
- Was ist eine Meldestelle?: Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Meldestellen
- Wie werden Hinweise bearbeitet?: Prozess der Bearbeitung von Hinweisen
- Was sind Folgemaßnahmen?: Maßnahmen nach der Bearbeitung von Hinweisen
- HinSchG – Meldekette: Struktur und Ablauf der Meldekette
Zertifikat
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das ihren Fachkundenachweis im Bereich des Hinweisgeberschutzes bestätigt – dokumentierbar gegenüber Aufsichtsbehörden und Wirtschaftsprüfern.
Warum unsere Hinweisgeberschutzgesetz-Schulung?
- Fachliche Kompetenz: Vermittlung aller relevanten Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes
- Praxisnähe: Fallbeispiele und praxisnahe Übungen
- Aktualität: Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen
- Zeitlich flexibel: Als E-Learning jederzeit startbar, im eigenen Tempo bearbeitbar und ein Jahr lang verfügbar
Melden Sie sich jetzt an, um Ihr Wissen über das Hinweisgeberschutzgesetz zu erweitern und einen Fachkundenachweis zu erhalten!



