Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Die Rechenschaftspflicht (Accountability, Art. 5 Abs. 2 DSGVO) verpflichtet den Verantwortlichen, die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze nicht nur einzuhalten, sondern auch nachweisen zu können. Datenschutz muss dokumentiert, belegbar und jederzeit gegenüber der Aufsichtsbehörde darstellbar sein.
Wie weist man DSGVO-Konformität nach?
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30)
- Dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32)
- Einwilligungsnachweise, Lösch- und Berechtigungskonzepte
- Datenschutz-Folgenabschätzungen, Schulungsnachweise, AV-Verträge
Warum die Rechenschaftspflicht zentral ist
Im Streitfall trägt der Verantwortliche die Beweislast. Ohne belastbare Dokumentation drohen Bußgelder — selbst wenn materiell datenschutzkonform gehandelt wurde. Die laufende Dokumentation ist eine Kernaufgabe des Datenschutzbeauftragten.
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