Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO

Die Rechenschaftspflicht (Accountability, Art. 5 Abs. 2 DSGVO) verpflichtet den Verantwortlichen, die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze nicht nur einzuhalten, sondern auch nachweisen zu können. Datenschutz muss dokumentiert, belegbar und jederzeit gegenüber der Aufsichtsbehörde darstellbar sein.

Wie weist man DSGVO-Konformität nach?

Warum die Rechenschaftspflicht zentral ist

Im Streitfall trägt der Verantwortliche die Beweislast. Ohne belastbare Dokumentation drohen Bußgelder — selbst wenn materiell datenschutzkonform gehandelt wurde. Die laufende Dokumentation ist eine Kernaufgabe des Datenschutzbeauftragten.

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