Einwilligung nach Art. 7 DSGVO

Die Einwilligung ist eine der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Sie muss freiwillig, informiert, für den konkreten Zweck und unmissverständlich erteilt werden und ist jederzeit widerrufbar. Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1).

Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung

  • Freiwillig — kein Zwang, kein Kopplungsverbot-Verstoß
  • Informiert — klare Information über Zweck und Verantwortlichen
  • Bestimmt — für konkrete Zwecke, keine Pauschal-Einwilligung
  • Unmissverständlich — aktive Handlung (kein vorausgefülltes Kästchen)
  • Widerrufbar — Widerruf so einfach wie die Erteilung

Nachweis- und Widerrufspflicht

Unternehmen müssen die Einwilligung dokumentieren (Zeitpunkt, Wortlaut, Empfänger) und über das Widerrufsrecht informieren. Für Cookies/Tracking gelten zusätzlich TTDSG/Consent-Anforderungen. Verwandt: berechtigtes Interesse als alternative Rechtsgrundlage.

Einwilligungen rechtskonform einholen

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