Einwilligung nach Art. 7 DSGVO
Die Einwilligung ist eine der Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Sie muss freiwillig, informiert, für den konkreten Zweck und unmissverständlich erteilt werden und ist jederzeit widerrufbar. Der Verantwortliche muss die Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1).
Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung
- Freiwillig — kein Zwang, kein Kopplungsverbot-Verstoß
- Informiert — klare Information über Zweck und Verantwortlichen
- Bestimmt — für konkrete Zwecke, keine Pauschal-Einwilligung
- Unmissverständlich — aktive Handlung (kein vorausgefülltes Kästchen)
- Widerrufbar — Widerruf so einfach wie die Erteilung
Nachweis- und Widerrufspflicht
Unternehmen müssen die Einwilligung dokumentieren (Zeitpunkt, Wortlaut, Empfänger) und über das Widerrufsrecht informieren. Für Cookies/Tracking gelten zusätzlich TTDSG/Consent-Anforderungen. Verwandt: berechtigtes Interesse als alternative Rechtsgrundlage.
Einwilligungen rechtskonform einholen
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