Bitte bleiben Sie in der Leitung

Diesen Satz kennen wir. Eine freundliche Stimme am Telefon erzählt uns, dass wir nicht mehr lange warten müssen. Bald sind wir der nächste. Wir legen das Telefon zur Seite und schalten den Lautsprecher an. Noch bevor die Hintergrundmusik in den Lautsprecher summt, hören wir noch eine Bandansage. Unsere Daten werden nach diesem Anruf die nächsten zwei Jahre gespeichert. Mit diesem Anruf stimmen wir zu.

Das ist eine lange Zeit. Wir benötigen doch eigentlich nur eine kurze Information vom Kundencenter. Warum möchte dieses Unternehmen unsere persönlichen Daten zwei Jahre speichern?

Muss ich zustimmen?

Fakt ist, nur mit unserer Zustimmung darf der Gegenüber unsere persönlichen Daten erheben. Erfolgt die Zustimmung nicht, darf das Unternehmen unsere personenbezogenen Daten weder speichern oder verarbeiten.

Sind wir mit der Datenaufnahme nicht einverstanden oder verlangen wir eine sogar Löschung der vertraulichen Angaben, muss dies geschehen.

Selbstverständlich muss uns die Person am anderen Ende der Leitung ausreichend informieren. Und das schon ganz am Anfang und vor allem zu welchem Zwecke.

 

Habe ich ein Recht auf den Mitschnitt des Gesprächs?

Viele Hotlines weisen auf einen Mitschnitt des Gesprächs zu Ausbildungszwecken hin. Wir dürfen selbst entscheiden, inwieweit wir das möchten oder nicht.

Ist in einem Telefongespräch eine Aufzeichnung erfolgt, haben wir das Recht diese anzuhören und anzufordern. Mitschnitte gehören auf jeden Fall zu den Speichermöglichkeiten unserer persönlichen Daten. Welche auch später mit allen anderen Daten gelöscht werden müssen.

Wann werden meine Daten gelöscht

Zum Zwecke der Vertragserfüllung benötigt das Unternehmen ihre Daten und darf diese nachdem es Sie darüber aufgeklärt hat, speichern. Wurden alle vertragsbezogenen Leistungen erbracht, müssen die Daten gelöscht werden. Es gibt keinen Grund für eine weitere Speicherung. Bestehen allerdings Garantie- oder Gewährleistungsansprüche (bewegliche Sachen) darf die Löschung nach zwei Jahren vorgenommen werden. Bei Schadensersatzansprüchen, Entschädigungsbelange oder Forderungen aus Miet- und Pachtverhältnissen gelten drei Jahre. Auch sind die Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung, des UStG und des HGB zu beachten. Es kommt immer auf den Zweck an, wofür ihr Daten benötigt werden. Danach richtet sich die Dauer der Speicherung.

Keinesfalls darf das Unternehmen ohne Grund Ihre Daten aufheben. In dem Fall können Sie jederzeit eine sofortige Löschung und den Nachweis darüber anfordern.

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