Immer wieder gibt es Kritik an den Mengen an Daten, die insbesondere Kraftfahrzeuge der amerikanischen Marke Tesla aus ihrer Umgebung aufzeichnen und speichern. Nun kam es in Berlin und in Beidaihe (China) zum Versuch, Teslas in bestimmten Bereichen zu verbieten.

Was dahinter steckt und wie der Stand der datenschutzrechtlichen Debatte ist, erfahren Sie hier.

Datenschutzrechtlicher Hintergrund

Kraftfahrzeuge mit Kameras und Computersystemen sind in der Lage, ihre Umgebung mit Ton- und Bildaufnahmen zu erfassen. So können Funktionen wie das (teil-)autonome Fahren ermöglicht werden.

Fahrzeuge des Herstellers Tesla speichern solche Aufzeichnungen alle auf den firmeneigenen Servern. Auf Anfrage hat der Hersteller in Einzelfällen bereits Daten an Behörden herausgegeben, mit denen Straftaten aufgeklärt werden konnten. Die Fahrzeuge von Tesla haben mehrere nach außen gerichtete Kameras, die die komplette Umgebung des Wagens aufzeichnen. Dies dient der Funktionsfähigkeit von Fahrassistenzsystemen und dem teilautonomen Fahren. Außerdem funktionieren diese Kameras auch als sogenannte Dashcams. Diese filmen dauerhaft die Umgebung, um im Falle eines Unfalles den genauen Hergang klären zu können.

Seit 2019 gibt es in Fahrzeugen des Herstellers Tesla zudem den sogenannten „Wächtermodus“. Diesen kann der Fahrer einzeln einschalten. Ist dieser Modus aktiv, wird die Umgebung bei erkannter Bewegung im näheren Umfeld auch beim Parken aufgezeichnet. Dies soll Schutz vor Beschädigung und Diebstahl des Wagens bieten.

Datenschützer sehen zumindest die Funktion des „Wächtermodus“ als Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Das „Netzwerk Datenschutzexpertise“ ist sogar der Ansicht, dass Teslas deshalb in Europa nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden dürften.

Probleme bereitet der Umgang mit Fahrzeugen, die über Kameras und Computersysteme verfügen, aktuell nun vor allem in Umgebungen, die einer besonderen Absicherung bedürfen. Davon handeln nun auch die folgenden zwei Fallbeispiele.

Polizei will Tesla in Berlin verbieten

Aus einem aktuellen Rundschreiben des Landeskriminalamtes (LKA) in Berlin aus dem Bereich Sicherheit geht hervor, dass Kraftfahrzeuge der Marke Tesla auf dem Gelände des Polizeipräsidiums und des LKA verboten werden sollten. Hintergrund sind Bedenken aus den Bereichen Sicherheit und Datenschutz.

Nur ein paar Tage später ruderte die Polizei allerdings etwas zurück. Ein Pressesprecher der Ordnungsbehörde teilte mit, das Schreiben enthalte kein durchsetzbares Verbot, sondern diene vielmehr der Sensibilisierung. Es bestehe aktuell noch kein generelles Einfahrverbot für bestimmte Kraftfahrzeuge, jedoch seien Regelungen in Planung, die alle Autos mit Kameras und Computersystemen und den Zugang zu allen Grundstücken der Polizei betreffen sollen. Schon immer gelte allerdings in allen Sicherheitsbereichen der Polizei ein Verbot von Ton- und Bildaufnahmen.

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei äußerte sich nicht abgeneigt: „Es ist gut, dass ein solch fehlerhaftes Schreiben umgehend korrigiert wird. Die heutigen technischen Möglichkeiten sind sehr weitreichend und machen es notwendig, Sicherheitsmaßnahmen auf Liegenschaften stets zu optimieren.“

Stadt in China sperrt Tesla aus

Etwas radikaler geht die chinesische Stadt Beidaihe gegen die Sicherheitsbedenken bezüglich Fahrzeugen von Tesla vor. Aus Angst vor Spionage ist es ab dem 1. Juli für mindestens zwei Monate verboten, mit einem Tesla den Küstenbezirk zu befahren.

Auslöser waren Sicherheitsbedenken wegen des jährlich stattfindenden Treffen zum Sommerfest der Landesführung. Es bestünde die Befürchtung, dass die Fahrzeuge des amerikanischen Herstellers (bzw deren Aufzeichnungen auf den Servern) zu Spionagezwecken missbraucht würden.

China hatte vor etwa einem Jahr bereits Fahrzeuge des Herstellers Tesla auf chinesischen Militärbasen verboten. Das aktuelle Verbot betrifft aber erstmalig öffentliche Straßen.

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