Fahrzeuge vom Hersteller Tesla erfreuen sich gerade in der E-Mobilitäts-Szene immer größerer Beliebtheit. Kein Wunder also, dass auch schnell die Überlegung aufkommt, Tesla-Fahrzeuge als Firmenfahrzeuge zu verwenden. Damit hängen im Datenschutzrecht vor allem Überlegungen zum Datentransfer in Drittländer zusammen, da Tesla amerikanische Clouddienste verwendet und ein US Unternehmen ist.

Wie geht Tesla mit Daten um?

In Fahrzeugen vom Hersteller Tesla findet sich eine Vielzahl an Kfz-Assistenzsystemen, die in gewissem Maße auch ein automatisiertes Fahren ermöglichen. Sie sollen Sicherheit und Komfort bei der Nutzung erhöhen. Beispiele dafür sind Assistenzsysteme, mit denen das Spur- und Bremsverhalten beeinflusst werden, durch automatisch auslösende Airbags oder eCall-Systeme, mit denen die Folgen von Unfällen gemildert werden sollen, Navigationssysteme sowie Unterhaltungs- und Serviceangebote.

Durch dieses breite Angebot werden personenbezogene Daten über den Halter, den Fahrer, Passanten im Parkraum und auf den Straßen, die Insassen sowie über weitere Verkehrsteilnehmer digital erfasst, gespeichert und ausgewertet. Tesla selbst gibt an, diese Daten an Dienstleister und Geschäftspartner, sowie von ihnen autorisierte und gesetzlich vorgeschriebene Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten erfolge nur bei Einverständnis des Halters, einer Aufforderung durch Polizei oder Gerichtsbeschluss oder bei der Notwendigkeit zur Verteidigung von Tesla selbst.

Diese Daten sind in einer eigenen Cloud des Unternehmen Tesla in den USA und weiteren Teilen der Welt gespeichert, wobei auch die Fahrzeuge Cloud-Teilnehmer / mobile Cloud-Speicher (im Sinne einer fahrenden USB Festplatte) sind auf die Tesla jederzeit Zugriff hat. Ohne Cloud-Anbindung oder Internet-Anbindung sind die meisten Funktionen zudem nicht verfügbar. So waren Ende November viele Tesla-Fahrer nicht in der Lage, ihr Fahrzeug über die Tesla-App zu öffnen, da es einen technischen Ausfall gab. Jeder Nutzer eines Tesla ist (zur vollständigen Nutzung seines KFZs) damit gezwungen, personenbezogene Daten in Drittländer (USA) zu übertragen.

Datentransfer in Drittländer – Was ist zu beachten?

Die EuGH-Urteile Schrems I und Schrems II erklärten jegliche Versuche von Abkommen für nichtig, da sie gegen die DSGVO verstoßen. Europäische Datenschutzstandards können amerikanischen Unternehmen wegen des weiten Zugriffes der US-Geheimdienste auf ausländische Nutzerdaten nicht halten. Die Bemühungen, ein neues internationales Abkommen zu schaffen, waren bisher nicht erfolgreich.

Um diesen Konflikt zu entspannen, treten an die Stelle der Abkommen die Standardvertragsklauseln. Hierbei handelt es sich um Vertragsklauseln, die die Datenschutzbehörden genehmigt haben. Sie sollen die Sicherheit der Daten europäischer Nutzer auf amerikanischen Servern durch zusätzliche Maßnahmen und Kontrollen garantieren. Diese Lösung wurde vom EuGH zwar schon angezweifelt, jedoch (noch) nicht als illegal befunden.

Konsequenzen für Datentransfer bei Tesla

Diese Überlegungen zum Datentransfer in Drittländer bedeutet, dass für die datenschutzkonforme Verwendung eines Tesla als Firmenwagen in der EU passende Auftragsverarbeitungsverträge mit Standardvertragsklauseln existieren müssen. Sofern dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall ist, gibt es keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der anfallenden Daten durch Tesla.

Zudem erfordert die GPS-Ortung von Dienstfahrzeugen (wie sie bei Tesla zumindest möglich ist) nach der Whitelist der Datenschutzkonferenz grundsätzlich eine Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO). Damit wird das Unternehmen, das ein Tesla Fahrzeug als Firmenwagen verwenden möchte, verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (unabhängig von der Größe und dem Tätigkeitsfeld des Unternehmens).

Fazit

Die Rechtslage um den Datentransfer in Drittländer ist sehr verworren. Zudem kommt man damit durch große amerikanische IT-Unternehmen immer wieder in Berührung. Um damit datenschutzkonform umgehen zu können, muss man sich fachlich beraten lassen.

Unser Team an Experten steht Ihnen dabei gern zur Verfügung!

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