Datenschutz im Kindergarten, Schutz Ihrer Kinder
Einen Platz in der Grippe oder im Kindergarten zu ergattern, ist in vielen Regionen fast wie ein Sechser im Lotto. Ist die begehrte Unterbringungsmöglichkeit endlich frei, müssen Sie nur noch einige Formulare ausfüllen.
Welche Daten werden benötigt?
Bei der Anmeldung, machen Sie Angaben zu ihrem Namen, Anschrift, Telefonnummer, Namen des Kindes und weiteren berechtigten Personen. Ebenso werden Informationen zu diversen Impfungen und die Kontaktdaten des Hausarztes benötigt.
Löschung der gespeicherten Daten
Verlässt das Kind den Kindergarten, entweder durch Umzug, Schulanfang oder einem anderen Grund, sind alle gespeicherten personenbezogenen Daten umgehend zu löschen. Bei laufenden Verwaltungsaktivitäten oder Gerichtsverfahren können die Daten noch nicht sofort gelöscht werden. Eine ordnungsgemäße Aufbewahrung und spätere Vernichtung ist in diesem Fall zwingend erforderlich.
Video und Fotoaufnahmen, was ist zu beachten
Lachende Kinder spielen, die Sonne scheint und die Farben der selbstgebastelten Wimpel lassen das Foto erstrahlen. Kindergartenfeste, Ausflüge und weitere Aktivitäten stellen beste Möglichkeiten für Fotos und Videos dar. Achtung! Aufnahmen von Kindern, die der Veröffentlichung dienen, sei es für Erinnerungsmappen oder Werbung des Kindergartens, müssen mit den Eltern abgesprochen werden. Die schriftliche Einwilligung sollte im besten Fall eingeholt werden, wenn diese im Betreuungsvertrag noch nicht vorliegt.