Videoüberwachung im Betrieb, was ist erlaubt und was nicht!

Viele Jahre hat es ohne funktioniert und plötzlich verkündet der Chef, er möchte den gesamten Betrieb per Kamera überwachen. Aber darf er das?

Eine Frage des Zweckes

Möchte der Geschäftsführer den öffentlich-zugänglichen Raum mit einer Videokamera überwachen, muss er dies für alle Kunden und Mitarbeiter gut kennzeichnen. Die Zwecke müssen klar definiert sein, beispielsweise um Diebstahl oder Überfällen vorzubeugen. Ist der Zweck nicht erfüllt, sind die Aufnahmen unverzüglich zu löschen. Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume ist nach BDSG § 6b nur zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke zulässig. Es dürfen keine Anhaltspunkte bestehen, die das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegen.

In privaten Räumen, wie Toiletten oder Sanitärbereichen, Pausenräumen, Schlaf- oder Umkleidebereichen darf keinesfalls eine Videoüberwachung stattfinden. Diese gehören laut §201a StGB zu den höchstpersönlichen Lebensbereichen.

Nicht öffentlich zugängliche Stellen darf er nur zu folgenden Zwecken und zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen über Kamera bewachen:

Wahrung des Hausrechts, Abwehr von Gefahren, Qualitäts- und Zutrittskontrolle, Sicherheit der Beschäftigten und Anlagen und zum Schutz des Eigentuns. Ist auch hier der Zweck nicht erfüllt, sind die Aufnahmen unverzüglich zu löschen.

Und Tonaufnahmen?

Tonaufnahmen sind laut §201 StGB komplett verboten.

Persönlichkeitsrechte und Schutz der Daten

Unerlaubte Videoüberwachung greift in die Persönlichkeitsrechte ein. Der Schutz der eigenen Person und Daten sowie das Recht am eigenen Bild stehen laut §§ 22 KunstUrhG in jeder Hinsicht im Vordergrund. Wer anstrebt einen bestimmten Bereich zu überwachen, sollte sich genau damit auseinandersetzen. Er muss sich die Einwilligung aller Betroffenen einholen. Am besten schriftlich.

 

„Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
Benjamin Franklin

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