Vogelperspektive, was dürfen Drohnen

Die Welt von oben. Landschaften oder Gebäude sehen auf einmal komplett anders aus. Drohnen sind kleine Zauberkünstler. Sie lassen uns an Bildern teilhaben, die wir ohne Sie wahrscheinlich nicht so schnell gesehen hätten. Ob im privaten oder gewerblichen Bereich, Drohnen gewinnen immer mehr an Präsenz.

Beispielsweise erfreut sich mittlerweile auch das Baugewerbe an diesen wendigen Alleskönnern. Kontrollgänge oder Inspektionen von hohen Gebäuden sind schnell erledigt. Ein Gerüst wird überfällig. Das Unternehmen spart viel Zeit, welche es in die weitere Projektplanung investieren kann.

Aufnahmen der Drohne von Personen

Auch in der Eventfotografie oder ähnlichen Bereichen erfreuen sich die Gemüter über die wendigen Flitzer. Aber aufpassen: Foto- und Videoaufnahmen die ausschließlich für den privaten Bereich genutzt werden, fallen nicht unter das BDSG. Wenn aber eine Drohne zu gewerblichen Zwecken genutzt wird, muss das Unternehmen darauf achten, das es keinerlei Persönlichkeitsrechte verletzt.

Sind Personen erkennbar oder nimmt die Kamera Bilder von Privatgrundstücken auf, wo bestimmte Rückzugsorte zu erkennen sind, verletzt dies das Persönlichkeitsrecht. Hier gilt wie bei Aufnahmen mit einer anderen Kamera das Recht am eigenen Bild. Ohne das Einverständnis des Betroffenen dürfen keine Aufnahmen von Ihm gemacht und veröffentlicht werden.

Sensible Bereiche

Drohnen dürfen auf keinen Fall über „sensible Bereiche“ fliegen, wie zum Beispiel Militärgelände, Flugplätze oder Einsatzorte der Polizei.

Absolut tabu sind ebenso fremde Wohnungen und insbesondere Aufnahmen durch Fenster und Innenräume. Auch das Filmen in Naturschutzgebieten sollte auf jeden Fall unterlassen werden. Landschaften außerhalb des geschützten Bereichs dürfen aufgenommen und veröffentlicht werden.

Bei Aufnahmen mit Drohnen sollte man sich gut informieren, welche Bereiche oder Bilder erlaubt sind. Die maximale Flughöhe für Drohnen ist auf 100 Meter über dem Boden begrenzt. Auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur http://(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/151108-drohnen.html) kann man sich jederzeit über Pflichten und Verbote zum Drohnenbetrieb informieren.

Dort findet man zahlreiche Verhaltensregeln auf die unbedingt geachtet werden muss.

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