Datenschutzverstoß bei E-Mail Nutzung anhand von Fallbeispielen
1. Fall CC statt BCC
Wer eine E-Mail an mehrere Empfänger versendet und sich die Empfänger gegenseitig sehen können (CC und nicht BCC), wäre das bei nicht öffentlich auffindbaren E-Mails mit Vor- und Nachname in der Adresse, ein Datenschutzverstoß.
Vorgehen:
Datenschutzvorfall der zuständigen Datenschutzbehörde melden und sich bei Empfängern entschuldigen
2. Fall der falsche Empfänger
Bei der Versendung einer E-Mail mit Inhalten die personenbezogene Daten beinhaltet, ist ein falscher Empfänger, ein Datenschutzverstoß.
Vorgehen:
Datenschutzvorfall der zuständigen Datenschutzbehörde melden, sowie sich bei Empfängern und Betroffenen entschuldigen.