Datenschutzverstoß bei E-Mail Nutzung anhand von Fallbeispielen

1. Fall CC statt BCC

Wer eine E-Mail an mehrere Empfänger versendet und sich die Empfänger  gegenseitig sehen können (CC und nicht BCC), wäre das bei nicht öffentlich auffindbaren E-Mails mit Vor- und Nachname in der Adresse, ein Datenschutzverstoß.

Vorgehen:

Datenschutzvorfall der zuständigen Datenschutzbehörde melden und sich bei Empfängern entschuldigen

2. Fall der falsche Empfänger

Bei der Versendung einer E-Mail mit Inhalten die personenbezogene Daten beinhaltet, ist ein falscher Empfänger, ein Datenschutzverstoß.

Vorgehen:

Datenschutzvorfall der zuständigen Datenschutzbehörde melden, sowie sich bei Empfängern und Betroffenen entschuldigen.

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