Viele unsichtbare Daten, Personalausweis als Pfand?

Zuletzt aktualisiert am 2. August 2026

Die unsichtbaren Daten des Personalausweises

Datenschutz und Personalausweis an der Tankstelle

Das Auto ist vollgetankt, die Kunden in der Tankstelle stehen Schlange und der Benzinpreis ist im Keller. Als sie endlich an der Reihe sind geben, Sie der Kassiererin Ihre Karte zum Bezahlen. Nach mehrmaligen Versuchen wird der Vorgang immer wieder abgebrochen. Da Sie kein Bargeld dabeihaben, bittet Sie die Kassiererin, Ihren Personalausweis als Pfand da zu lassen und später mit Bargeld wieder zu kommen.

Darf Sie den Personalausweis einbehalten?

Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Denn seit 2010 gibt es eine gesetzliche Regelung, dass es nicht erlaub ist den Personalausweis als Pfand einzubehalten. Vorher wurde das Dokument gern als Pfandgabe benutzt, bis ausstehende Schulden beglichen oder geliehene Dinge zurückgegeben wurden.

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Viele unsichtbare Daten

Hinzu kommt das der neue Personalausweis deutlich mehr elektronische Daten enthält, als sein Vorgänger. Kommt dieser abhanden oder in fremde Hände, können unbefugt wichtige personenbezogene Informationen in Umlauf geraten. Da das Gesetz klar regelt, dass Sie Ihren Ausweis nicht mehr abgeben dürfen oder als Pfand zurücklassen müssen, sollte dieser gut schützt in Ihrer Tasche bleiben. Falls es doch einmal zu einer unangenehmen Situation kommt, können Sie dem Verkäufer auf die aktuelle Gesetzeslage hinweisen und Ihm eine andere Lösung vorschlagen.

Gesetzliche Regelung: Personalausweis als Pfand verboten

Das Personalausweisgesetz (PAuswG) regelt in § 1 Abs. 1 Satz 3 eindeutig: Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der Ausweisinhaber ist lediglich Besitzer. Daraus ergibt sich, dass der Ausweis nicht als Pfand hinterlegt werden darf und auch nicht einbehalten werden kann.

Bereits seit der Reform des Personalausweisgesetzes im Jahr 2010 ist das Einbehalten des Personalausweises als Pfand ausdrücklich verboten. Wer dennoch einen Personalausweis als Pfand einbehält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Welche Daten enthält der neue Personalausweis?

Der seit 2010 eingeführte elektronische Personalausweis (nPA) enthält deutlich mehr Daten als seine Vorgänger:

  • Sichtbare Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Nationalität, Augenfarbe, Größe, Gültigkeitsdatum, Lichtbild
  • Elektronisch gespeicherte Daten: Alle sichtbaren Daten plus biometrisches Lichtbild und optional zwei Fingerabdrücke
  • eID-Funktion: Ermöglicht die elektronische Identifizierung bei Online-Diensten
  • Qualifizierte elektronische Signatur: Optional aktivierbar für rechtsverbindliche digitale Unterschriften

Die Kombination dieser Daten macht den Personalausweis zu einem hochsensiblen Dokument. Ein Missbrauch durch Identitätsdiebstahl kann schwerwiegende Folgen haben.

Risiken bei der Herausgabe des Personalausweises

Die Herausgabe des Personalausweises birgt erhebliche Risiken für den Inhaber:

  • Identitätsdiebstahl: Mit den Daten des Personalausweises können Betrüger Verträge abschließen, Konten eröffnen oder Waren bestellen
  • Kopieren der Ausweisdaten: Ein einbehaltener Ausweis kann fotografiert oder kopiert werden, was zu weiterem Missbrauch führen kann
  • Zugriff auf die eID-Funktion: Bei aktivierter Online-Ausweisfunktion könnten Unbefugte versuchen, sich als der Ausweisinhaber auszugeben
  • Missbrauch der biometrischen Daten: Die auf dem Chip gespeicherten biometrischen Daten sind besonders schützenswert

Datenschutzrechtliche Bewertung

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist das Kopieren oder Einbehalten eines Personalausweises in mehrfacher Hinsicht problematisch:

Kopieren des Personalausweises

Das Kopieren des Personalausweises ist nach § 20 Abs. 2 PAuswG nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Der Ausweis darf nur von den berechtigten Stellen und zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken kopiert werden. Unternehmen dürfen den Ausweis grundsätzlich nicht kopieren, es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift erlaubt dies ausdrücklich (z. B. das Geldwäschegesetz für Banken).

Wird dennoch eine Kopie angefertigt, müssen die nicht benötigten Daten geschwärzt werden (Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Die Seriennummer, das Zugangsnummer und die maschinenlesbare Zone dürfen grundsätzlich nicht kopiert werden.

Datensparsamkeit beachten

Wenn ein Unternehmen die Identität eines Kunden verifizieren muss, sollte es nach dem Grundsatz der Datenminimierung vorgehen. Statt den Ausweis zu kopieren, ist es in den meisten Fällen ausreichend, sich den Ausweis zeigen zu lassen und die relevanten Daten (z. B. nur den Namen) zu notieren.

Alternative Lösungen in der Praxis

Statt den Personalausweis als Pfand zu verlangen, gibt es verschiedene datenschutzfreundliche Alternativen:

  • Kontaktdaten aufnehmen: Name und Telefonnummer des Kunden notieren
  • Barzahlung ermöglichen: EC-Automat in der Nähe empfehlen
  • Mobile Payment: Kontaktlose Bezahlmethoden per Smartphone anbieten
  • Rechnung ausstellen: Formal korrekte Rechnung mit Zahlungsziel erstellen
  • Andere Pfandgegenstände: Wertgegenstände des Kunden als Pfand akzeptieren (Uhr, Handy)

Was tun, wenn Ihr Ausweis einbehalten wird?

Sollte ein Unternehmen oder eine Privatperson Ihren Personalausweis unrechtmäßig einbehalten, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  1. Weisen Sie auf die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 3 PAuswG hin
  2. Rufen Sie die Polizei, da das Einbehalten eine Ordnungswidrigkeit darstellt
  3. Melden Sie den Vorfall der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
  4. Dokumentieren Sie den Vorfall als Beweismittel

Relevanz für Unternehmen

Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter schulen und klare Richtlinien zum Umgang mit Ausweisdokumenten von Kunden und Geschäftspartnern erstellen. Dies ist Teil der technisch-organisatorischen Maßnahmen, die jedes Unternehmen nach Art. 32 DSGVO implementieren muss.

Die DATUREX GmbH unterstützt Unternehmen in Dresden und ganz Sachsen bei der Erstellung von Datenschutzrichtlinien und der Schulung von Mitarbeitern. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung.

Der Personalausweis im digitalen Zeitalter: Die eID-Funktion

Die Online-Ausweisfunktion (eID) des neuen Personalausweises ermöglicht es Bürgern, sich digital auszuweisen. Seit 2017 ist die eID-Funktion standardmäßig aktiviert. Sie kann für verschiedene Online-Dienste genutzt werden:

  • Behördengänge wie Kfz-Ummeldung oder Melderegisterauskunft
  • Eröffnung von Bankkonten (Video-Ident-Verfahren)
  • Abschluss von Mobilfunkverträgen
  • Zugang zu elektronischen Gesundheitsdiensten

Die eID-Funktion arbeitet mit einem kryptographischen Verfahren, das eine sichere Identifizierung ohne Übermittlung aller Ausweisdaten ermöglicht. Der Dienstanbieter erhält nur die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Daten (Datenminimierung).

Ausweiskopien im Geschäftsverkehr

Im Geschäftsverkehr werden häufig Ausweiskopien verlangt, obwohl dies in vielen Fällen nicht zulässig ist. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben klare Grenzen gezogen:

Wann ist eine Ausweiskopie zulässig?

  • Geldwäschegesetz (GwG): Banken und bestimmte Finanzdienstleister sind zur Identitätsprüfung und Kopie verpflichtet
  • Telekommunikationsgesetz (TKG): Bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages
  • Notarielle Beurkundungen: Der Notar muss die Identität der Beteiligten prüfen

Wann ist eine Ausweiskopie nicht zulässig?

  • Bei der Anmietung eines Fahrzeugs (Vorlage genügt)
  • Beim Check-in im Hotel (Meldeschein ausfüllen genügt)
  • Beim Arbeitgeber (Sichtkontrolle und Notiz der Daten genügt in der Regel)
  • An der Tankstelle, im Einzelhandel oder bei Privatpersonen

Wird eine zulässige Ausweiskopie angefertigt, müssen nicht benötigte Datenfelder geschwärzt werden. Die Seriennummer und die maschinenlesbare Zone sind grundsätzlich nicht zu kopieren.

Identitätsdiebstahl: Risiken und Prävention

Identitätsdiebstahl ist ein wachsendes Problem in Deutschland. Laut dem Bundeslagebild Cybercrime des BKA steigen die Fallzahlen jährlich. Die häufigsten Formen des Identitätsmissbrauchs sind:

  • Warenbetrug: Betrüger bestellen Waren auf fremden Namen und lassen sie an Paketstationen liefern
  • Kontoeröffnung: Mit gestohlenen Ausweisdaten werden Bankkonten eröffnet und für kriminelle Zwecke genutzt
  • Vertragsabschlüsse: Mobilfunkverträge, Abonnements oder Kredite werden im fremden Namen abgeschlossen
  • Sozialleistungsbetrug: Betrüger beantragen Sozialleistungen unter falscher Identität

Um sich vor Identitätsdiebstahl zu schützen, empfehlen Datenschutzexperten:

  1. Geben Sie Ihren Personalausweis niemals aus der Hand
  2. Prüfen Sie regelmäßig Ihre SCHUFA-Einträge auf unbekannte Anfragen
  3. Achten Sie auf verdächtige Post, wie Mahnungen für Bestellungen, die Sie nicht getätigt haben
  4. Seien Sie vorsichtig bei der Weitergabe von Ausweiskopien, auch digital
  5. Melden Sie den Verlust Ihres Ausweises sofort der Polizei und dem Einwohnermeldeamt

Datenschutz im Einzelhandel und bei Dienstleistern

Der Vorfall an der Tankstelle ist nur ein Beispiel für datenschutzrechtliche Herausforderungen im Einzelhandel und bei Dienstleistern. Weitere häufige Problembereiche sind:

  • Kundenkarten und Bonusprogramme: Die Verarbeitung von Einkaufsdaten für Kundenbindungsprogramme erfordert eine transparente Information und oft eine Einwilligung
  • Videoüberwachung: Kameras im Geschäft müssen den Anforderungen der DSGVO entsprechen (Beschilderung, Speicherdauer, berechtigtes Interesse)
  • Elektronische Kassenführung: TSE-konforme Kassensysteme speichern Transaktionsdaten, die auch personenbezogen sein können

Unternehmen in Dresden und Sachsen, die Fragen zum Datenschutz im Geschäftsalltag haben, können sich an die DATUREX GmbH wenden. Wir bieten praxisnahe Lösungen für alle Branchen.

Besondere Ausweisregelungen in Sachsen

In Sachsen gelten, wie in allen Bundesländern, die bundeseinheitlichen Regelungen des Personalausweisgesetzes. Zuständig für die Ausstellung und Verwaltung von Personalausweisen sind die Bürgerämter der jeweiligen Gemeinde. In Dresden können Sie sich bei Fragen an die Bürgerbüros der Landeshauptstadt Dresden wenden.

Seit 2021 müssen bei der Beantragung eines neuen Personalausweises verpflichtend zwei Fingerabdrücke abgegeben werden. Diese werden auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeichert und können von berechtigten Stellen (Polizei, Grenzkontrolle) ausgelesen werden. Nach erfolgreicher Ausweisproduktion werden die Fingerabdrücke beim Hersteller gelöscht.

Fazit: Datenschutz beim Umgang mit Ausweisdokumenten

Der Umgang mit Ausweisdokumenten von Kunden und Geschäftspartnern erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Rechtskenntnissen. Die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst:

  • Den Personalausweis niemals als Pfand einbehalten oder akzeptieren
  • Ausweiskopien nur anfertigen, wenn eine gesetzliche Grundlage vorliegt
  • Nicht benötigte Datenfelder auf Kopien schwärzen
  • Die eID-Funktion als sichere Alternative zur Ausweiskopie nutzen
  • Mitarbeiter regelmäßig zu den gesetzlichen Vorgaben schulen
  • Bei Identitätsdiebstahl sofort handeln und alle relevanten Stellen informieren

Als Datenschutzexperten beraten wir Unternehmen aller Branchen in Dresden und Sachsen zu diesen und weiteren datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Zusammenfassung: Schutz Ihrer Identität im Alltag

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten beginnt mit dem bewussten Umgang mit Ihrem Personalausweis. Geben Sie ihn niemals aus der Hand, lassen Sie ihn nicht kopieren, wenn keine gesetzliche Grundlage besteht, und nutzen Sie die eID-Funktion als sichere digitale Alternative. Im Geschäftsalltag sollten Unternehmen ihren Mitarbeitern klare Richtlinien zum Umgang mit Ausweisdokumenten von Kunden vorgeben und diese regelmäßig schulen. Identitätsdiebstahl ist ein wachsendes Problem, das erhebliche finanzielle und persönliche Schäden verursachen kann. Prävention durch bewussten Umgang mit den eigenen Ausweisdaten ist der beste Schutz. Bei Fragen zum Datenschutz im Umgang mit Ausweisdokumenten oder zur Erstellung von Unternehmensrichtlinien steht Ihnen die DATUREX GmbH als erfahrener Partner zur Verfügung.

Professionelle Datenschutz-Unterstützung für Ihr Unternehmen

Als erfahrene Datenschutzexperten unterstützen wir Sie bei allen Anforderungen der DSGVO. Unsere Leistungen im Überblick:

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