Europäische und deutsche Datenschützer kritisieren die sogenannte Chatkontrolle. Vor allem verletze sie Grundrechte und stelle eine „anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation“ dar.

Lesen Sie hier mehr über die kritischen Stimmen, die laut werden.

Die sogenannte Chatkontrolle

Bei der sogenannten Chatkontrolle handelt es sich um ein Regelungselement aus dem aktuellen Verordnungsentwurf der EU-Kommission zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Mit der Chatkontrolle sollen Missbrauchsmaterial und Anbahnungsversuche auf Endgeräten von Nutzern aufgefunden werden können.

Dazu fordert der Entwurf praktisch eine Ausschaltung der Ende-zu Ende-Verschlüsselung, die die meisten Messaging-Dienste momentan nutzen. Auch in Kreisen der damit befassten Politiker gab es schon laute Kritik.

BfDI: Chatkontrolle verletzt Grundrechte

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationssicherheit Kelber meldete sich nun mit folgenden Worten zu der sogenannten Chatkontrolle in der Debatte zu Wort: „Die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. […] Gemeinsam mit meinen europäischen Kolleginnen und Kollegen setze ich mich für eine deutliche Nachbesserung der Verordnung ein. Ich werde mich weiterhin dafür stark machen, dass die Chatkontrolle in dieser Form nicht realisiert wird. Deutschland und die beteiligten Bundesministerien müssen jetzt zeigen, dass sie die Grundrechte wahren und sich dies auch beim Datenschutz und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses zeigt.“

EDSA und EDPS: Chatkontrolle bringt schwerwiegende Probleme mit sich

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat zum Thema Chatkontrolle gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) eine Stellungnahme veröffentlicht. In dieser gehen sie sowohl auf die Probleme in der Durchführung der Chatkontrolle als auch die grundrechtlichen Probleme ein.

Die Durchführung der Chatkontrolle durchbreche verschlüsselte Kommunikation. Dies stelle ein Risiko für alle Beteiligten dar, da die so geschaffenen Lücken von Kriminellen ausgenutzt werden können. Zudem sei ein Auswerten von allen Kommunikationen mit einer hohen Quote an fehlerhaften Beschuldigungen verbunden. Diese flächendeckenden Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis verstoße damit gegen die Europäische Grundrechte-Charta.

Forderungen

BfDI, EDSA und EDPS sind sich einig, was die sogenannte Chatkontrolle angeht: In ihrer jetzigen Gestalt ist sie schlicht rechtswidrig.

Der BfDI fordert: „Zur Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs sollten effektive und zielgerichtete Maßnahmen umgesetzt werden. Eine anlasslose Massenüberwachung gehört nicht dazu. So etwas kennen wir ansonsten nur aus autoritären Staaten.“

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