Am 15. Mai 2022 ist der regelmäßige Zensus gestartet. Nicht nur wegen der Menge an zu erhebenden Daten, sondern auch wegen bestimmter im Online-Fragebogen verwendeter Dienstleister tauchen datenschutzrechtliche Bedenken auf.
Alles, was Sie dazu wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was ist der Zensus?
Der Zensus bezeichnet eine statistische Erhebung in ganz Deutschland. Hierbei sammelt man Informationen über die Anzahl der Bevölkerung, deren Wohn- sowie Arbeitssituation. Zweck ist, dass diese als Grundlage für zukünftige Politik zu dienen. Umgangssprachlich spricht man auch von einer „Volkszählung“. Befragt wird dabei alle zehn Jahre nur ein kleinerer Anteil der Bevölkerung, der als Stichprobe dienen soll. Wegen einem Jahr pandemiebedingter Verzögerung startet dieses Jahr nicht nur der deutsche, sondern auch der europäische Zensus.
Zensus und DSGVO
Der Zensus 2022 ist der erste Zensus, der unter der Geltung der DSGVO stattfindet. Auch beim Zensus 2022 soll also ein angemessenes Sicherheitsniveau gewahrt werden. Deshalb begleiten der Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Zensus 2022. In erster Linie steht hierbei das sogenannte „Rückspielverbot“, sodass erhobene Daten nicht an Behörden oder Justiz weitergeleitet werden dürfen.
Die Spielregeln des Zensus 2022 sind zudem im Zensusgesetz festgehalten. Hier findet sich auch die Regelung, dass eine sogenannte Auskunftspflicht des befragten Bürgers besteht. Verweigert ein Bürger die Auskunft, kann ihm ein Bußgeld drohen.
Kritik am Zensus
Gerade von Seiten der Datenschützer wird Kritik am Zensus 2022 laut. Nicht nur ist durch das Zensusgesetz eigentlich auch die Erhebung der Religionszugehörigkeit vorgesehen, was den Grundsatz der Datenminimierung berühren würde. Sondern bemängelte man auch, dass beim Online-Fragebogen der amerikanische Dienstleister „Cloudflare“ zum Einsatz kam. Es könnten damit Daten in die USA übermittelt worden sein.
Zensusgesetz
Im Gegensatz zum letzten scharf kritisierten Zensus 2011 gibt es beim Zensus 2022 keine Frage zur Religionszugehörigkeit. So geht es zumindest aus dem Musterfragebogen hervor.
Trotzdem ist diese Abfrage im deutschen Zensusgesetz weiterhin möglich. Dies trifft zurecht auf Kritik, wird aber gerade deshalb in der Praxis nicht umgesetzt.
Einsatz amerikanischer Dienstleister
Bereits am 12. Mai hat der BfDI davon Kenntnis erlangt, dass im Online-Fragebogen des Zensus 2022 durch die Verwendung des Dienstleisters „Cloudflare“ Verletzungen des Schutzes der personenbezogenen Daten vorliegen könnten.
„Cloudflare“ ist ein amerikanischer Dienstleister, der ein Content Delivery Network, Internetsicherheitsdienste und verteilte DNS-Dienste bereitstellt, die als Reverse Proxy für Webseiten dienen.
Die Befürchtung war, dass durch den Einsatz eines amerikanischen Dienstleisters unbefugte Dritte (in den USA) Zugang zu den Daten haben könnten. Nach einer Überprüfung stellte der BfDI aber fest, dass zu keinem Zeitpunkt diese Gefahr bestanden habe. Die eingegebenen Daten seien sicher, jedoch werde weiter untersucht, ob die erfolgte Übermittlung von Metadaten beim Aufruf der Seite rechtmäßig war. Laut eigener Aussage des BfDI hat der Eingriff immerhin bewirkt, dass entsprechende Änderungen an der Internetseite stattfanden, sodass „Cloudflare“ beim Aufruf nicht mehr zum Einsatz kommt und so keinerlei Datenübermittelung stattfindet.