Mieter Selbstauskunft

Bei Ihrer Suche nach der (Traum) Wohnung werden schon vor Abschluss des Mietvertrags sensible Daten preisgeben. Ist das begehrte Objekt erst einmal gefunden, folgen die Selbstauskunft und weitere Fragen. Hierbei geben Sie zum Beispiel Vor- und Nachnamen, die Adresse und berufliche Situation an. Für Vermieter und Makler das „Must-Have“ in der Vorbereitung für den Mietvertrag, sowie zur besseren Einschätzung der Interessenten. Ihre Angaben in der Selbstauskunft basieren zwar auf freiwilliger Basis, dennoch kommen Sie um dieses Formular wahrscheinlich nicht herum, da sich gegebenenfalls die Chancen auf die Zusage für das gewünschte Objekt mindern.

Auch weitere Daten werden geprüft

Zu den weiteren Dokumenten die Sie Ihrer Selbstauskunft beifügen, zählen Ihre Lohnabrechnung (meistens bis 3 Monate) sowie die SCHUFA-Auskunft und eine Bestätigung des ehemaligen Vermieters. Damit besteht die Gefahr mehr Einzelheiten von Ihnen preiszugeben, als tatsächlich erwünscht. Im Rahmen dieser Abfragen ist in jedem Fall der Schutz Ihrer persönlichen Daten zu beachten.

Nur mit Einverständnis

Die Verarbeitung Ihrer Angaben kann nur stattfinden, sofern Sie (am besten schriftlich) zustimmen.

Welche Fragen muss man nicht beantworten

Vor allem Religion, Ethnie, Gesundheit, politisches Interesse, Sexualität oder Optik gehören zu einer besonderen Kategorie und dürfen nicht erfragt oder gespeichert werden. Die Verarbeitung dieser Daten ist untersagt.

Erlaubte Sachverhalte

Zulässig sind Auskünfte in Bezug Ihre Bonität, Nettoeinkommen, Insolvenz, Angaben zu einziehenden Personen oder Stammdaten. Die Prüfung der Bonität ist aus wirtschaftlicher Sicht akzeptabel. Weitere Daten der SCHUFA-Auskunft dürfen nicht erfragt werden.

Verstoß

Verstößt der Vermieter oder Makler gegen das BDSG, muss er mit empfindlichen Bußgeldern rechnen, insbesondere bei personenbezogenen Daten der besonderen Kategorie .

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