Fahrzeuge vom amerikanischen Hersteller Tesla können mit der Funktion „Wächtermodus“ auch im geparkten und ausgeschalteten Zustand ihre Umgebung überwachen. Nachdem die Berliner Polizei den ersten Schritt gemacht hat und die Fahrzeuge deshalb auf den eigenen Grundstücken verbieten wollte, äußern sich nun auch andere Unternehmen und Behörden zu den datenschutzrechtlichen Bedenken.

Die Vorgeschichte: Polizei Berlin will Tesla verbieten

Im Model 3 des amerikanischen Elektroautoherstellers Tesla wurde der sogenannte „Wächtermodus“ (im Englischen „Sentry Mode“) implementiert. Dieser ermöglicht die Umgebungsüberwachung auch bei geparktem Fahrzeug. Die Funktion dient der Vorbeugung von Sachbeschädigung und Diebstahl. Gleichzeitig wird die Umgebungsaufzeichnung aber auch auf firmeneigenen Servern (immerhin in Europa) gespeichert. Außerdem können die Aufnahmen aus der Ferne über das Smartphone vom Fahrzeughalter eingesehen werden.

Wegen den dadurch ausgelösten datenschutzrechtlichen Bedenken sah die Polizei Berlin die Fahrzeuge von Tesla auf den Liegenschaften der Polizei als „eine sicherheitsrelevante Gefährdung für Mitarbeitende, Dritte (Sicherheit und Datenschutz) sowie die Liegenschaften der Polizei Berlin (Objektsicherheit)“ und startete einen erfolglosen Anlauf, die Fahrzeuge auf den eigenen Liegenschaften zu verbieten.

Geheimdienste zur Gefahr durch Tesla-Fahrzeuge

Auch dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist laut eigener Aussage bekannt, dass die Ausstattung moderner Fahrzeuge Kamerasystemen und Systemen zur Übermittlung von Daten an die entsprechenden Fahrzeughersteller enthält. „Aus Gründen der Eigensicherung“ sei aber keine Aussage zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen möglich. Ähnlich äußern sich auch der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt zu diesem Thema.

Vorgehen von Bundeswehr und Verteidigungsministerium

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums stellte klar, dass Fahrzeuge mit entsprechenden Fahrzeugassistenzsystemen unabhängig vom Hersteller potentiell eine Bedrohung für die militärische Sicherheit darstellen könnten. Allerdings ergäben sich abhängig von der betroffenen Liegenschaft „je nach Auftrag, Material und Personal unterschiedliche Schutzbedarfe“. Eine pauschale Regelung gebe es deshalb nicht. Vielmehr würden durch den jeweiligen Kasernenkommandant geeignete Schutzmaßnahmen wie die Zuweisung bestimmter Parkplätze oder das Nutzen ausgewiesener Fahrwege ergriffen.

Regelungen anderer Bundesländer

Genauso wie in Berlin haben auch die anderen Polizeistellen der Bundesländer noch kein spezifisches Einfahrverbot für Fahrzeuge bestimmter Hersteller erlassen. Viele Bundesländer beobachten die Situation allerdings und wollen prüfen, inwiefern diese Fahrassistenzsysteme die Sicherheit beeinträchtigen.

Datenschützer der Bundesländer weisen zudem auf das große datenschutzrechtliche Problem hin, was mit einer dauerhaften Aufzeichnung der Umgebung einhergeht. Für das exzessive Sammeln von Daten hat Tesla 2020 bereits den Negativpreis „Big Brother Award“ erhalten.

Reaktionen von Unternehmen

Für Unternehmen stellt die Debatte nicht nur ein datenschutzrechtliches Problem, sondern auch eine Möglichkeit der Industriespionage dar.

In vielen Unternehmen herrscht deshalb auf dem Gelände striktes Kameraverbot (Smartphones müssen oft am Eingang abgegeben werden) und die Parkplätze befinden sich außerhalb oder unterirdisch, sodass ein Verbot bestimmter Fahrzeuge nicht notwendig ist.

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