Seit Januar 2023 ist die europäische NIS-2-Richtlinie in Kraft, die nun noch in nationales Recht umgesetzt werden muss. Was dies für die Unternehmen und die europäische Cybersicherheit bedeutet, erfahren Sie hier.
Was bedeutet NIS?
Der Begriff „NIS-Richtlinie“ ist die deutsche Abkürzung für „The Network and Information Security (NIS) Directive“. Die NIS-2-Richtlinie ist dabei eine Fortführung und Erweiterung der ursprünglichen NIS-Richtlinie. NIS-2 ist bereits im Januar 2023 in Kraft getreten und muss nun von den europäischen Mitgliedsstaaten bis zum Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie hat die europäische Cybersicherheit und damit die Sicherheit für Netz- und Informationssysteme in der EU zum Gegenstand.
Die Richtlinie entstand als Reaktion auf die wachsenden Cyberbedrohungen und die Notwendigkeit einer stärkeren, einheitlicheren Cybersicherheitsstrategie in der EU. Sie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie und umfasst nun eine breitere Palette von Sektoren und digitalen Diensten, die für die öffentliche Sicherheit und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind.
Was ist neu an NIS-2?
Ein zentraler Aspekt der NIS2-Richtlinie ist der erweiterte Anwendungsbereich. Sie deckt nun zusätzliche Sektoren ab, einschließlich Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. Die Richtlinie fordert von Unternehmen und Organisationen in diesen Sektoren, strengere Sicherheitsmaßnahmen zu implementieren und regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen. Die Anforderungen können dabei branchenabhängig unterschiedlich sein. Zudem gibt es strengere Vorschriften für die Meldung von Cybersicherheitsvorfällen, um eine schnellere und effektivere Reaktion auf solche Vorfälle zu ermöglichen. Die Rolle der nationalen Aufsichtsbehörden wird ebenfalls gestärkt, um die Einhaltung der Richtlinie zu überwachen und durchzusetzen.
Das dahinterstehende Ziel ist die Verbesserung und Harmonisierung des Schutzniveaus in den Mitgliedsstaaten.
NIS-2 vs. KRITIS
Eine ähnliche Zielsetzung hat die KRITIS-Gesetzgebung, die auch weiterhin parallel existiert.
Der große Unterschied zwischen NIS-2 und der KRITIS-Gesetzgebung ist jedoch der Kreis der Adressaten: Während die KRITIS-Gesetzgebung insbesondere größere Institutionen anspricht, richtet sich NIS-2 an eine breite Masse an Unternehmen in Europa. Viele von ihnen werden sich nun vielleicht zum ersten Mal mit gesetzlichen Vorschriften zu Cybersecurity auseinander setzen und Mitarbeiter entsprechend schulen müssen.
Was bedeutet NIS-2 für Unternehmen?
Die NIS-2-Richtlinie hat bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen und Organisationen, die unter ihren Anwendungsbereich fallen. Sie müssen ihre Cybersicherheitsstrategien überprüfen und anpassen, was die Implementierung robuster Sicherheitsmaßnahmen, die Schulung von Mitarbeitern in Cybersicherheitspraktiken und die Einrichtung effektiver Vorfallreaktionspläne beinhaltet.
Auch wenn die Umsetzung für viele Unternehmen zunächst eine organisatorische Hürde darstellen kann, bedeutet sie einen entscheidenden Schritt in Richtung einer sichereren digitalen Zukunft in der Europäischen Union. Sie sorgt dafür, dass sowohl öffentliche als auch private Sektoren besser gegen Cyberbedrohungen gerüstet sind, und trägt zur Stärkung des digitalen Binnenmarktes bei. Obwohl die Umsetzung Herausforderungen mit sich bringt, bietet sie auch Chancen für Innovation und Fortschritt im Bereich der Cybersicherheit.
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