Datenschutz auf Reisen
Der Sonne entgegen, endlich Ferien, der wohlverdiente Urlaub und ganz unbeschwert die Seele baumeln lassen.
Der Hund ist versorgt, die Blumen auch und die Post wird bei der freundlichen Dame nebenan abgeben. Aber was ist mit den eigenen Daten? Diese gibt man ja schon bei der Buchung an und werden unterwegs mehrmals abgefragt. Der Datenschutz auf Reisen ist wichtig und sollte auch in der schönsten Zeit des Jahres Beachtung finden.
Welche personenbezogenen Daten werden vom Veranstalter genutzt?
Reiseveranstalter benötigen bei der Reisebuchung verschiedene Informationen zu Ihrer Person und weiteren Mitreisenden. Beim Ausfüllen der Buchungsunterlagen werden meistens Daten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontoverbindung, Anschrift, Telefonnummer, Nationalität und weitere Informationen eingetragen. Diese Informationen werden im Rahmen der Veranstaltertätigkeit und der damit verbundenen Geschäftsbeziehung verwendet, d.h. sie werden beispielsweise an Hotels, Reisebüros oder Fluggesellschaften weitergegeben.
Der Zweck muss klar definiert sein
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann in etwa die Erfüllung des Vertrags, die Durchführung vorsorglicher Maßnahmen nach Art. 6 1 lit. b DSGVO, die Wahrnehmung berechtigter Interessen oder die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sein.
WICHTIG: Natürlich ist auch hier die ausdrückliche Einwilligung der Reisenden Voraussetzung für die Verwendung der personenbezogenen Daten.
Ist der Reisende verpflichtet seine Daten bereitzustellen?
Niemand muss seine Daten preisgeben. Allerdings gestaltet sich die Buchung einer Pauschalreise oder eines Städtetrips schwierig, wenn der Reiseveranstalter keine der oben genannten Daten erhält. Wer also eine Reise plant und nicht auf einer Lichtung im naheliegenden Stadtpark übernachten möchte, sollte sich vielleicht damit anfreunden, dass einige Angaben zur eigenen Person zum Zwecke des erholsamen Urlaubs benötigt werden.
Gern beraten wir Sie umfassend zu diesen und weiteren Themen.
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