Ein Fest für Ihre Daten

Sie sind in vollem Gange, Festivals, Volksfeste, Rummel, Gartenschauen und bald auch die Weinfeste. Der Sommer ist doch eine schöne Zeit. Aber auch für Ihre Daten?

Jeder Veranstalter möchte das schönste Fest bewerben. Natürlich sind Fotos die beste Möglichkeit, genau diese Party gut aussehen lassen. Ausgelassene, gut gelaunte Gäste sind neben Fahrgeschäft und Live-Band das wohl beliebteste Motiv.

Nach dem Event können Sie alle Bilder in voller Pracht bestaunen und als Erinnerung abspeichern. Selbstverständlich wird man ab und zu fündig und sieht sich selbst beim Tanzen mit dem Nachbarn oder Tante Sabine beim Plausch mit ihrer Freundin. Aber was ist, wenn man gar nicht auf das Bild möchte?

 

Achten Sie Aushänge am Eingang

Entdecken Sie von sich ein Bild im Internet, dürfen Sie den Verantwortlichen anschreiben und verlangen, dass er dieses entfernt.

Jeder darf selbst bestimmen, ob er fotografiert wird. Das ist ihr gutes Recht und ist Teil des Persönlichkeitsrechts. Bilder von Ihnen dürfen nur mit Ihrer Einwilligungserklärung veröffentlicht werden. Die Art und Weise der Ablichtung spielt keine Rolle.

In Art 7 DSGVO sind die Bedingungen für die Einwilligung beschrieben. Wer also ein Fest veranstaltet, bei dem fotografiert wird und anstrebt die Bilder zu veröffentlichen, sollte sich mit den Bedingungen genau auskennen.

Eine passable Lösung sind Aushänge am Eingang der Veranstaltung.

Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie ein solches Formular aussehen sollte, können Sie jederzeit einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten oder einen Fachmann auf den jeweiligen Rechtsgebieten zu Rate ziehen.

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