Der Entwurf von EU-Innenkommissarin Ylva Johansson zur Chatkontrolle und weiteren Maßnahmen im digitalen Raum stößt auf Kritik aus unterschiedlichen Bereichen. Johansson lässt sich allerdings nicht aus der Ruhe bringen, sondern meint, dass die Zustimmung der Chatkontrolle nur eine Frage der Zeit sei.

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Johanssons Entwurf zur Chatkontrolle

EU-Innenkommissarin Johansson hat ihren Entwurf bei einem EU-Ministertreffen vorgestellt. Im Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet arbeite sie vor allem mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser zusammen.

Dazu enthält der Entwurf unter anderem die Verpflichtung, dass Messenger-Dienste, soziale Medien und Hosting-Anbieter , missbräuchliches Material erkennen und melden müssen (sogenannte Chatkontrolle). Gerade Messenger-Dienste setzen heutzutage aber auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der gesendeten Inhalte, die bei einer solchen Kontrolle umgangen werden müsste.

 Johansson verteidigt ihren Entwurf damit, dass er keine Technologie vorschreibe, wie die Chatkontrolle durchgeführt werden solle. Vielmehr werde dieses durch das neue geplante EU-Zentrum in festgelegt.

Daneben enthält der Entwurf auch noch Themen wie Altersüberprüfung durch App Stores.

Kritik durch Faeser an der Chatkontrolle

Auch wenn Johansson sich froh darüber äußerte, bei ihren Plänen die Unterstützung von Nancy Faeser als Bundesinnenministerin zu haben, äußerte sich diese zuletzt kritisch bezüglich der Chatkontrolle. Faeser erklärte zwar, dass sie „die Gangart gegenüber den Tätern, die Kindern furchtbare Gewalt antun, verschärfen“ wolle. Jedoch dürfe dafür nicht in verschlüsselte private Kommunikation eingegriffen werden. Dabei träfe man viele Menschen, die mit den Taten nichts zu tun haben, so Faeser.

Kritik durch die Ampelkoalition an der Chatkontrolle

Die Ampelkoalition betont die große Errungenschaft der privaten Kommunikation abseits staatlicher Kontrolle. Mehrere Minister und Abgeordnete äußerten sich deshalb kritisch zu der vorgeschlagenen Chatkontrolle.

Der Justizminister Marco Buschmann (FDP) positionierte sich selbst als „sehr kritisch“. Er lehne eine solche „flächendeckende Überwachungsmaßnahme privater Korrespondenz gerade auch im digitalen Raum“ ab. Für ihn hätten Chatkontrollen in einem Rechtsstaat „nichts verloren“.

Der Digitalminister Volker Wissing (FDP) äußerte sich als „beunruhigt“. Er sieht in der sogenannten Chatkontrolle einen „Eingriff in den geschützten Raum der Vertraulichkeit der Kommunikation“.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Auch aus rein verfassungsrechtlicher Sicht lassen sich Bedenken gegen die sogenannte Chatkontrolle hervorbringen. Natürlich ist die Zielsetzung wichtig und richtig. Jedoch bleiben bei dem Entwurf viele Fragen offen. Die genaue Ausgestaltung der Pflichten, die Unternehmen treffen würden, bleibt unklar. Vor allem besteht diese Unklarheit in der Hinsicht, dass nicht ersichtlich wird, wie zu verhindern ist, dass aus der Chatkontrolle eine reine Massenüberwachung entsteht. In diesem Fall würden massenhaft privater Nachrichten der europäischen Koordinierungsbehörde zugänglich gemacht. Gemessen an den ergangenen Urteilen zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht ersichtlich, dass eine solche grundsätzliche Überwachung privater Kommunikation einer Grundrechtskontrolle standhalten würde.

Fazit

Die sogenannte Chatkontrolle verfolgt richtige und wichtige Ziele. Die Umsetzung scheint in der bisherigen Fassung aber nicht tragbar. Besonders den verfassungsrechtlichen Bedenken muss mit weiteren Anstrengungen begegnet werden, dem Kindesschutz unter Wahrung der Verschlüsselung digitaler Nachrichten gerecht zu werden.

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