Die Autoindustrie erfasst wie viele andere immer mehr Daten, die durch innovative Vorrichtungen erfasst werden. So ist dies auch bei den Elektrofahrzeugen des Herstellers Tesla der Fall. Womit die Fahrer meist nicht rechnen: Diese Daten gibt Tesla auf Anfrage an Behörden weiter. Worum es dabei genau geht, erfahren Sie hier.

Welche Daten werden erhoben?

Der Hersteller Tesla bietet seinen Kunden über integrierte Kameras und zusätzliche Funktionen über Mobilfunk immer mehr Komfort und Sicherheit. Damit wirbt der Hersteller zumindest. Dabei werden nicht nur fahrzeuginterne Daten wie Geschwindigkeit, Beschleunigungen und Bremsvorgänge erfasst, sondern über viele Kameras und Sensoren auch das, was außerhalb des Fahrzeuges passiert und damit zwingend auch, wer sich dort in unmittelbarer Nähe im Straßenverkehr bewegt.

Selbst im geparkten Zustand zeichnen Tesla Fahrzeuge auf (Sentry-Modus).

Im Innenraum des Fahrzeugs befinden sich ebenfalls Kameras und Mikrofone, es ist daher nicht unbedingt angeraten Informationen mit einem hohen oder sehr hohen Schutzbedarf im Fahrzeug zu verarbeiten z.B. durch Gespräche im Innenraum.

Diese Daten werden von dem Fahrzeug erfasst, für entsprechende Reaktionen im Straßenverkehr ausgewertet und unter Umständen in der herstellereigenen Cloud gespeichert, wobei auch die Fahrzeuge Cloud-Teilnehmer / mobile Daten-Speicher (im Sinne einer fahrenden USB Festplatte mit Fernzugriff) sind auf die Tesla jederzeit Zugriff hat. Tesla selbst sieht die Fahrzeuge als eigene Netzwerkteilnehmer im Tesla Netzwerk und verfolgt Aktivitäten am Fahrzeug >>> https://de.lookout.com/blog/hacking-a-tesla

Wann findet eine Weitergabe dieser Daten statt?

Auf entsprechende Anfrage von Behörden gibt Tesla diese Daten – vermeintlich ohne gesonderte Zustimmung des Fahrzeughalters – heraus.  

Die Behörden verfolgen damit meist das Ziel, Unfälle aufzuklären, bei denen es keine Zeugen gab. So kann aus den Fahrzeugdaten zum Beispiel die Pedalstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt abgelesen werden oder auch ob das Fahrzeug beschleunigt oder gebremst hat oder wie schnell es war. Auch der Zugriff auf Videos oder Bilder von der Situation zum Unfallzeitpunkt können für die Aufklärung des Herganges hilfreich sein.

Die Daten helfen nicht nur, bei Fahrerflucht den Täter zu ermitteln, sondern andersherum gegebenenfalls auch, den Täter zu entlasten.

Gibt es keine anderen Beweise, haben die Behörden ein besonderes Interesse daran, auf die von Tesla gespeicherten Daten zuzugreifen.

Ist die Erhebung datenschutzkonform?

Dies wirft die Frage auf, ob die Erhebung all dieser Daten datenschutzkonform im Sinne der DSGVO ist. Zu beachten ist hierbei, dass einerseits der Fahrzeughalter und Fahrer sowie am Verkehr beteiligte Dritte betroffen sind.

Soweit der Fahrzeughalter betroffen ist, hat dieser mit dem Kauf eines Fahrzeuges, das die Fahrsituation durch umfangreiche Daten aufzeichnet, in diese Aufzeichnung eingewilligt. Ist in den entsprechenden Datenschutzbestimmung auch der Zweck der Datenerhebung aufgeführt, ist die Erfassung erlaubt.

Eine entsprechende Einwilligung mit vollständiger Transparenz von jedem Fahrer / Nutzer des in Ihrer Verantwortung befindlichen Teslas einzuholen ist angeraten.

Diese Einwilligung kann der Fahrzeughalter auch beim Kauf verweigern oder nachträglich widerrufen. Tesla räumt selbst ein, dass die entsprechenden Einstellungen und Datenschutzbestimmungen jederzeit individuell angepasst werden können. Gleichzeitig erwähnt der Hersteller aber auch, dass beim Ablehnen der Datenerfassung „eingeschränkte Funktionalität, ernsthafte Schäden oder Funktionsunfähigkeit eintreten“ können. So ergibt sich in der Praxis kaum eine Mitgestaltungsmöglichkeit durch den Fahrzeughalter, der den beworbenen Komfort nicht ausschließen möchte. Die Freiwilligkeit dieser Einwilligung ist demnach mehr als fraglich.

Dritte Verkehrsbeteiligte haben dagegen nicht eingewilligt. Es liegt eine unerlaubte Aufnahme von natürlichen Personen im öffentlichen Raum vor, die gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

Was (potentielle) Halter und Käufer beachten sollten

Vor dem Kauf sollte man sich unbedingt im Detail damit auseinandersetzen, welche Daten erhoben werden und welche Erhebung man gegebenenfalls ausschließen will, bevor eine Weitergabe stattfindet, mit der man nicht einverstanden war.

Auch wenn der Kauf schon einige Zeit zurück liegt, kann man immer an einen möglichen Widerruf der Einwilligung denken.

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