Datenschutzklage gegen Apple: Siri hört zu viel mit

Zuletzt aktualisiert am 1. Juni 2026

Im Jahr 2019 kam ein großer Datenschutzskandal bezüglich Siri, dem Sprachassistenzsystem von Apple, an die Öffentlichkeit. Mitarbeiter von Apple-Subunternehmen berichteten damals, wie Siri-Audiomitschnitte systematisch durch menschliche Mitarbeiter ausgewertet wurden und dabei der Datenschutz in erheblichem Maße missachtet wurde. Die Mitschnitte enthielten nicht selten sehr intime Details, persönliche oder auch kompromittierende Informationen, über die eine direkte Identifizierung der betroffenen Person möglich war. Der Fall hat weitreichende Konsequenzen für den Umgang mit Sprachassistenten und den Datenschutz in der digitalen Welt.

Der Siri-Datenschutzskandal im Detail

Nach den Enthüllungen wurde eine Sammelklage in den USA gegen Apple eingereicht. Die Kläger warfen Apple vor, dass Siri regelmäßig ohne bewusste Aktivierung durch die Nutzer private Gespräche aufgezeichnet habe. Diese ungewollten Aufzeichnungen seien dann an Drittunternehmen weitergeleitet worden, die sie im Rahmen eines sogenannten „Grading-Programms“ auswerten sollten, um die Qualität der Spracherkennung zu verbessern und die Trefferquote der Sprachbefehle zu erhöhen.

Besonders brisant war dabei: Die Mitarbeiter der beauftragten Subunternehmen konnten die Aufnahmen in vielen Fällen konkreten Personen zuordnen und deren Identität ermitteln. Sie hörten vertrauliche Arztgespräche mit sensiblen Diagnosen, geschäftliche Verhandlungen über Firmengeheimnisse, intime Unterhaltungen zwischen Partnern und sogar Details über illegale Aktivitäten und Drogenkonsum mit. Die Aufnahmen wurden darüber hinaus teilweise mit umfangreichen Nutzerdaten wie dem aktuellen Standort, gespeicherten Kontaktdaten und detaillierten App-Nutzungsdaten verknüpft, was die Identifizierung der aufgenommenen Personen noch erheblich einfacher machte.

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Das gesamte Ausmaß des Skandals war beträchtlich: Der britische Guardian berichtete im Juli 2019 als erste renommierte Zeitung über die Praktiken von Apple. Ein Whistleblower, der als Auftragnehmer für Apple in einem Büro in Irland arbeitete, offenbarte der Öffentlichkeit, dass er und seine zahlreichen Kollegen täglich rund 1.000 Siri-Aufnahmen abhörten und bewerteten. Die Aufnahmen enthielten neben alltäglichen Siri-Anfragen wie Wetterabfragen und Musikwünschen auch hochvertrauliche medizinische Informationen, wertvolle Geschäftsgeheimnisse und intime Gespräche zwischen Paaren in deren privatesten Momenten. Die Enthüllungen lösten weltweit Empörung und eine breite öffentliche Debatte über die Datenschutzpraktiken großer Technologieunternehmen aus.

Wie kam es zu den ungewollten Aufnahmen?

Siri wird normalerweise durch den Sprachbefehl „Hey Siri“ oder durch Drücken einer Taste auf dem jeweiligen Apple-Gerät aktiviert. Allerdings kam es in der Praxis häufig zu sogenannten False Positives – also unbeabsichtigten Aktivierungen des Sprachassistenten. Alltägliche Geräusche wie das Öffnen von Reißverschlüssen, das Rascheln von Kleidung, Hintergrundgespräche oder ähnlich klingende Wörter und Silben konnten Siri versehentlich aktivieren. In diesen Fällen zeichnete das System bis zu 30 Sekunden lang Gespräche auf, ohne dass die Nutzer dies bemerkten oder in irgendeiner Weise darüber informiert wurden.

Apple gab in einer offiziellen Stellungnahme an, dass nur ein kleiner Prozentsatz der gesamten Siri-Anfragen an menschliche Prüfer weitergeleitet wurde – weniger als 0,2 Prozent aller Interaktionen. Kritiker und Datenschutzexperten wiesen jedoch darauf hin, dass angesichts der weltweit über 500 Millionen aktiven Siri-fähigen Geräte auch dieser scheinbar geringe Prozentsatz in absoluten Zahlen Hunderttausende oder gar Millionen von weitergeleiteten Aufnahmen bedeuten konnte. Problematisch war zudem, dass Apple die einzelnen Aufnahmen mit einer eindeutigen Geräte-ID verknüpfte und zusammen mit weiteren umfangreichen Nutzerdaten langfristig speicherte. Obwohl Apple betonte, dass die Daten vor der Weitergabe an die menschlichen Prüfer anonymisiert würden, enthielten die Audioaufnahmen selbst häufig genug Kontextinformationen – wie vollständige Namen, Wohnadressen, Telefonnummern oder Arzttermine –, um die sprechenden Personen ohne großen Aufwand eindeutig zu identifizieren.

Die Sammelklage und der historische Vergleich

Die im Jahr 2019 eingereichte Sammelklage wurde vor dem zuständigen US-Bundesgericht im Northern District of California verhandelt. Die zahlreichen Kläger beriefen sich unter anderem auf den California Invasion of Privacy Act (CIPA), den Federal Wiretap Act sowie auf weitere einschlägige Bundesgesetze und einzelstaatliche Datenschutzgesetze. Sie argumentierten überzeugend, dass Apple ohne eine gültige und informierte Einwilligung der betroffenen Nutzer systematisch private Gespräche aufgezeichnet und diese sensiblen Audiodaten an Drittunternehmen weitergegeben habe.

Im Januar 2025 einigte sich Apple schließlich auf einen Vergleich in Höhe von 95 Millionen US-Dollar – eine der größten Vergleichssummen in einem Datenschutzverfahren gegen ein einzelnes Technologieunternehmen. Jeder nachweislich betroffene Nutzer konnte im Rahmen des Vergleichs bis zu 20 US-Dollar pro Siri-fähigem Gerät erhalten, wobei maximal fünf Geräte pro Person für die Entschädigung angerechnet werden konnten. Apple musste im Rahmen der Vergleichsvereinbarung kein Fehlverhalten förmlich einräumen, verpflichtete sich aber, gespeicherte Siri-Aufnahmen dauerhaft und unwiderruflich zu löschen und sicherzustellen, dass zukünftig keine ungewollten Aufnahmen mehr ohne die ausdrückliche und aktive Zustimmung des jeweiligen Nutzers an menschliche Prüfer weitergeleitet werden.

Datenschutzrechtliche Einordnung nach der DSGVO

Aus europäischer Perspektive wirft der Fall Apple-Siri erhebliche und grundlegende datenschutzrechtliche Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausreichen. Audioaufnahmen von privaten Gesprächen stellen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO dar, sobald die sprechende Person anhand der Aufnahme oder in Kombination mit anderen verfügbaren Daten identifiziert oder identifizierbar ist. Die systematische Verarbeitung solcher sensiblen Daten bedarf zwingend einer gültigen Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO müsste nach europäischem Recht informiert, freiwillig, spezifisch und unmissverständlich erfolgen. Ob die allgemeinen und äußerst umfangreichen Nutzungsbedingungen von Apple, denen Nutzer beim Einrichten ihres Gerätes zustimmen, diese strengen Anforderungen tatsächlich erfüllen, ist aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr als fraglich. Insbesondere wurden die Nutzer zu keinem Zeitpunkt explizit und transparent darüber informiert, dass ihre privaten Siri-Aufnahmen von menschlichen Mitarbeitern externer Subunternehmen abgehört und inhaltlich ausgewertet werden könnten.

Zudem könnte die grenzüberschreitende Übermittlung der Audiodaten an Subunternehmen in Drittländern außerhalb der EU gegen die strengen Vorschriften zum internationalen Datentransfer nach Art. 44 ff. DSGVO verstoßen. Auch die fundamentalen Datenschutzgrundsätze der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO und der Speicherbegrenzung nach Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO dürften durch die dauerhafte Speicherung der Aufnahmen verletzt worden sein. Besonders relevant ist darüber hinaus die gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO, die bei einer derart systematischen und umfangreichen Verarbeitung von Audioaufnahmen zweifellos erforderlich gewesen wäre.

Konsequenzen für die gesamte Technologiebranche

Nach Bekanntwerden des Skandals reagierte Apple mit mehreren weitreichenden Maßnahmen. Das umstrittene Grading-Programm wurde zunächst vollständig ausgesetzt und später in stark überarbeiteter Form mit einer expliziten Opt-in-Option wieder eingeführt. Nutzer müssen nun in den Geräteeinstellungen aktiv und bewusst zustimmen, bevor ihre Siri-Aufnahmen zur Qualitätsverbesserung verwendet werden dürfen. Außerdem werden Aufnahmen nicht mehr dauerhaft gespeichert und nicht mehr an externe Subunternehmer zur Auswertung weitergegeben.

Auch andere große Technologieunternehmen wie Google und Amazon sahen sich zeitgleich mit ähnlichen schwerwiegenden Vorwürfen bezüglich ihrer eigenen Sprachassistenten Google Assistant und Alexa konfrontiert. Amazon musste öffentlich einräumen, dass Alexa-Aufnahmen von Tausenden Mitarbeitern in Büros auf der ganzen Welt routinemäßig abgehört und ausgewertet wurden. Die gesamte Branche hat seitdem ihre Datenschutzpraktiken bei Sprachassistenten grundlegend überarbeitet und reformiert. Transparenz gegenüber den Nutzern, klare und verständliche Opt-in-Mechanismen sowie regelmäßige Löschung gespeicherter Aufnahmen sind heute zum branchenweiten Standard geworden.

Was können betroffene Nutzer konkret tun?

Nutzer von Sprachassistenten sollten verschiedene praktische Vorsichtsmaßnahmen treffen, um ihre Privatsphäre und ihre persönlichen Daten wirksam zu schützen. In den Einstellungen von Siri kann die Option zur Verbesserung der Spracherkennung durch menschliche Prüfer jederzeit deaktiviert werden. Bereits gespeicherte Siri-Verlaufsdaten lassen sich vollständig und manuell aus dem Gerät löschen. Auch die Wahrscheinlichkeit versehentlicher Aktivierungen kann durch das Deaktivieren der Funktion „Hey Siri“ und die ausschließliche Nutzung der manuellen Aktivierung per Tastendruck deutlich reduziert werden.

Grundsätzlich empfiehlt es sich dringend, Sprachassistenten in besonders vertraulichen Situationen zu deaktivieren oder die entsprechenden Geräte vollständig aus dem Raum zu entfernen – etwa bei Arztgesprächen und medizinischen Beratungen, bei Rechtsberatungen und Mandantengesprächen, bei geschäftlichen Verhandlungen über vertrauliche Themen oder bei privaten und intimen Gesprächen. Auch in Unternehmen sollte der Einsatz von Sprachassistenten in Büroräumen und Konferenzräumen datenschutzrechtlich sorgfältig geprüft und in der betrieblichen Datenschutzerklärung gegenüber Mitarbeitern und Besuchern transparent dokumentiert werden.

Fazit: Datenschutz bei Sprachassistenten bleibt hochrelevant

Der Fall Apple-Siri zeigt eindrücklich und exemplarisch, dass Sprachassistenten trotz ihres unbestreitbaren Nutzens erhebliche und nicht zu unterschätzende Datenschutzrisiken mit sich bringen können. Ungewollte Aufnahmen privater Gespräche, intransparente und für den Nutzer nicht nachvollziehbare Datenverarbeitungsprozesse und die unkontrollierte Weitergabe sensibler Audiodaten an externe Drittunternehmen können das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung massiv verletzen. Unternehmen, die Sprachassistenten in ihren Geschäftsräumen einsetzen oder ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen, sollten dies zwingend im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO berücksichtigen und verbindliche interne Richtlinien für deren datenschutzkonforme Nutzung aufstellen.

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Über den Autor: Marcel Kießlich ist Geschäftsführer der DATUREX GmbH und TÜV-, IHK- und Bitkom-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter. Seit 2012 betreut er mit seinem Team Mandanten bundesweit — von der DSGVO-Compliance bis zur KI-Verordnung. Kostenlose Erstberatung anfragen