Im Jahr 2019 kam ein großer Datenschutzskandal bezüglich Siri, dem Sprachassistenzsystem von Apple (Sitz in Kalifornien), an die Öffentlichkeit. Mitarbeiter von Apple-Subunternehmen berichteten damals, wie Siri-Audiomitschnitte durch Mitarbeiter ausgewertet wurden und dabei der Datenschutz missachtet wurde. Die Mitschnitte enthielten nicht selten sehr intime Details, persönliche oder auch kompromittierende Informationen, über die eine Identifizierung der Person möglich war.

Daraufhin wurde eine Sammelklage bei Gericht eingereicht, die Apple nicht nur einen Verstoß gegen das kalifornische Datenschutzrecht, sondern auch Vertragsbruch im Zusammenhang mit dem Federal Wiretap Act, der Datenschutzvorgaben rund um Kommunikationsdienste regelt, sowie unlauteren Wettbewerb vorwirft.

Was war vorgefallen?

Der Vorwurf an Apple ist, dass der Sprachassistent Siri zu viel mithörte. Normalerweise wird das System über sogenannte „hot words“ wie „Hey, Siri“ dazu aufgefordert, Audiomitschnitte anzufertigen und diese entsprechend auszuwerten.

Im vorliegenden Fall wurde durch Mitarbeiter von Apple-Subunternehmen aber aufgedeckt, dass Siri auch in Situationen, in denen sie nicht mithören sollte, Mitschnitte anfertigte, auswertetet und entsprechende Informationen an Dritte weitergab. Hierbei nutzten die Dritten die Daten vor allem zu Werbezwecken.

So berichteten einige Kläger der Sammelklage, dass sie nach Arztgespräche Werbung für die besprochene Behandlung oder nach privaten Gesprächen über ein Restaurant Werbung für eben dieses erhielten.

Apple spricht in diesen Fällen von einer „unbeabsichtigten Aktivierung“ des Sprachassistenten. Direkt nach den Vorwürfen 2019 stoppte Apple auch die Auswertung von Siri-Audiomitschnitten durch Mitarbeiter und stellte Datenschutzverbesserungen in Aussicht. Noch Ende desselben Jahres wurde allerdings wieder eine menschliche Auswertung vorgenommen, wenn der Nutzer der Weiterverarbeitung einmalig zustimmte. Aufnahmen, die unbeabsichtigt entstanden sind, wertet Apple laut eigenen Aussagen seitdem nicht mehr aus, sondern lösche diese sofort. Außerdem sollen nur noch eigene Mitarbeiter Zugriff auf Siri-Aufzeichnungen haben.

Einblick in die eigenen getätigten Siri-Anfragen erhalten Nutzer weiterhin nicht. Auch das Löschen dieser Anfragen und der damit verbundenen Daten scheint nur sehr begrenzt möglich zu sein.

Entwicklung vor Gericht

Der zuständige Richter hat die Sammelklage nun weitgehend zugelassen. Allein der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbes musste gestrichen werden. Apple muss sich nun entsprechend der Datenschutzvorwürfe vor Gericht verantworten.

Auch gegen die Sprachassistenzsysteme der konkurrierenden Anbieter wie Google und Amazon liegen bereits ähnliche Beschwerden vor, gegen die in den USA ähnliche Verfahren unter Federführung derselben Verteidiger angestrebt werden.

Ergebnisse stehen immer noch aus.

Untersuchungen auch in der EU gefordert

Ein Whistleblower aus dem Apple-Unternehmen fordert nun auch datenschutzrechtliche Konsequenzen für Apple in der EU. Die Aufdeckung des Vorgehens und das Ergreifen von Konsequenzen halte er für so wichtig, dass er dafür seine Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Subunternehmen gebrochen habe.

Er formulierte einen an europäische Datenschutzbehörden und den europäischen Datenschutzbeauftragten gerichteten offenen Brief. Hierin fordert er eine Untersuchung des Konzerns hinsichtlich des früheren und aktuellen Vorgehens und eine Sichtung aller gesammelten Daten.

Seine Forderungen und seine Besorgnis beschränkt er nicht nur auf Apples Siri, sondern erweitert sie auf alle Sprachassistenzsysteme.

Ob auch in der EU eine solche (gerichtliche) Untersuchung stattfindet, bleibt abzuwarten.

DSB buchen
de_DEDeutsch