Datenschutz und Neukunden
Da Unternehmen nicht gern auf Kunden warten möchten, ziehen diese gern die Möglichkeit der Neukundenakquise in Betracht. Kunden müssen für das eigene Produkt oder die Marke begeistert werden. Für Telefonprofis ist das ein Kinderspiel. Einmal den Hörer in der Hand, wird das potenzielle Klientel schnell überzeugt und der Termin für die persönliche Beratung vor Ort ist vereinbart. Besonders im B2B Bereich kommen da unzählige Fragen auf. Da Privatkunden schon seit Jahren nicht einfach so angerufen werden dürfen, sieht das im geschäftlichen Bereich ganz anders aus.
Telefonische Kaltakquise – aufpassen!
Unternehmen dürfen andere Unternehmen über Ihre Leistungen informieren und neue Kunden per Telefon akquirieren. Im besten Fall liegt eine Einwilligungserklärung vor. Ist dies nicht der Fall, sollte man genau prüfen, ob der Anzurufende überhaupt Interesse haben könnte. Denn potenzielle Geschäftskunden sollten ein mutmaßliches Interesse für unser Produkt oder unsere Dienstleistung aufweisen. In diesem Fall dürfen wir sie ohne vorherige Einwilligung telefonisch kontaktieren. Ein sachlicher Zusammenhang zur Dienstleistung oder den Produkten sollte ebenso gegeben sein.
Laut Rechtsgrundlage muss das werbende Unternehmen aufgrund konkreter Umstände ein sachliches Interesse beim anzurufenden Unternehmen aufweisen.
Wichtig ist: Richtig abwägen und die Situation einschätzen, denn
https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__2.html
zeigt auf, welche Maßnahmen ergriffen werden können und welche nicht.
Beispiel: Geht aus dem Internetauftritt des Unternehmens hervor, dass dieses Unterstützung bei der Gestaltung der Website oder im IT-Bereich gebrauchen könnte, kann das IT Unternehmen telefonisch Kontakt aufnehmen. Die Begründung könnte sein, dass eine fehlerfreie, aktuelle und übersichtliche Website mehr Erfolg für das Unternehmen bedeutet und somit auch mehr Kunden mit sich bringt. Dem Gegenüber bleibt am Telefon dann immer noch die Möglichkeit, dies abzulehnen.
Tipp: Telefonische Kaltakquise sollte gut durchdacht werden.