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Data Act — Inhaltsverzeichnis

KI-generierte Zusammenfassung

Die Kommission empfiehlt bis September 2025 unverbindliche Mustervertragsklauseln für Datenzugang, Vergütung und Cloud-Nutzung. Sie sollen faire, FRAND-konforme B2B-Datenverträge erleichtern, insbesondere zwischen KMU und größeren Marktteilnehmern.

Art. 41 Data Act

Mustervertragsklauseln und Standardvertragsklauseln

(1)Die Kommission erstellt und empfiehlt vor dem 12. September 2025 unverbindliche Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung – einschließlich Bedingungen für eine angemessene Gegenleistung und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie nicht verbindliche Standardvertragsklauseln für Verträge über Cloud-Computing –, um die Parteien bei der Ausarbeitung und Aushandlung von Verträgen mit fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden vertraglichen Rechten und Pflichten zu unterstützen.
Quelle:
EUR-Lex CELEX 32023R2854
Fundstelle:
ABl. L 2023/2854 vom 22.12.2023
Stand:
2023-12-22
Abgerufen:
2026-10-11