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AI Act — Inhaltsverzeichnis

Erwägungsgrund 87

Zusätzlich sollte, wenn ein Hochrisiko-KI-System, bei dem es sich um ein Sicherheitsbauteil eines Produkts handelt, das in den Geltungsbereich von Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union auf Grundlage des neuen Rechtsrahmens fällt, nicht unabhängig von dem Produkt in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, der Produkthersteller im Sinne der genannten Rechtsvorschriften die in der vorliegenden Verordnung festgelegten Anbieterpflichten erfüllen und sollte insbesondere sicherstellen, dass das in das Endprodukt eingebettete KI-System den Anforderungen dieser Verordnung entspricht.

Quelle:
EUR-Lex CELEX 32024R1689
Fundstelle:
ABl. L 2024/1689 vom 12.07.2024 (berichtigt: ABl. L 2025/90802 vom 09.10.2025)
Stand:
2024-07-12
Abgerufen:
2026-06-18