Datenschutz in der Praxis – Arztpraxis – Schulung

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Beschreibung

Datenschutz in der Praxis – Arztpraxis – Schulung

Die Teilnehmer erlernen was im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit speziell in der Arztpraxis zu beachten ist.
Inhalt
1. Einführung und Vorwort (Vertraulichkeit als Arbeitsgrundlage in der Arztpraxis)
2. Personenbezogene Daten im Arztpraxis
3. Grundlagen der Verarbeitung im Sinne des Datenschutzes in der Arztpraxis
4. Rechte des Patienten
5. Pflichten der Arztpraxis / des Arztes
6. Praxis-Fallbeispiele im Arztpraxis und deren korrekte datenschutzrechtliche Handhabung
7. Abschluss

Jede Praxis Schulung enthält die Datenschutz Grundlagen – Schulung, da die Praxis Schulung auf der Grundlagen Schulung aufbaut.

+ Datenschutz Grundlagen – Schulung

Die Datenschutz Grundlagen – Schulung dient der Mitarbeitersensibilierung im Sinne des Datenschutzes. Die Teilnehmer erlernen grundlegend die relevanten datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Inhalt

1. Grundlagen
2. Pflichten des Verantwortlichen
3. Betroffenenrechte
4. Datenschutzdokumentation
5. Erhebung von personenbezogenen Daten
6. Weitergabe / Übermittlung von personenbezogenen Daten
7. Einwilligungserklärung
8. IT-Sicherheit und Datensicherheit
9. Meldekette bei Verstößen
10. Sanktionen bei Verstößen

Beispielhafte Auszüge aus der Arztpraxis – Schulung:

  • Patientendaten sollten vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Schutzziel der Vertraulchkeit.
  • Es sollte ein angemessenes Maß an Datensicherheit gewährleistet sein, um Datenverlust oder -diebstahl zu verhindern. Schutzziel der Verfügbarkeit.
  • Der Zugriff auf Patientendaten sollte auf autorisiertes Personal beschränkt sein und auf eine “Need-to-know”-Basis basieren.
  • Es sollten geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
  • Vorhandene Datenschutzrichtlinien und -verfahren sollten klar definiert und den Mitarbeitern regelmäßig vermittelt werden.
  • Die Einwilligung der Patienten sollte eingeholt werden, bevor ihre Daten für andere Zwecke als die medizinische Versorgung verwendet werden.
  • Patienten sollten das Recht haben, ihre eigenen medizinischen Daten einzusehen, zu korrigieren und zu löschen, sofern dies nicht mit anderen rechtlichen Bestimmungen kollidiert.
  • Die Praxis sollte einen Datenschutzbeauftragten benennen, der für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich ist.
  • Bei der Nutzung von IT-Systemen sollten geeignete Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 32 DSGVO ergriffen werden, wie z.B. Passwortschutz, Firewall und Verschlüsselung, ggf. weitere IT-Grundschutz-Maßnahmen.
  • Bei der Weitergabe von Patientendaten an Dritte, wie z.B. Labore oder Versicherungen, sollten angemessene Vereinbarungen zum Datenschutz getroffen werden.

Zusätzliche Informationen

Verfügbarkeit

1 Jahr

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