Wo ist meine Post?

Endlich! Sie haben alle nötigen Unterlagen den Termin in zwei Wochen zusammen. Ihr Geschäftspartner hat Sie gebeten, ihm die wichtigsten Unterlagen vorab, zur Terminvorbereitung, zukommen zu lassen. Marke drauf und auf zur Post.

Eine Woche später erfahren Sie, dass Ihr Geschäftspartner keine Unterlagen erhalten hat.

Prüfen Sie Fehler in der Anschrift

Es ist natürlich immer von Vorteil einen Brief mit wichtigen Unterlagen per Einschreiben oder gegen Empfangsbeleg zu versenden. Man hat seine Fracht diesen Fall zwar versichert, aber die Gefahr für einen Verlust dieser Sendungen besteht dennoch.

Prüfen Sie Ihren Beleg, ob die Adresse richtig geschrieben wurde. Wer ein Postbuch führt, kann in diesem nach Fehlern suchen. Auch können Sie online anhand Ihrer Sendungsnummer prüfen, welcher Versandstatus aktuell vermerkt wurde.

Alle Daten richtig, Zustellung dennoch nicht erfolgt

Alle Daten sind richtig, aber der Brief ist unauffindbar?

Fragen Sie direkt beim Zusteller nach. Sollte Ihre Sendung abhanden gekommen oder beschädigt sein, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Bis zur Höhe des nachgewiesenen Wertes, des versendeten Inhalts, übernimmt beispielsweise die Deutsche Post die Haftung. Nähere Informationen erfragen Sie bitte direkt.

Und die vertraulichen Daten?

Leider kann Ihnen niemand den Verlust der verlorenen gegangenen Daten ersetzen. Jeder weiß, das persönliche Daten mehr Wert sein können, als materielle.

Streng vertrauliche Unterlagen enthalten meist sehr empfindliche personenbezogene Daten, welche nur für bestimmte Augen vorgesehen sind.

Kommen diese Daten in die falschen Hände, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise drohen dem Unternehmen bei Datenverlust hohe Bußgelder, ein Imageschaden, Schadensersatzansprüche oder Freiheitsstrafen.

Datenschutzverstoß ja, aber wer hat verstoßen?

Sobald personenbezogene Daten verloren gehen, muss dies umgehend (innerhalb von 72 Stunden) bei dem zuständigen Datenschutzbeauftragten oder direkt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) gemeldet werden. Ebenso sollte die betreffende Person über den Verlust informiert werden, sofern ein hohes Risiko für Ihre Rechte oder Freiheiten zu erwarten ist. (§42a BDSG/Art.34 DSGVO)

Unser Tipp:

  • Prüfen Sie ob und wie viele sensible Daten verloren gegangen sind.
  • Melden Sie den Verlust bei der Post, vielleicht wurde beim Sortieren die Adresse vertauscht und die Sendung taucht wieder auf
  • Besprechen Sie weitere Vorgehensweisen sofort mit Ihrem Datenschutzbeauftragten oder holen Sie sich rechtlichen Beistand ein
  • Melden Sie, wenn nötig, den Datenverlust innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und der betreffenden Person
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de_DEDeutsch