Das Handelsregister hat eine Online-Präsenz: www.handelsregister.de . Seit Anfang dieses Monats lassen sich hier alle Einträge im Handelsregister online kostenlos und ohne Registrierung abrufen. Unter den Daten, die hier abrufbar sind, befinden sich auch persönliche Daten.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis aller angemeldeten Kaufleute. Es wird vom zuständigen Registergericht geführt. Je nach Geschäftsform sind bestimmte Eintragungen vorzunehmen oder Dokumente zu hinterlegen. Im Handelsregister findet man unter dem Namen eines Unternehmens (Firma) den Sitz, die Niederlassungen, Tätigkeitsbereiche, Bezeichnung der Vertreter, Rechtsform und das Stammkapital. Jede Änderung wird dem Eintrag angefügt, sodass alle Änderungen bezüglich des Unternehmens nachverfolgt werden können. Außerdem werden je nach Unternehmen noch Dokumente wie Gesellschafterliste (GmbH), Satzung (KG), Liste der Aufsichtsratsmitglieder (AG) oder Unternehmensvertrag angefügt.

Grundsätzlich kann jeder in das Handelsregister Einsicht nehmen (§ 9 I HGB). Die Möglichkeit dazu besteht online oder vor Ort bei dem zuständigen Gericht.

Was ist Handelsregister.de?

Die Plattform Handelsregister.de ermöglicht online die Einsichtnahme in das Handelsregister. Bisher war es hierfür nötig, sich zu registrieren. Bei einigen Dokumenten war zur Einsicht sogar eine Gebühr fällig. Um den Ansprüchen des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie der EU gerecht zu werden, ist die Registerauskunft seit dem 1. August vereinfacht: Die Registrierung entfällt und es entstehen keine Kosten mehr zur Einsicht. Ziel der EU-Richtlinie ist es, die Gründung von Gesellschaften und die Verfügbarkeit von Registerinformationen zu vereinfachen.

Vorteile

Die Vorteile der Vereinheitlichung des Portals liegen auf der Hand: Jeder Bürger kann nun mit minimalem Aufwand Einsicht in das Handelsregister nehmen. Dies fördert die Transparenz. Diese Zielsetzung besteht nicht erst seit der EU-Richtlinie, sondern ist auch Ziel der Regelungen zum Handelsregister im HGB.

Nachteile

Die Umsetzung der Zugänglichmachung des Handelsregisters lässt Datenschützer stellenweise schaudern: In etlichen Dokumenten sind Unterschriften nicht geschwärzt, an vielen Stellen finden sich private Anschriften, Geburtsdaten oder sogar Kontonummern und bei Dokumenten, die notariell beurkundet sind, werden zum Teil sogar Ausweisnummern genannt. Hier liegen personenbezogene Daten und Daten mit hohem Missbrauchspotential öffentlich verfügbar vor.

Transparenz vs Datenschutz

Es ist offensichtlich, dass nicht nur die Umsetzung hier humpelt, sondern auch ein Versagen des Gesetzgebers vorliegt. Die Meinungen zur Umgestaltung des Portals gehen allerdings auseinander.

Die eine Seite betont, dass es das Portal schon lange gebe, ohne dass sich datenschutzrechtliche Debatten ergeben hätten. Neu sei lediglich der Verzicht auf Gebühren und Registrierungen. Das Portal verwirkliche die Transparenz, so wie es im HGB vorgesehen sei.

Die andere Seite sieht die Sorge der Betroffenen um den Missbrauch ihrer Daten. Es werden Einschränkungen der freien Veröffentlichung oder zumindest des freien Zugangs gefordert. Außerdem hätte man die Dokumente besser in maschinenlesbarer Form mit entsprechenden Zugangsbeschränkungen veröffentlichen können, statt stumpf alles Verfügbare zu digitalisieren.

Die zuständige Datenschutzbehörde verteidigt das Portal zwar weiterhin, sehe aber die erhöhte Sorge der Betroffenen ein. Deshalb rege sie an, im Rahmen der europäischen Vorgaben die freie Veröffentlichung aller Registerdaten im Internet einzuschränken, um die betroffenen Personen zu schützen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

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