Datenschutzverstoß, ab wann dieser vorliegt

Auf einen Schadensersatz bei Datenschutzverstoß hat derjenige Anspruch, der einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet. Der Verantwortliche muss für den Schaden aufkommen, sofern ein Verstoß gegen die DSGVO vorliegt, einer Person ein materieller/immaterieller Schaden entstanden ist oder ein Verschulden des Verantwortlich nachzuweisen ist.

Nachweis durch den Verantwortlichen

Bei einem Datenschutzverstoß muss der Verantwortliche bestätigen, dass er für den Verlust der Daten und den Umstand verantwortlich ist oder nicht.

Ein Verstoß liegt dann vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde.

Angesichts der neuen Datenschutzvorschriften wird es für die Verantwortlichen nicht einfach die entsprechenden Nachweise zu erbringen.

Beispiel eines Verstoßes

Das alleinige Versenden einer E-Mail in der alle Empfänger sichtbar werden, stellt einen Verstoß im Datenschutzrecht dar. Das kann schnell passieren, wenn beispielsweise Newslettern die Runde machen.

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