Datenschutz in der Pflege, so sind Sie auf der sicheren Seite

Da die Pflege dem medizinischen Bereich zugeordnet ist, gilt auch hier die ärztliche Schweigepflicht. Dennoch spielt das Datenschutzrecht eine große Rolle.

Der Umgang mit sensiblen Daten von Betroffenen erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

Im Pflegeheim

Generell sollten die wichtigsten Punkte bereits im Pflegevertrag enthalten sein. Der Bewohner kann aber selbst entscheiden, welche Daten er preisgeben möchte und was damit passiert. Werden beispielsweise Bilder der Bewohner im öffentlichen Bereich ausgehangen, muss jede dieser Personen dazu einwilligen. Auch die Videoüberwachung sollte klar gekennzeichnet sein. Besucher und Bewohner sind darüber zu informieren. Ein Aushang an den Eingängen wäre daher optimal.

Da zu jedem Bewohner auch eine Pflegeakte gehört, muss diese stets gut unter Verschluss gehalten werden. Die Gefahr, dass Unbefugte Zugang zu Diagnosen, Krankheitsverläufen oder weiter personenbezogenen Daten erhalten ist groß. Deswegen müssen diese Dokumente jederzeit verschlossen aufbewahrt werden. Ein abschließbarer Aktenschrank in einem separaten Raum ist in jedem Fall eine gute Wahl. Denn verschwindet eine Patientenakte, kann dies schwerwiegende Folgen für das Heim selbst und die zuständigen Mitarbeiter nach sich ziehen. Auch Mitarbeiter die Daten verlieren werden in die Mangel genommen. Dies gilt auch für den Verlust von Diensthandys, Tourenplanern und weitere relevante Unterlagen.

Die ambulante Pflege

Die Anforderungen in der ambulanten Pflege sind identisch mit denen im Pflegeheim.

Das Pflegepersonal unterliegt immer der Schweigepflicht. Selbst Angehörige des Betroffenen dürfen erst nach dessen Einwilligung über diverse Details zum Pflegeverlauf und -zustand erhalten. Ändert sich der Betreuer oder Pfleger, zum Beispiel durch Schichten, Urlaub, Krankheit oder Pflegedienstwechsel, so ist bei der Datenweitergabe besondere Vorsicht geboten. Der Austausch der Informationen ist unumgänglich. Allerdings dürfen nur Patienteninformationen weitergegeben werden, die für die Betreuung wirklich nötig und relevant sind. Da ein Pfleger mit der Zeit viele Details aus dem Leben der Betroffenen erfährt, sollte er gut abwägen, was er an andere weitergibt. Für viele ältere Menschen ist der Pfleger zum Teil auch ein guter Freund. Und wie es im Leben so ist, erzählt man dem einen „Freund“ mehr und dem anderen weniger.

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