Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz weisst heute wieder aktuell darauf hin das Webseiten beim Tracking Ihrer Nutzer vor Beginn des Trackings eine Einwilligung einholen müssen.

Dies geschieht aktuell auf den wenigsten Webseiten, denn viele Webseiten Betreiber beschreiben das Tracking einfach nur in Ihrer Datenschutzerklärung. Dies ist jedoch technisch und datenschutzrechtlich nicht korrekt umgesetzt. Das personenbezogene Tracking von Benutzern mit z.B. Google Analytics direkt nach dem Laden der Webseite ist verboten.

Stattdessen müssen sogenannte pre-load Einwilligungen (Einwilligungen vor dem Laden und der Durchführung des Trackings) eingeholt werden und auf Basis dieser Einwilligung kann dann ein Tracking erfolgen oder aber auch nicht (je nachdem was der Benutzer gewählt hat).

Gängige Kauflösungen für z.B. WordPress sind die Verwendung von Plugins wie z.B. dem hier.

Als Webentwickler kann man natürlich sich auch selbst ein Overlay bauen was dann dynamisch via Java Script das Laden der Plugins und die Ausführung der Tracking Befehle durchführt nachdem der Nutzer diesem Tracking zugestimmt hat, dass ist kein Hexenwerk und nur ein geringer Aufwand den aktuellen Tracking Code unter ein onClick Event zu verschieben und ein Overlay zu designen sowie dieses zu laden.

Weiterführende Informationen:

Orientierungshilfe vom BfDI

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