Tagesangebot „Datenschutz“

Insiderwissen aus der Gastronomie.

In der Gastronomie kann es rasend schnell stressig werden.“

Sobald die Saison beginnt, läuft der Laden auf Hochtouren. Als Beschäftigter in der Gastronomie muss man gute Nerven besitzen, besonders stressressistent sein und immer konzentriert arbeiten. An einem „normalen“ Tag in der Hochsaison sind in einem mittelgroßen Betrieb mehr als 1000 Gäste am Tag normal. Das bedeutet schnelles Denken und Handeln. Da in dieser Branche ein enormer Konkurrenzdruck herrscht, Personal immer knapper wird und Gäste merklich anspruchsvoller denken, müssen Gastronomen jeden Tag einhundert Prozent geben, um fortlaufend Ihren guten Ruf zu verteidigen. Gäste werden behandelt wie kleine Könige, sie bekommen die gewünschten Plätze und jeden Tag neue Gerichte präsentiert. Um den Lieblingstisch rechtzeitig ergattern zu können, wird rechtzeitig bestellt. Das Personal nimmt die Daten des Gastes auf. Meistens zählen darunter der Vor- und Nachname, die Telefonnummer, Anzahl der Gäste und der Anlass. Bei größeren Reservierungen werden dementsprechend detailliertere Absprachen getroffen. Zum Zwecke der Bezahlung werden natürlich auch die Kontodaten des Gastes abgefragt und hinterlegt, sowie die Anschrift für die Rechnung.

Bestellung, aber richtig

In vielen Häusern erfolgt die Eingabe der Daten in ein digitales Reservierungssystem. Dennoch befindet sich auch dort, ab und zu, ein kleines Bestellbuch, an einem zentralen Platz, in der Nähe der Theke. Im Trubel muss es schnell gehen und das Eintippen ins System dauert viel zu lange. Das zu zapfende Bier in der einen, den Stift in der anderen Hand, das Telefon am linken Ohr, und das rechte wird durch die Klingel aus der Küche beschallt. Schnell fragt der Kellner die Daten des Gastes ab, schreibt sie bestenfalls in das vor sich liegende Bestellbuch. Ist das Gespräch beendet und der Vorgang abgeschlossen, geht es schon zum nächsten Tisch. Keine fünf Minuten später steht der nächste Gast am Tresen und möchte einen Tisch bestellen. Diesmal reicht Zettel und Stift, mehr Zeit bleibt nicht.

Am Ende des Tages wird neben der Abrechnung auch die Tischreservierung ins Buch eingetragen. Aber was ist, wenn der Zettel mit Namen, Telefonnummer und Rechnungsdaten im Trubel plötzlich verloren gegangen ist?

Eine Frage der Systempflege

Da diese Bestellbücher meistens später in System eingepflegt werden, kommen durch Schichtwechsel mehrere Personen mit den personenbezogenen Daten in Berührung.

In dem Fall sollte das Personal von vorherein über die neuen Datenschutzgesetze aufgeklärt werden. Eine Mitarbeiterschulung  und -sensibilisierung (auch außerhalb der Saison) bieten sich in diesem Fall an. Der Verweis auf Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sollte von jedem einzelnen gelesen und unterschrieben werden.

Daten die Kunden während der Bestellung preisgeben, sollten so festgehalten werden, dass diese nicht unbemerkt verschwinden können. Ein Bestellbuch kann genutzt werden, dennoch ist dies an einem, nur für Mitarbeiter zugänglichen Bereich, aufzubewahren. Der Tresen, an dem ungeduldige Gäste warten, ist kein geeigneter Ort.

Der Gast vertraut dem Restaurant und kommt meistens auf Empfehlung oder eigene positive Erfahrungen.

Genau diese Ansätze sollten trotz Alltagshektik hoch geschätzt werden. Gehen personenbezogene Daten verloren, kann das dem Restaurant im schlimmsten Fall das gute Image kosten, weitere zufriedene Gäste oder gar ein ganzes saisonales Geschäft.

Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro

Der Verlust der Daten zählt zu den schwerwiegenden Datenschutzpannen. Denn diese müssen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Bußgelder, die uneingeschränkte Aufmerksamkeit der Behörde und deftige Strafen sind die Folge.

Das kann teuer werden. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht bei einem Verstoß Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis 4 Prozent des weltweiten, vorangegangenen Jahresumsatzes eines Unternehmens vor. Ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz kann derzeit noch zu einem Bußgeld bis 300.000 Euro führen oder gar zu einer bis zu zweijährigen Freiheitsstrafe.

Und was viele nicht wissen, nicht nur das Unternehmen an sich ist betroffen, sondern auch derjenige, der die Datenpanne verursacht hat.

 

„Tue nie etwas halb, sonst verlierst du mehr, als du je wieder einholen kannst.“

Luis Amstrong

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