Zu jeder datenschutzkonformen Website gehören Datenschutzhinweise. Doch wie gestaltet man diese richtig? Und was passiert, wenn sie nicht dem geltenden Datenschutzrecht entsprechen?

Erfahren Sie alles Wichtige hier.

Inhalt von Datenschutzhinweisen

Nach Art. 13 DSGVO sind Datenschutzhinweise bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtend. Schleichen sich hier Fehler ein, kann das teuer werden. Über was informiert werden muss regelt Art. 13 DSGVO für alle Formen der Verarbeitung und somit auch für die eigene Homepage, den Webshop oder ähnliches.

Viele Hinweise, die man auf Websites findet, sind aber immer noch offensichtlich falsch.

Fehlerquellen bei Datenschutzhinweisen

Meist lassen sich Fehler in den Datenschutzhinweisen schlicht auf Unwissen zurückführen. Die Person, die die Datenschutzhinweise verfasst, weiß nicht, was technisch auf der Website geschieht. Auf der anderen Seite werden eventuell auf der technischen Seite Änderungen vorgenommen, von denen der Verantwortliche nichts weiß. Als beispielhafte Übersicht hier einmal ein paar Fehlerquellen:

1.     Verwendung von „Standarddatenschutzhinweisen“

Wenn die Website durch einen Dienstleister erstellt ist, liefert dieser meist eine Standardformulierung mit. Diese passen aber nicht zu allen Websites, da sie eben nur den Standardfall abbilden. Steht unter dem Reiter „Datenschutzhinweise“ aber erst einmal ein Text, gerät die Umformulierung dieser Hinweise bei den meisten Verantwortlichen schnell in Vergessenheit.

2.     Verwendung eines Baukastensystems

Viele Websites werden unter Verwendung eines Baukastensystems erstellt. Dies erleichtert Anwendern mit wenig technischen Kenntnissen das Erstellen der eigenen Website. Auch hier kann der Anwender bei der Formulierung der Datenschutzhinweise nicht alles nachvollziehen, was technisch „hinter den Kulissen“ passiert. Außerdem unterliegt das Baukastensystem ständigen Änderungen und Optimierungen, deren Einbezug in die Datenschutzhinweise meist auch vergessen wird.

3.     Änderungen an der Website

Auch die Website selbst wird ständig erweitert und verbessert. Kommen neue Funktionen hinzu und werden dafür neue Dienste eingebunden, gerät die entsprechende Anpassung der Datenschutzhinweise meist in Vergessenheit.

4.     Änderungen der Anforderungen

Neben der Website ändern sich natürlich hin und wieder auch die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Die Anforderungen der Aufsichtsbehörden sowie höchstrichterliche Rechtsprechung und Gesetzesänderungen müssen sich ebenfalls in den Datenschutzhinweisen widerspiegeln.

Was tun?

Nach so vielen Faktoren, die Fehler verursachen können nun die positive Nachricht: Datenschutzkonforme Datenschutzhinweise sind möglich!

Eine regelmäßige Überprüfung der Website ist dabei unerlässlich. Dabei sind Verantwortliche ebenso wie Softwareentwickler, Host und datenschutzrechtliches Fachpersonal mit einzubeziehen, um die oben beschriebenen Fehlerquellen abzudecken.

Sie benötigen fachlich qualifizierte Unterstützung bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Datenschutzhinweisen oder anderen datenschutzrechtlichen Themen? Unser Team an Experten hilft Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen!

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