Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat gegen die Deutsche Bahn Klage eingereicht. Die App „DB-Navigator“ der Deutschen Bahn würde Daten der Nutzer ohne deren Zustimmung sammeln.

Alles, was es hierzu zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

Vorwurf der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage

Die App „DB-Navigator“ dient Nutzern dazu, die passenden Zugverbindungen zu finden, sich über Fahrplanänderungen und Verspätungen zu informieren sowie Tickets digital zu kaufen.

Bei einer Untersuchung der App der Deutschen Bahn (DB) stieß die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf datenschutzrechtliche Verstöße. Direkt nach dem Starten würde die App mehrere Verbindungen zu Drittanbietern herstellen. Dies erfolge ohne vorherige Abfrage durch einen sogenannten Cookie-Banner. Die Drittanbieter, zu denen so eine Verbindung hergestellt wird, können dann auf das Endgerät des Nutzers zugreifen. Unter diesen Drittanbietern befände sich auch der Analyse- und Trackingdienst „Adobe Analytics“.

Die Verbindung zu solchen Drittanbietern darf nur mit Zustimmung des Nutzers erfolgen.

In der App „DB-Navigator“ würden nach Untersuchung der Organisation sogar weiter Tracking-Cookies gesetzt, wenn der Nutzer die Option „Nur erforderliche Cookies zulassen“ auswählt. Hierbei würden neben „Adobe Analytics“ auch Trackingdienste wie „Optimizely“ oder „Google Crashlytics“ eingesetzt.

Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage sieht darin einen „klaren Verstoß gegen geltendes Recht“ und hat nach einer erfolglosen Fristsetzung gegenüber der DB nun Klage eingereicht. Die Gründe hat die Organisation auch in einer Klageschrift zusammengefasst.

Selbst die Stiftung Warentest schrieb über die App: „Beim Navigator ist also ein kritisches Daten­sende­verhalten fest­zustellen, weil über­flüssige Daten vers­endet werden.“

Verteidigung der Deutschen Bahn

Die DB dagegen sieht sich weiterhin im Recht. Nach einer ersten Aufforderung seitens der Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, das Tracking zu unterlassen, erklärte die DB, daran nichts ändern zu wollen.

Die DB weist die Kritik vehement zurück. Sie betonte, dass die Kundendaten sicher seien. Der Einsatz von Cookies erfolge datenschutzkonform. In einer Pressemitteilung erklärte die DB: „Bei der Nutzung des DB Navigator fließen keinerlei Kundendaten an Drittanbieter. Alle Dienstleister, mit der die DB beim DB Navigator zusammenarbeitet, sind vertraglich gebunden, handeln nicht in eigenem Interesse und streng nach Weisung der DB und sind deshalb nicht Dritte im Sinne der DSGVO.“

Der kritisierte Einsatz der Cookies erfolge ausschließlich zur Sicherung der Funktionen und der Stabilität der App. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage habe das Angebot eines fachlichen Austausches nicht wahrgenommen.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Frankfurt am Main die Sache beurteilt.

Trackingdienste bieten immer wieder die Grundlage für datenschutzrechtliche Streitigkeiten. Dass es aber auch ohne Tracking geht zeigen nicht zuletzt Open-Source-Projekte wie Signal und Co.

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