„Ihre Fahrkarte oder Ihren Ausweis bitte“

Die Zeit ist knapp und die nächste Bahn kommt in 3 Minuten. Sie rennen durch die Stadt, wie einer der den Marathon gewinnen möchte. Die Bahn hält, Sie erreichen die Haltestelle und steigen atemlos ein. Puh, noch einmal Glück gehabt. Die nächste Möglichkeit in diese Richtung hätte sich erst eine Stunde später ergeben. Aber Sie haben es geschafft. Abgehetzt setzen Sie sich auf den Platz neben die gutaussehende Dame im Blumenkleid. Perfekt. Abgesehen von dem kleinen Sprint gerade, erreichen Sie Ihren nächsten Termin zur geplanten Zeit und in angenehmer Gesellschaft. Jetzt kann nichts mehr schief gehen.

Als der Fahrkartenkontrolleur die Runde macht, fällt Ihnen ein, dass Sie in der Eile vergessen haben ein Ticket zu lösen. Als Sie an der Reihe sind, werden Sie verlegen und bitten den Kontrolleur um Nachsicht. Doch leider ist dieser heute nicht in Stimmung und scheint sichtlich genervt. Er möchte Ihren Ausweis sehen und Ihnen eine satte Strafe wegen Schwarzfahren aufdrücken. Peinlich, denn die Dame nebenan und alle anderen bekommen das Gespräch zwischen Ihnen und dem Kontrolleur mit.

Darf er den Ausweis überhaupt verlangen und persönliche Daten sichten?

Er darf Ihren Ausweis rein rechtlich gesehen nicht verlangen. Einzig und allein die Polizei ist berechtigt Ihre Ausweispapiere zu kontrollieren. Sie können dem Kontrolleur also die Einsicht verweigern. Aber er darf dennoch die Polizei hinzurufen, welche wiederum das Recht besitzt, Ihren Personalausweis prüfen.

Werden Sie vorab vom Kontrolleur nach Ihrer Adresse oder Ihrem Namen gefragt, so sollten Sie ihm nur die nötigsten Informationen mitteilen. Selbst der Polizei müssen Sie keine detaillierten Angaben zur Situation machen. Denn manchmal ist weniger mehr. Und wer schweigt, gesteht seine Schuld nicht ein.

Und was passiert nach der Datenkontrolle?

 Leider darf das Transportunternehmen von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Das heißt Sie müssen die Bahn verlassen.

  

„Es ist sehr wesentlich, zu unterscheiden zwischen dem, was man vergessen kann und dem was man vergessen darf.“

(Erich Limpach)

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